Deutsche Umwelthilfe stoppt erneut Verkauf von Energiesparlampen mit zu hohen Quecksilberwerten

Drei Hersteller bzw. Vertreiber von Energiesparlampen wegen zu hohen Quecksilberwerten abgemahnt

Erneut hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) bei Laboranalysen von Energiesparlampen zu hohe Quecksilberwerte festgestellt. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation forderte die verantwortlichen Unternehmen auf, den Verkauf einzustellen. Betroffen sind Lampen der Marken MyLight transmedia, Siena Home und Brilliant.


"Nach wie vor versuchen manche Hersteller den schnellen Euro mit Energiesparlampen zu machen, die einen viel zu hohen Quecksilbergehalt haben", kritisiert Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer. "Dadurch gerät eine effiziente Technologie in Verruf, die zum Klimaschutz beiträgt. Dass sich der Handel dabei seiner Verantwortung entziehen möchte, ist völlig inakzeptabel." Äußerungen wie die der Baumarktkette Hornbach, nach der nur die Hersteller für die Einhaltung der Quecksilberwerte verantwortlich seien, bezeichnete Resch als unverständlich. Wer Energiesparlampen vertreibe, müsse auch darauf achten, dass diese den gesetzlichen Regelungen entsprechen.
Energiesparlampen beinhalten technisch bedingt kleine Mengen Quecksilber, das nur im Fall eines Bruchs freigesetzt wird. Im Normalbetrieb sind die Lampen ungiftig. Der Grenzwert für Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2012 europaweit von fünf auf 3,5 Milligramm gesenkt. Seit September 2010 müssen Hersteller auf der Verpackung zudem angeben, wie viel Quecksilber in den Energiesparlampen enthalten ist. "Der Verkauf von Energiesparlampen, welche die geltenden Quecksilberwerte überschreiten, muss unverzüglich gestoppt werden", fordert Resch und kritisiert erneut auch die staatlichen Behörden für ihre mangelnde Kontrolle und fehlende Sanktionierung bei Überschreitungen. "Unternehmen, die mit ihren Produkten ihre eigenen Kunden in Gefahr bringen, müssen mit harten rechtlichen Konsequenzen rechnen. Sollten Unternehmen nicht freiwillig einlenken, werden wir für diese Konsequenzen sorgen", erklärt Rechtsanwalt Dr. Remo Klinger, der die DUH in dem Verfahren vertritt.Quelle und weitere Informationen: http://duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2879