Elektrosmog: ÄrztInnen für Umweltschutz fordern schärfere Vorschriften

Die geltende Verordnung über nicht-ionisierende Strahlungen (NIS-Verordnung) wurde am 23. Dezember 1999 erlassen. Seither hat die Belastung durch solche Strahlungen massiv zugenommen. Wissenschaftlich verdichten sich die Hinweise für Gesundheitsschädigung unterhalb der geltenden Grenzwerte. Aus ärztlicher Sicht ist im Umgang mit nichtionisierenden Strahlen dringlich Vorsorge angezeigt. Die im entwurf vorliegende revidierte Verordnung genügt diesem Anspruch nicht.

Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz fordern generell eine Verschärfung des zweistufigen Schutzkonzeptes der NIS-Verordnung mit Grenzwertsenkungen ohne Untermininierung der vorsorglichen Emissionsbegrenzung durch Ausnahmeregelungen des Anlagegrenzwertes und Auflockerung der Anlagedefinition. Konkrete Forderungen bezüglich des aktuellen Entwurfs für die NIS-Aenderung sind:
• Tiefere Anlagegrenzwerte nach biologischen Kriterien: Funkanlagen: Reduktion auf wenigstens 0.4-0.6V/m. Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Unterwerke, Schaltanlagen, Eisenbahnen: 0.2µT
• Keine Verwässerung des Anlagegrenzwertes von Funkanlagen durch Lockerung der Anlagedefinition. Die Anlagedefinition ist so zu setzen, dass die Strahlenbelastung zweier benachbarter Anlagen den Anlagegrenzwert nicht überschreiten darf.
• Keine Verwässerung des Anlagegrenzwertes von Hochspannungsleitungen durch Änderung der Definition des massgebenden Betriebszustandes.
• Kein Aufweichen bestehender Ausnahmeregelungen durch das Zugeständnis betrieblicher und technischer Machbarkeit. Stattdessen rigoroses Streichen aller Ausnahmeregelungen der Anlagegrenzwerte von Hochspannungsleitungen, Trafostationen, Unterwerken, Schaltanlagen, und Eisenbahnen, ob neu, alt oder geändert mit einer Sanierungsfrist von 10 Jahren. Es bieten sich durch die magnetfeldreduzierte Erdverlegung von Leitungen für den Betreiber durchaus wirtschaftlich vertretbare Lösungen an, um Abstandsprobleme zu überwinden.
• Verschärfte Gesetzesbestimmungen für Hausinstallationen
• Gesetzlich verankerte Institution, welche mögliche gesundheitlicher Auswirkungen von NIS auf AnwohnerInnen unterhalb der geltenden Grenzwerte umweltmedizinisch abklärt und systematisch erfasst.

Quelle:
Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz
PF 111,
4013 Basel
www.aefu.ch
03. März 2009
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