Es soll wieder Marktstände geben!

Eine Gruppe rund um die Bauerngewerkschaft Uniterre fordert die Wiedereröffnung der Gemüsemärkte. Die Rechtslage ist eindeutig: Gemäss Verordnung des Bundesrates werden Marktstände für Lebensmittel gleich behandelt wie Supermärkte. Es müssen einfach die Abstandsregeln behandelt werden. Bereits haben La Chaux-de-Fonds und Neuchatel die Wiedereinführung der Lebensmittelmärke ab dem 8. April – rechtzeitig vor Ostern – beschlossen.

(Bild: Zoe Deal / unsplash.com)

Die Mitteilung des Netzwerks für die Wiedereröffnung der Märkte vom 3. April, 20.00 Uhr:


Wir sind eine Gruppe von Bürger*innen, Bäuer*innen und Lebensmittelhändler*innen, die auf verschiedenen Märkten in der West- und Deutschschweiz tätig sind. Wir fordern, dass die Direktvermarktung via die Lebensmittelmärkte wieder aufgenommen wird. Die Diskriminierung und Ungleichbehandlung mit den Grossverteilern begann mit der vom Bund verordneten Schliessung der Märkte am 17. März 2020.

Bereits am 21. März 2020 hat der Bundesrat auf der Homepage des BAG drei erläuternde Berichte zur Verordnung 2 Covid-19 veröffentlicht, in denen klar definiert ist, dass Lebensmittelstände auf dem Markt als Lebensmittelgeschäfte gelten und somit vom Verkaufsverbot ausgenommen sind, solange die Vorschriften von Social Distancing eingehalten werden. Sie dürfen daher gleichberechtigt wie alle Lebensmittelgeschäfte und Supermärkte geöffnet bleiben.

Der dritte dieser Berichte untermauert diese Richtlinie des Bundesrates weiter, indem er den Unterschied zwischen (regulären) Marktständen für Lebensmittel, die nicht mit Lebensmittelmärkten (z.B. Messen für lokale Produkte) zu verwechseln sind, präzisiert. Gemäss dem Epidemiegesetz (Art. 75) müssen die Kantone die Weisungen des Bundesrates unter Androhung von Sanktionen (Art. 83) umsetzen.

Auf der Grundlage dieser Informationen wurden gleich nach der Veröffentlichung des ersten Berichts vom 21. März 2020 verschiedene Kontakte mit dem Gemeinderat von La Chaux-de-Fonds aufgenommen. Letzterer erörterte an der Sitzung vom 2. April 2020 die Lösungen, die zur Wiedereinführung der Lebensmittelstände auf dem Markt eingeführt werden sollen. Demnach können die Märkte in La Chaux-de-Fonds ab dem 8. April 2020 wieder geöffnet werden, verteilt auf verschiedene Strassen und auf insgesamt 10 Stände beschränkt.

Wir ermutigen die Bauern- und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Einzelhändler*innen sich unserem Netzwerk anzuschliessen und die Kantone aufzufordern, die Weisungen des Bundesrates rasch umzusetzen, damit die lokalen Bauern und Bäuerinnen die Bevölkerung mit gesunden, regionalen Produkten versorgen können. Wir fordern die Gemeinden und Kantone auf, die Markthändler*innen und die Öffentlichkeit über die Umsetzungsmodalitäten für die bevorstehende Wiedereröffnung der Lebensmittelstand-Märkte zu informieren.

Netzwerk für die Wiedereröffnung der Märkte, unterstützt durch: Uniterre, Slow Food und Semaine du Goût, Grassrooted, Mouvement pour une agriculture paysanne et citoyenne (MAPC), Agriculture du futur (Romandie), Les Artisans de la Transition, Chrétiens au travail
____________________

Das Netzwerk verfügt noch nicht über eine Webpräsenz. Weitere Informationen: https://uniterre.ch/de

____________________

Es sind die kantonalen Behörden, die die Vorschriften sehr unterschiedlich anwenden:

«Der Kanton Bern, konkret das beco, hat den Gemeinden unmissverständlich mitgeteilt, dass Märkte untersagt sind und diesbezüglich kein kommunaler Spielraum bestehe» schreibt der Bieler Stadtpräsident in einer eMail an Initianten für einen Lebensmittelmarkt in Biel.

Stefan Kolb von der Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion des Kantons Bern, Generalsekretariat, Rechtsabteilung in einer eMail, die uns vorliegt:
«Um dies nochmals unmissverständlich klarzustellen: Märkte sind verboten. Daran ändert auch nichts, dass Einzelstände erlaubt sind. Sobald Einzelstände in einem Verbund auftreten, gelten sie als Markt (unabhängig davon, ob sie ein, zwei oder fünf Meter auseinander stehen).

Laurent Favre, Staatsrat des Kantons Neuenburg geht in diesem Brief auf die rechtlichen Details ein und schreibt u.a.:
«Ich habe mirt Befriedigung erfahren, dass die Gemeinden Val-de-Travers und La Chaux-de-Fonds ein Konzept auf den Weg gebracht haben, das unter Berücksichtigung der genannten Vorschriften die Einrichtung von Ständen in den Strassen von Fleurier und La Chaux-de-Fonds erlaubt. Die Stadt Neuchâtel könnte demnächst folgen.»
Dies ist inzwischen geschehen.

Die juristische Auseinandersetzung konzentriert sich offenbar auf die Frage, ob Lebensmittelstände wie ein Supermarkt behandelt werden (die geöffnet werden dürfen) oder Sportveranstaltungen oder Demonstration (die verboten bleiben).

_____________

Seit Mittwoch, 1. April haben die Wochenmärkte in Dresden wieder geöffnet, auch der beliebte Markt auf der Lingnerallee. Der war am Freitagmorgen proppenvoll – der gebotene Mindestabstand zwischen Besuchern und Händler war unmöglich einzuhalten.

Quelle Dresdner Neuste Nachrichten: Trotz Corona-Pandemie: Lingnermarkt nach Wiedereröffnung überfüllt