Impfgegner lässt sich nicht mundtot machen

Ein prominenter Gegner der Blauzungenimpfung ist Ende November wegen eines Tatbestandes verurteilt worden, der gar keiner mehr ist. Das Bezirksgericht Winterthur verurteilte den Biobauern und grünen Zürcher Kantonsrat Urs Hans wegen Verweigerung der Blauzungenimpfung an seinen Rindern zu einer Busse von 2000 Franken. (Bericht aus dem Tages-Anzeiger)
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er die öffentliche Gesundheit gefährdete. Zum Zeitpunkt der Verweigerung war die Impfung obligatorisch. Seit dem 1. Dezember 2010 ist sie freiwillig, offiziell weil die Impfrate inzwischen hoch genug sei. Der Widerstand der Bauernschaft und die verbreiteten Impfschäden dürften wohl auch eine Rolle gespielt haben. Aber: Alle Tiere von Urs Hans waren gesund. Zudem sömmerte er sie auf seiner eigenen Alp, wofür er von den Freiburger Behörden gebüsst worden war.


Wer mit Urs Hans spricht, lernt einen gut informierten, kämpferischen Landwirt kennen, der sich nicht unterkriegen lässt. «Wir Bauern mussten lernen, die Verpackungsbeilagen zu lesen, weil es nicht einmal die Tierärzte tun.» Zum Blauzungenimpfstoff heisst es da zum Beispiel: «Dieser Impfstoff ist nicht getestet bezüglich Trächtigkeit und Laktieren der Tiere.» Dies ist höchstwahrscheinlich gelogen. Es ist schwer vorstellbar, dass ausgerechnet die beiden wichtigsten Merkmale von Kühen bei der Prüfung des Impfstoffs vergessen gingen. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Impfschäden, über die sich die Bauern später beklagen sollten, bereits in der Prüfphase zutage traten. Wie sonst hätte das Bundesamt für Veterinärwesen auf die Idee kommen können, just vor Beginn der Blauzungenimpfung per Verordnung die im Gesetz vorgeschriebene Entschädigungspflicht für behördlich verursachte Impfschäden aufzuheben? Urs Hans zieht das Urteil ans Obergericht weiter.


Der Kampf der Bauern gegen die Zwangsimpfungen nützt nicht nur den Tieren, sondern auch den Menschen. Davon ist Daniel Trappitsch, Präsident des neugegründeten «Netzwerks Impfentscheid» (NIE) überzeugt und verweist auf die laufende Revision des Epidemiegesetzes. Bei «besonderer Lage» und für «gefährdete Bevölkerungsgruppen, bei besonders exponierten Personen und bei Personen, die bestimmte Tätigkeiten ausüben» soll der Bundesrat Zwangsimpfungen verfügen können. Dies tönt zwar vernünftig, hat aber zur Folge, dass auch ungeprüfte Imfpstoffe mit erheblichen Nebenwirkungen verabreicht werden, wie dies während der Kampagne gegen die Schweinegrippe der Fall war.

Weitere Informationen:
www.urshans.ch
www.bauernverstand.ch
www.blauzungenimpfung.ch








09. Dezember 2011
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