Killing the messenger oder: Rechtsschutz für "Whistleblower"

Der "Alarmschläger", der Aufklärung von Korruption und Missständen leisten will, ist als Angestellter oder Beamter an das Geschäfts-, Betriebs- oder Dienstgeheimnis gebunden.

Januar 2004: Nachts und heimlich schiebt der US-Militärpolizist Joseph Darby im Gefängnis von Abu-Ghraib seinem Vorgesetzten eine CD unter der Tür durch. Darauf sind Fotos von Folter, Vergewaltigung und Misshandlung irakischer Gefangener. Damit tritt Darby den Folterskandal von Abu-Ghraib los. Im Laufe der Aufklärung verliert Darby seine Anonymität. In den US-Medien feiert man den damals 23-Jährigen als Whistleblower: Der, der die Pfeife bläst. In deutschen Medien ist er ein mutiger Informant, ein Aufdecker oder eben der mit dem Folter-Tipp. Der anglo-amerikanische Rechtsbegriff des "Whistleblowing" soll nun auch in Deutschland eingeführt und damit das gesellschaftliche Phänomen gestärkt werden. Das zumindest hofft Guido Strack, Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks, das gemeinsam mit der Initiative Nachrichtenaufklärung am 7. Juni 2007 eine Tagung zum Thema Whistleblower und Journalisten in Bonn organisiert hat.

 
"Als Verein wollen wir Whistleblower beraten, ebenso Unternehmen und auf eine Änderung der Gesetzgebung hinarbeiten", so Strack. Doch wer ist ein Whistleblower? Im Altenheim spricht die Pflegerin die Missstände an, im Finanzamt vermutet ein Beamter die Bevorzugung Prominenter: Am Anfang steht oft eine harmlose Nachfrage oder ein Verdacht. Deshalb wendet sich der Whistleblower zunächst an seinen Vorgesetzten oder an seine Kollegen. "Oft weiß der Whistleblower gar nicht, dass er in ein Wespennest sticht", so Strack.

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20. Juni 2007
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