Ein vermutlich weitreichendes Urteil hat der Europäische Gerichtshof Ende Januar 2025 gefällt. Der italienische Professor Giovanni Frajese hatte im September 2023 vor dem Europäischen Gerichtshof einen Widerruf der Zulassung der Covid-Impfstoffs gefordert. Seine Klage wurde abgewiesen, aber das Gericht stellte klar, dass Impfärzte und andere impfende Personen grundsätzlich zivil- und strafrechtlich haftbar sind. Denn sie wurden nicht gezwungen, den Eingriff durchzuführen.
Die erteilten Zulassungen für die Impfstoffe verpflichten die Ärzte nicht, ihren Patienten diese Impfstoffe zu verschreiben und zu verabreichen. Somit bleibt den Ärzten in ihrer Praxis ein erheblicher Handlungsspielraum erhalten, im Einklang mit ihrer ethischen Pflicht, die Gesundheit ihrer Patienten zu schützen. Ärzte hätten sich demnach für oder gegen die Verabreichung entscheiden können, hätten sogar abraten können. Dadurch ist eine mögliche zivil- und strafrechtliche Haftung des medizinischen Fachpersonals dem jeweiligen Einzelfall zuzuschreiben und zu beurteilen.
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