Nein zum Antennenflutgesetz
Fundamentalkritik auch von Kantonen, Städten und Gemeinden
...

«Nein zur Verdoppelung der Arbeit und Anzahl Verfahren», «Unvereinbarkeit mit der Verfassung», «kein rechtliches Gehör» – so tönt die Kritik von Kantonen, Städten und Gemeinden am Antennenflutgesetz. Der Kanton Bern beurteilt das Gesetz als «Bruch mit der bestehenden rechtlichen Ordnung» und Genf und Graubünden lehnen es sogar vollständig ab!

Viele Kantone kritisieren insbesondere die Zweiteilung gewisser Verfahren und die Mehrheit der Städte ist gegen eine vorzeitige Inbetriebnahme von Antennen. Zudem erachten etliche Gemeinden die Mitwirkung der Anwohnerschaft als zwingend notwendig. 

Etliche der Kantone, Städte und Gemeinden haben grosse Zweifel an der Vereinbarkeit des Vorschlags mit anderen Gesetzen und der Bundesverfassung. Ihrer Ansicht nach dürfen Fragen zur Zonenkonformität und den Ortsbildschutz sowie immissionsrechtliche Fragen (Strahlung) nicht in getrennten Verfahren beurteilt werden. Platzierung und Gestaltung der Antennen habe einen Einfluss auf die resultierende Strahlung, weshalb beide Fragen innerhalb von einem einzigen Verfahren geklärt werden müssen.

«Die geplante Revision stellt einen erheblichen Bruch mit der bestehenden rechtlichen Ordnung dar. Sie dient zudem in erster Linie den Mobilfunkbetreiberinnen.» und: «Die nun vorgesehene Entkoppelung des Immissionsschutzes vom Baubewilligungsverfahren bei Mobilfunkanlagen widerspricht somit der im RPG vorgeschriebenen Baubewilligungspflicht, zumal das RPG ausdrücklich eine ausreichende Koordination vorschreibt (vgl. Art. 25a RPG).» (Stellungnahme Kanton Bern)

«Es ist kaum zielführend, wenn die Beurteilung desselben Objekts aufgrund unterschiedlicher Beurteilungssachverhalte nun unterschiedliche Rechtsmittelwege nimmt.» Stellungnahme Kanton Aargau

Zwar begrüssen einige Kantone und Städte den Versuch zur Lösung der Probleme, viele lehnen aber den Kern der Vorlage oder gleich die gesamte Vorlage ab. Der Verein Schutz vor Strahlung hat dazu zahlreiche Zitate zusammengetragen:

«Non à la révision fédérale de la loi sur les télécommunications» (Mitteilung Staatsrat Kanton Genf)

«Aus diesen Gründen steht die Regierung der Teilrevision des Fernmeldegesetzes ablehnend gegenüber.» (Stellungnahme Kanton Graubünden)

«Die Gesetzesrevision missachtet das Gebot der Koordination von mehreren notwendigen Bewilligungen in einem Verfahren und einem Gesamtentscheid. Die Wegbedingung der aufschiebenden Wirkung in einem Beschwerdeverfahren gegen den Entscheid für die Betriebsaufnahme beschneidet Grundrechte ohne erkennbares, genügendes öffentliches Interesse.» (Stellungnahme Stadt Burgdorf)

Noch mehr Arbeit befürchtet

Die Kantone kritisieren unisono die Einschätzung des Bundesrats zur zukünftigen Arbeitslast. Zwar würde das aufwändige Bewilligungsverfahren den Gemeinden entzogen und der kantonalen NIS-Fachstelle übertragen, die bisher nur Amtsberichte verfassen musste. Aber:

«Schliesslich dürfte auch für die Gerichte zunächst Mehraufwand entstehen, wenn sie sich aufgrund der getrennten Verfahren neu zweimal mit der gleichen Angelegenheit befassen müssen (einmal baurechtlich und einmal strahlungsrechtlich).» Stellungnahme Kanton Zürich

«Die Kantone werden aber administrativ nicht entlastet, im Gegenteil.» Stellungnahme Kanton Bern

«Das Bagatellverfahren hat gezeigt, dass die NIS-Fachstellen bisweilen regelrecht mit Änderungsanträgen "geflutet" werden. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass dies auch mit Inkraftsetzung dieser Revision geschehen wird, da die Hürden gegenüber heute doch merklich sinken werden» Stellungnahme Kanton Aargau

Hinzu kommt: Die heutigen kantonalen Gesetze sehen 26 unterschiedliche Baubewilligungsverfahren vor. Somit hätten alle Kantone in aufwändigen Prozessen Sondergesetze für Mobilfunkverfahren zu erlassen, die ein Referendum überstehen müssten.

«Ein "Vollzugschaos" analog der Einführung von 5G ist zwingend zu vermeiden.» Stellungnahme Kanton Aargau

Gemeinden und Städte lehnen Entmündigung entschieden ab

Die Gemeinden, die bisher auch im Baubewilligungsverfahren den Mobilfunkausbau mitgestalten konnten, würden mit der Gesetzesrevision faktisch ausgeschaltet. Gegen den Eingriff in ihre Kompetenzen wehren sich fast die Hälfte aller Städte sowie der Kanton Tessin. Zwölf Gemeinden als Direktbetroffene reichten eigene Stellungnahmen ein, denn sie befürchten eine Verschlechterung der Lebensqualität und ein Vertrauensverlust der Bevölkerung gegenüber Antennenprojekten.

«Die Einschränkung der Rolle der Gemeinden in diesem Verfahren birgt das Risiko, dass dieses Vertrauen geschwächt wird und grösseres Unverständnis gegenüber den getroffenen Entscheidungen entsteht.» Stellungnahme Gemeinde Anières

«Es ist jedoch anzumerken, dass ein Teil der Bevölkerung Bedenken hinsichtlich der nichtionisierenden Strahlung hegt und dass die Rechtsprechung des Bundesgerichts erneut darauf hingewiesen hat, wie wichtig es ist, die Transparenz der Verfahren zu gewährleisten und das Recht auf Anhörung zu wahren. Tatsächlich widerspricht der in die Vernehmlassung gegebene Entwurf diesen Grundsätzen und könnte diese Bedenken noch verstärken.»Stellungnahme Kanton Waadt

«Mit der Veröffentlichung des Entscheids, können betroffene Personen zwar eine Beschwerde erheben, aber meistens ist dafür ein Kostenvorschuss zu bezahlen, damit diese überhaupt behandelt wird. Dies stellt eine erhebliche Hürde dar und schränkt den Zugang zum Rechtsschutz ein. Das Einspracheverfahren hingegen ermöglicht eine niederschwellige Mitwirkung der Betroffenen und ist daher beizubehalten.» Stellungnahme Gemeinde Häutligen

Lokales Wissen als unverzichtbares Element des Strahlenschutzes

«Die Erfahrungen der Gemeindeverwaltung Würenlos zeigen exemplarisch, dass der Vollzug des Strahlenschutzes auf lokale Kenntnisse zwingend angewiesen ist. Konkrete Fälle belegen dies eindrücklich. So konnte die Gemeinde mit Hilfe der Bevölkerung (Einsprechenden) die Rechtskonformität einfordern. […] Die kantonale Stelle hatte diese Mängel nicht erkannt.»Stellungnahme Gemeinde Würenlos

«Die Gemeinde Tujetsch ist der Überzeugung, dass lokale Behörden in Fragen der Raumplanung, des Schutzes der Bevölkerung und der städtebaulichen Integration von Mobilfunkanlagen eine zentrale Rolle spielen. Die Möglichkeit, Anträge auf Antennenbewilligungen sorgfältig zu prüfen und gegebenen falls Bedingungen zu stellen, ist für die Wahrung öffentlicher Interessen unerlässlich.» Stellungnahme Gemeinde Tujetsch (Sedrun)

«Wir als Gemeindebehörde sind näher am Puls der Bevölkerung und wissen über die Gegebenheiten vor Ort besser Bescheid als eine zentralisierte kantonale Behörde.» Stellungnahme Gemeinde Reitnau

«Durch Art. 37e Abs. 2 entfällt für die zuständige NIS-Behörde die Möglichkeit, auf die (mitunter) nützlichen Informationen zurückzugreifen, die von den Einsprechenden / Beschwerdeführenden vor der Inbetriebnahme der Anlage übermittelt werden.» Stellungnahme Kanton Tessin

«Das Baubewilligungsverfahren ist nicht als «bürokratische Hürde» zu diskreditieren.» Stellungnahmen Kantone Appenzell Ausserrhoden, Glarus und Zürich

Obwohl jedes andere Gesetz bei solch überwältigender Kritik «beerdigt» würde, könnte der Bundesrat dieses hier überarbeiten und ungefähr Anfang 2027 dem Parlament übergeben. Das gilt es zu verhindern, findet der Verein Schutz vor Strahlung: «Wir haben die Texte unserer Postkartenaktion angepasst und bitten Sie, jetzt eine Postkarte an den Bundesrat zu schicken!»

Newsletter bestellen