Gewalt gegen Asylsuchende
In den Schweizer Bundesasylzentren kommt es immer wieder zu teilweise schwerwiegender Gewaltanwendung durch die Angestellten des Sicherheitsdienstes. Dies geht aus einem Bericht der Nationalen Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) hervor.
Der Betrieb der schweizweit 16 Bundesasylzentren (BAZ), in denen insgesamt 5000 Asylsuchende untergebracht sind, hat in den letzten Jahren immer wieder für Kritik gesorgt. Massenunterkünfte mit 12er-Schlägen, eine einseitige Ernährung, die vor allem bei Kindern zu Beschwerden führt, fehlender Zugang zu psychologischer Betreuung und das Vorgehen des Sicherheitspersonals – die Zentren gleichen eher Gefängnissen als Unterkünften für eine besonders verletzliche Bevölkerungsgruppe.
Wie die Wochenzeitung WoZ im November 2019 berichtete, müssen sich die Menschen im BAZ auf dem Duttweiler-Areal in Zürich bei jedem Eintritt einer Ganzkörperkontrolle unterziehen, und Sicherheitsangestellte dürfen die Zimmer willkürlich durchsuchen – sogar nachts und ohne Vorankündigung. Wer abends zu spät kommt, muss im Eingangsbereich auf einer Matratze schlafen.
In den Bundesasylzentren Fribourg, Basel und Genf kam es vermehrt zu schweren Misshandlungen – einige Bewohner/innen mussten sogar ins Krankenhaus eingeliefert werden, doch für die Verantwortlichen hatte dies keinerlei Konsequenzen. Gegen verschiedene Mitarbeitende liegen Strafanzeigen vor. Dies zeigt ein Bericht auf, den die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter (NKVF) im Januar veröffentlichte, nachdem sie acht Kontrollbesuche in verschiedenen Zentren gemacht hatte.
Damit Asylsuchende und Geflüchtete ihre Rechte wahrnehmen können, hat die Menschenrechtsorganisation augenauf 2018 die Broschüre «Deine Rechte – Refugees» herausgegeben. Der Fokus liegt dabei auf den Rechten bei Polizeikontrollen und in Haft, bei Asylverfahren und in Kollektivunterkünften. Im Dezember 2020 erschien nun eine weitere Broschüre, die spezifisch über die Rechte in Bundesasylzentren und vor allem über den korrekten Ablauf der Asylverfahren informiert.
von:
- Anmelden oder Registieren um Kommentare verfassen zu können