Pensionskassen: die Enteignung kommt auf leisen Sohlen
«Das teuerste innerschweizerische Kapitel der globalen Finanzmarktkrise steht uns noch bevor: Das Debakel bei den Pensionskassen.» Dies schreibt der ehemalige Preisüberwacher und sozialdemokratische Finanzpolitiker Hans-Rudolf Strahm in einer Kolumne im heutigen «Tagesanzeiger» über die vom Bundesrat beschlossene Änderung der Anlagerichtlinien für Pensionskassen. Sein Vorstoss wird zweifellos politische Konsequenzen haben
Wie ist es zur skandalösen Änderung der Verordnung gekommen, nach der die Pensionskassen den Anteil der (vergleichsweise sicheren) Immobilien von maximal 55 auf 30 Prozent senken müssen und den Anteil der spekulativen Hedge-Funds auf 15 Prozent erhöhen können?
Hinter dieser Deregulierung steht ein ominöses Gremium mit dem Titel «Ausschuss Anlagefragen» aus Mitgliedern der BVG-Kommission, externen Vertretern des Finanzplatzes sowie je einem Vertreter der Sozialpartner. Von Parität, die in Fragen der beruflichen Vorsorge Prinzip ist, kann schon mal keine Rede sein.
Strahm: «In diesem elfköpfigen Ausschuss wurde die neue Anlagestrategie ausgeheckt und in der BVG-Kommission buchstäblich durchgedrückt.» Strahm schreibt aufgrund seiner Recherchen von einem «schlechten Gefühl» der Mitglieder, die von den technischen Vorschlägen des Ausschusses fachlich überfordert gewesen seien.
Nachdem die Revision von Bundespräsident Pascal Couchepin ohne Vernehmlassung oder Orientierung der parlamentarischen Kommissionen am 19. September durch den Bundesrat gebracht wurde, soll sie nun am 1. Januar 2009 in Kraft treten und bis Ende 2010 umgesetzt werden. Der Vorgang ist skandalös: Ein substanzieller Anteil der Pensionskassenvermögen von 600 Milliarden soll von relativ sicheren Anlagen in spekulative Papiere umgeschichtet werden – und das ohne öffentliche Diskussion und ohne parlamentarischen Entscheid. Der Prozess ist typisch und kann auf der ganzen Welt beobachtet werden: Überall werden wirkliche Werte aus dem Kollektivbesitz herausgelöst und gegen risikoreiche Papierwerte ausgetauscht – zum Nutzen der grossen Kapitalbesitzer, die ihre spekulativen Gewinne in reale Werte umwandeln können.
Nur angetönt hat Strahm in seiner Kolumne die Frage der Interessen der Revision beteiligten Berater. Diese profitieren enorm von den neuen Anlagerichtlinien. Zudem müssen sie ihre Provisionen und Kickbacks – bezahlt mit unseren Prämien – nicht deklarieren.
Wie geht es nun weiter? Hinter den Kulissen laufen Bestrebungen, das Geschäft über die übergangenen Kommissionen in der nächsten Parlamentssession doch noch aufs Tapet zu bringen und eine Sistierung der Revision zu erwirken. Wenn das nicht gelingt, dann steht früher oder später eine PUK an. Um mehr Geld – und es ist das Geld von uns Versicherten – ist es in der schweizerischen Politik noch nie gegangen.
Rudolf Strahms Kolumne ist leider elektronisch nicht verfügbar und nicht einmal auf seiner eigenen website www.rudolfstrahm.ch einzusehen.
Wie ist es zur skandalösen Änderung der Verordnung gekommen, nach der die Pensionskassen den Anteil der (vergleichsweise sicheren) Immobilien von maximal 55 auf 30 Prozent senken müssen und den Anteil der spekulativen Hedge-Funds auf 15 Prozent erhöhen können?
Hinter dieser Deregulierung steht ein ominöses Gremium mit dem Titel «Ausschuss Anlagefragen» aus Mitgliedern der BVG-Kommission, externen Vertretern des Finanzplatzes sowie je einem Vertreter der Sozialpartner. Von Parität, die in Fragen der beruflichen Vorsorge Prinzip ist, kann schon mal keine Rede sein.
Strahm: «In diesem elfköpfigen Ausschuss wurde die neue Anlagestrategie ausgeheckt und in der BVG-Kommission buchstäblich durchgedrückt.» Strahm schreibt aufgrund seiner Recherchen von einem «schlechten Gefühl» der Mitglieder, die von den technischen Vorschlägen des Ausschusses fachlich überfordert gewesen seien.
Nachdem die Revision von Bundespräsident Pascal Couchepin ohne Vernehmlassung oder Orientierung der parlamentarischen Kommissionen am 19. September durch den Bundesrat gebracht wurde, soll sie nun am 1. Januar 2009 in Kraft treten und bis Ende 2010 umgesetzt werden. Der Vorgang ist skandalös: Ein substanzieller Anteil der Pensionskassenvermögen von 600 Milliarden soll von relativ sicheren Anlagen in spekulative Papiere umgeschichtet werden – und das ohne öffentliche Diskussion und ohne parlamentarischen Entscheid. Der Prozess ist typisch und kann auf der ganzen Welt beobachtet werden: Überall werden wirkliche Werte aus dem Kollektivbesitz herausgelöst und gegen risikoreiche Papierwerte ausgetauscht – zum Nutzen der grossen Kapitalbesitzer, die ihre spekulativen Gewinne in reale Werte umwandeln können.
Nur angetönt hat Strahm in seiner Kolumne die Frage der Interessen der Revision beteiligten Berater. Diese profitieren enorm von den neuen Anlagerichtlinien. Zudem müssen sie ihre Provisionen und Kickbacks – bezahlt mit unseren Prämien – nicht deklarieren.
Wie geht es nun weiter? Hinter den Kulissen laufen Bestrebungen, das Geschäft über die übergangenen Kommissionen in der nächsten Parlamentssession doch noch aufs Tapet zu bringen und eine Sistierung der Revision zu erwirken. Wenn das nicht gelingt, dann steht früher oder später eine PUK an. Um mehr Geld – und es ist das Geld von uns Versicherten – ist es in der schweizerischen Politik noch nie gegangen.
Rudolf Strahms Kolumne ist leider elektronisch nicht verfügbar und nicht einmal auf seiner eigenen website www.rudolfstrahm.ch einzusehen.
18. November 2008
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