Referendum zur Unternehmenssteuerreform noch nicht gesichert
Rund 40 000 Bürgerinnen und Bürger haben bis heute das Referendum gegen die Unternehmenssteuerreform unterschrieben. Bis zum Ablauf der Referendumsfrist am 13. Juli muss noch etwas geschehen. Neben dem unsozialen Charakter der Vorlage gibt es auch massgebliche rechtsstaatliche Gründe, die gegen diese Revision der Unternehmenssteuer sprechen, die angeblich die «steuerliche Ddoppelbelastung» mildern will.
Schon die Verwendung des Begriffs «steuerliche Doppelbelastung» zeugt von einer ernsthaften Vedrwirrung der meist bürgerlichen Initianten der Vorlage. Eine Kapitalgesellschaft und die Besitzer ihrer Anteile sind nämlich getrennte juristische Einheiten. Dividenden aus den versteuerten Gewinnen einer juristischen Person, die an andere juristische oder natürliche Personen fliessen, sind ganz normales Einkommen und steuerlich auch als solches zu behandeln. Jedes Geld, das irgendwo im Land verdient wird, war einmal das Einkommen von andern und ist schon mehrmals versteuert worden. Trotzdem spricht niemand von Doppelbelastung.
Natürlich besteht eine gewisse wirtschaftliche und personelle Einheit zwischen einer Firma und ihren Eigentümern, aber auch eine klare rechtliche Trennung, das ist ja Sinn und Zweck der juristischen Person. Die Anteilsbesitzer haften nämlich für die Verluste ihrer Firma nicht mit ihrem privaten Vermögen, also sollen sie bei den Gewinnen gegenüber normalen Steuerzahlern auch nicht privilegiert werden. Wer dies verlangt, gefährdet unsere Rechtsordnung. Wie weit man diese Gefährdung noch treiben kann, bevor sie als Zerstörung bezeichnet werden muss, werden die künftigen Historiker zu beurteilen haben.
cp
Hier gehts zum Unterschriftenbogen
Schon die Verwendung des Begriffs «steuerliche Doppelbelastung» zeugt von einer ernsthaften Vedrwirrung der meist bürgerlichen Initianten der Vorlage. Eine Kapitalgesellschaft und die Besitzer ihrer Anteile sind nämlich getrennte juristische Einheiten. Dividenden aus den versteuerten Gewinnen einer juristischen Person, die an andere juristische oder natürliche Personen fliessen, sind ganz normales Einkommen und steuerlich auch als solches zu behandeln. Jedes Geld, das irgendwo im Land verdient wird, war einmal das Einkommen von andern und ist schon mehrmals versteuert worden. Trotzdem spricht niemand von Doppelbelastung.
Natürlich besteht eine gewisse wirtschaftliche und personelle Einheit zwischen einer Firma und ihren Eigentümern, aber auch eine klare rechtliche Trennung, das ist ja Sinn und Zweck der juristischen Person. Die Anteilsbesitzer haften nämlich für die Verluste ihrer Firma nicht mit ihrem privaten Vermögen, also sollen sie bei den Gewinnen gegenüber normalen Steuerzahlern auch nicht privilegiert werden. Wer dies verlangt, gefährdet unsere Rechtsordnung. Wie weit man diese Gefährdung noch treiben kann, bevor sie als Zerstörung bezeichnet werden muss, werden die künftigen Historiker zu beurteilen haben.
cp
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26. Juni 2007
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