Sich mit aller Kraft für den Frieden einsetzen – das Friedensgebot des deutschen Grundgesetzes gestalten
Das deutsche Grundgesetz wurde 1949 noch unter dem unmittelbaren Eindruck des von Deutschland begonnenen 2. Weltkriegs verabschiedet. Es enthält Formulierungen, die militärische Aktivitäten mit Aggressionsabsicht, die von Deutschland ausgehen, unter Strafe stellt. Doch letztendlich fehlen in der deutschen Verfassung bis heute gestaltende Konkretisierungen, die eine Beteiligung Deutschlands an einer militärischen Eskalationsspirale verhindern könnten.
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«Das Deutsche Volk bleibt daher aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden. Es hat sich damit auch der Wahrung des Friedens in der Welt verpflichtet.» Deutsches Grundgesetz

Erfolge und Misserfolge hinsichtlich nuklearer Abrüstung

Die Verfasser des Grundgesetzes übergingen die Unfassbarkeit nuklearer Angriffe – trotz Hiroshima und Nagasaki.

Am 8. Juli 2026 wurden weltweit in über 8000 Städten und Gemeinden die Flagge der Mayors for Peace (Bürgermeister/ Bürgermeisterinnen für den Frieden) gehisst. In Deutschland sind es knapp 850 Städte, die dieses Signal für den Frieden aussenden. Die Organisation Mayors for Peace wurde 1982 von Hiroshimas Bürgermeister gegründet und setzt sich für die Abschaffung der Atomwaffen ein. Weltweit gibt es über 12.000 Atomsprengköpfe, von denen etwa 9000 als einsatzbereit eingestuft werden.

Erinnert wurde auch an das vor 30 Jahren – am 8. Juli 1996 – veröffentlichte Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) in Den Haag zur Rechtmässigkeit von Atomwaffen. Die Androhung und der Einsatz von Atomwaffen sei grundsätzlich mit den Regeln des humanitären Völkerrechts unvereinbar, so das höchste Gericht der Vereinten Nationen. Damit verbunden war die Verpflichtung aller Staaten, in gutem Glauben Verhandlungen über eine vollständige nukleare Abrüstung zu führen und erfolgreich abzuschliessen. Diese Verpflichtung haben die Atomwaffenstaaten bis heute nicht eingelöst. Im Gegenteil: Gegenwärtig werden mit einem enormen finanziellen Aufwand nukleare Waffensysteme – auch über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz – «modernisiert», d.h. immer wirkungsstärker und gefährlicher.

«30 Jahre nach dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs erleben wir keine Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung, sondern eine neue Phase der atomaren Aufrüstung. Deutschland darf sich damit nicht abfinden. Die Bundesregierung sollte das Völkerrecht stärken, sich für konkrete Abrüstungsschritte einsetzen und den Weg für einen Beitritt zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag ebnen», so Juliane Hauschulz, Vorstandsmitglied von ICAN Deutschland.

Der Atomwaffenverbotsvertrag (AVV) wurde 2017 in den Vereinten Nationen von 122 Staaten angenommen und trat am 22. Januar 2021 in Kraft. Inzwischen haben 99 Staaten den Verbotsvertrag unterzeichnet, 74 Staaten haben ratifiziert bzw. sind beigetreten. «30 Jahre nach dem Rechtsgutachten, im Jahr 2026, brauchen wir eine neue strategische Diskussion darüber, wie wir den Weg vom Verbot zur Beseitigung fortsetzen können. Während die Atomwaffenstaaten blindlings den Weg in die endgültige Zerstörung weitergehen, braucht der Rest der Welt einen neuen Fahrplan zur Abschaffung», so Xanthe Hall, ehem. Abrüstungsexpertin der IPPNW.

Neben den Atomwaffenstaaten haben auch alle NATO-Staaten, die keine eigenen Atomwaffen besitzen, den Atomverbotsvertrag nicht unterzeichnet oder gar ratifiziert. Immerhin haben bevölkerungsreiche Staaten, wie z.B. Brasilien, Malaysia, Nigeria, Indonesien, Demokratische Republik Kongo, Vietnam und Kambodscha den Vertrag ratifiziert.

Abrüstung und Rüstungskontrolle nicht mehr im Fokus

Mit 2/3 Mehrheit beschloss der scheidende deutsche Bundestag am 18.März 2025 die Aufhebung der Schuldenbremse. 513 Abgeordnete votierten – bei 207 Gegenstimmen – für eine Lockerung der Schuldenbremse im Grundgesetz. Beschlossen wurde eine erhebliche Steigerung der Verteidigungsausgaben und ein Sondervermögen von 100 Milliarden € u.a. für Infrastrukturmassnahmen.

Durch die Entscheidung im März 2025 kann zukünftig durch mehrheitlichen Beschluss des Bundestags zukünftig die Schuldenbremse, z.B. für weitere Aufrüstung, unkompliziert umgangen werden. Es existiert hierdurch nun kein Ausgabendeckel mehr für Aufrüstungsprogramme in Deutschland. Dies wurde ohne die erforderliche Diskussion in der bundesdeutschen Öffentlichkeit auf die Schnelle im Bundestag beschlossen. Bundeskanzler Friedrich Merz will, dass Deutschland die stärkste konventionelle Armee Europas erhalten soll. Inzwischen wird von der Bundesregierung das NATO-Aufrüstungsziel von 5% des Bruttoinlandsprodukts vertreten und Deutschland liegt bei den Rüstungsausgaben weltweit inzwischen auf Platz 4. Auch bei den von der EU konzipierten und angestrebten 800 Milliarden für europäische Aufrüstung bis 2030 wird Deutschland mit einem hohen Anteil dabei sein.

Nach der Rückkehr vom NATO-Gipfel in Ankara teilte der Bundeskanzler zudem mit, dass er mit Donald Trump vereinbart habe, dass die Bundesrepublik amerikanische Tomahawk-Marschflugkörper von den USA erwerben und in Deutschland stationieren will. «Wir schliessen damit eine wichtige strategische Lücke in unserer Verteidigung», erklärte Merz in seiner Regierungserklärung. Die Marschflugkörper können Sprengköpfe mit einem Gewicht von 450 Kilogramm transportieren und stark befestigte Ziele wie Flugabwehrsysteme, Kommandozentralen und Militärflugplätze bekämpfen. 

Bei einer Flughöhe von weniger als 200 Metern sind sie von gegnerischem Radar nur schwer zu orten und könnten in nur wenigen Minuten Zielobjekte in Russland erreichen und russische Atomraketen und andere nukleare Infrastruktur zerstören. Dies sind also eindeutig Angriffswaffen, die Russland zu einer entsprechenden Reaktion veranlassen könnten. Vereinbart wurde das Rüstungsprojekt ohne ein gleichzeitiges Verhandlungsangebot an Russland – wie es noch beim Nato-Doppelbeschluss unter Helmut Schmidt der Fall war. Des Weiteren ist auch diese Aufrüstungsmassnahme – genauso wie die inzwischen gescheiterte Stationierung der US-Raketen zum Ende 2026 – ohne eine öffentliche Diskussion in Deutschland erfolgt.

Wer denkt noch an Rüstungskontrolle, geschweige denn an Abrüstung! Das Land muss «kriegstüchtig» werden, sich auf Krieg einstellen. Die Gesellschaft muss sich in allen Lebensbereichen auf einen möglichen «Verteidigungskrieg» vorbereiten. Das gilt u.a. für das Gesundheitswesen, die Wirtschaft und die Industrie sowie für die Bereiche Kommunikation und Logistik. Umfangreiche Baumassnahmen sind für Bunker und die Ertüchtigung der Bahnstrecken und Brücken eingeplant. Die militärische Luftverteidigung soll gestärkt werden, um den Schutz der Zivilgesellschaft und der wichtigen Energie- und Wasserversorgung zu gewährleisten.

Begründet wird dies mit der russischen Aggression in der Ukraine und der Gefahr, dass Russland einen NATO-Staat in naher Zukunft angreifen würde. Dies ist aber eher unwahrscheinlich, da es Russland seit mehr als vier Jahren nicht einmal schafft, die Ukraine zu besetzen, und der Angriff auf einen NATO-Staat die Bündnisreaktion auslösen würde. Russland hätte es dann mit einer deutlichen militärischen Übermacht zu tun. Selbst dem europäischen Teil der NATO – also ohne USA – wäre Russland hinsichtlich konventioneller Waffenbestände und Truppenstärke deutlich unterlegen.

Frieden als Forderung des deutschen Grundgesetzes

«Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Mitglied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt sich dieses Grundgesetz gegeben», so die Präambel des Grundgesetzes. Carlo Schmidt, der «geistige Vater» dieses normativen Textes, baute auf einem unveränderlichen Friedensgebot Deutschlands im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit.

Sich mit aller Kraft für den Frieden einsetzen. So haben es die Verfasser des Grundgesetzes, die Überlebenden des II. Weltkrieges, als Friedensgebot in die Verfassung geschrieben – als Gebot der Friedensstaatlichkeit. So heisst es im Artikel 26 (1) des Grundgesetzes:

Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht unternommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.

Entsprechend formuliert Heribert Prantl in seinem Buch «Den Frieden gewinnen» (2024, 166): «Deutschland und Europa brauchen nicht Kriegstüchtigkeit, sondern Friedenstüchtigkeit; das ist die Lehre aus der europäischen Geschichte. …Der Frieden ist nämlich keine Leerformel, kein Füllwort oder Schmuckvokabel. Er ist das tragende Prinzip der Verfassung.»

Versäumt wurde allerdings bis heute, diesem verfassungsrechtlichen Gebot eine tragfähige Ausgestaltung – wie dem Sozialstaatsprinzip – zu geben: «Bis heute beinhaltet das Grundgesetz den normativen Auftrag, die Existenz einer Streitkraft mit dem Friedensgebot in praktische Konkordanz zu bringen. Der ausgerufene Primat der Aufrüstung und der exzessive Einsatz von öffentlichen Mitteln zu diesem Zweck verschiebt dieses prekäre Gleichgewicht in die Richtung einer Rückkehr des Militarismus. Deutschland hatte bereits zweimal eine kriegstüchtige Armee. Und lange vor dem Blutvergiessen im Krieg beginnt die Militarisierung im Inneren. …Statt also Ausreden zu suchen, warum Frieden zwar wünschenswert, aber leider nicht zu machen ist, gilt es, die Einsicht zu verteidigen, dass das Grundgesetz die Verfassung eines Landes sein sollte, das dem Frieden dient und nicht den Krieg vorbereitet. Mit diesem normativen Gebot sind die Pläne für eine exzessive Aufrüstung nicht vereinbar. Sie gefährden die Sicherheit, der zu dienen sie vorgeben», so Andreas Engelmann, Professor für Rechtswissenschaft an der University of Labour in Frankfurt und Bundessekretär der Vereinigung Demokratischer Jurist:innen (VDJ).

«Gemeinsame Sicherheit» als Wegweiser

Auf dem Sondergipfel der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) wurde am 21. November 1990 die Charta von Paris verabschiedet und unterzeichnet. Das Ziel des Dokuments war und ist die Schaffung einer neuen Friedensordnung in Europa nach dem Ende des Kalten Krieges und der Teilung Europas.

«Wir beschliessen, Mechanismen zur Verhütung von Konflikten zwischen den Teilnehmerstaaten zu schaffen. … Wir werden nicht nur nach wirksamen Wegen suchen, um mögliche Konflikte mit politischen Mitteln zu verhindern, sondern im Einklang mit dem Völkerrecht auch geeignete Mechanismen zur friedlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten festlegen. Dementsprechend verpflichten wir uns, in diesem Bereich nach neuen Formen der Zusammenarbeit zu suchen», so die Charta von Paris von 1990.

Der Publizist Heribert Prantl macht sich in seinem Buch «Frieden gewinnen» (2024, 34) weiterhin für diesen friedenspolitischen Ansatz stark: «Die Suche nach Frieden, nach einer gesamteuropäischen Friedensordnung, kann und darf daher nicht als Irrweg, nicht als sinnloses Unterfangen betrachtet werden – schon deswegen nicht, weil jeder andere Weg so gefährlich ist, dass er an ein Zeitenende führen kann.»

Die Palme-Kommission von 1982, an der 19 bedeutende Politiker und Fachleute aus Ost und West, Nord und Süd, darunter der frühere deutsche Bundesminister und Abrüstungsexperte Egon Bahr, mitgewirkt haben, hat in der Hochphase des Kalten Krieges die lebensbedrohlichen Konsequenzen der nuklearen Abschreckungsdoktrin eingehend analysiert und daraus bemerkenswerte Schlussfolgerungen gezogen, die sie in einem Alternativ-Konzept «gemeinsamer Sicherheit» zusammengefasst hat:

«In der heutigen Zeit kann Sicherheit nicht einseitig erlangt werden. Wir leben in einer Welt, deren ökonomische, politische, kulturelle und vor allem militärische Strukturen im zunehmenden Masse voneinander abhängig sind. Die Sicherheit der eigenen Nation lässt sich nicht auf Kosten anderer Nationen erkaufen.» Der Palme-Bericht zur «Gemeinsamen Sicherheit» ist in seinen Empfehlungen besonders in Krisenzeiten wegweisend. Er forderte die Rückkehr zu Verhandlungen über Rüstungskontrolle und Abrüstung. Auch wenn in der aktuellen Lage die Revitalisierung dieses Konzepts schwierig erscheint, wäre «Gemeinsame Sicherheit» ein Konzept, das nachhaltigen Frieden und Klimagerechtigkeit befördern könnte.

«Gemeinsame Sicherheit» eröffnet im Besonderen Chancen, gegensätzliche geopolitische Interessen auszugleichen und eine Tür für Verhandlungen zu öffnen. Ob es eine reelle Chance gibt, diesen Weg wieder einzuschlagen, ist angesichts des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine derzeit schwer vorstellbar. Aber das Bemühen um einen Frieden in Europa darf nicht aufgegeben werden.

In seiner Studie «Kriegsfolgen und Kriegsverhütung» (1971) mahnte der Physiker und Philosoph Carl Friedrich von Weizsäcker eine Strategie der Kriegsverhinderung an. Die Folgen eines Atomkriegs in Mitteleuropa wären existenziell. Deshalb gelte es, über Rüstungskontrolle und Abrüstung das Kriegsrisiko zu minimieren – so von Weizsäcker: «Wir haben keine hinreichende Aussicht, einen Krieg auszuhalten, ja nur zu überleben; wir sind darauf angewiesen, ihn zu verhindern.»

Aufruf zur Unterzeichnung: Abrüstung JETZT!

Die Ankündigung des US-Präsidenten, keine neuen Marschflugkörper in Deutschland zu stationieren, ist die Chance für einen Politikwechsel, der die gegenwärtige Phase der Rüstungseskalation beendet.

Dazu erwarten wir, dass Deutschland umgehend eine Initiative für internationale Abrüstungs- und Rüstungskontrollverhandlungen unter dem Dach der UN ergreift. Der Versuch, mit europäischen Partnern neue Mittelstreckenwaffen zu entwickeln, ist dagegen keine Lösung. Er führt direkt in eine weitere Eskalationsspirale, die gestoppt werden muss. Damit steigt auch die Gefahr eines Atomkriegs. Hyperschallraketen sind Erstschlagswaffen. Sie können in 10 Minuten Atomwaffenstandorte treffen. Umgekehrt gilt dies auch für russische Hyperschallraketen. Die Standorte in den USA sind für diese allerdings nicht erreichbar, ein Erstschlag wäre damit nicht zu führen.

Rüstungskontrollverträge, direkte Kommunikationskanäle und verlässliche Vereinbarungen reduzieren das Risiko eines unbeabsichtigten Atomkriegs erheblich.  (…)

Link zur Unterzeichnung: https://c.org/S4Wfr5kvKN

Ausgestaltung des Friedensgebots notwendig

 Der langjährige ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Helmut Simon, wies immer wieder darauf hin, dass es leider versäumt wurde, das Friedensgebot ähnlich wie das Sozialstaats- und Rechtsstaatsgebot konkret herauszuarbeiten. Vernachlässigt worden seien vor allem «die zivile Konfliktbearbeitung und deren Vorrang vor militärischer Gewaltanwendung.» Simon hielt es «für unerträglich, dass für diese Aufgabe lediglich ein verschwindend geringer Teil der Mittel zur Verfügung steht, wie wir sie für das Militär aufwenden.» (Frankfurter Rundschau v. 06.01.2004)

Deshalb wäre es notwendig, eine Ausgestaltung des Friedensgebots auf den Weg zu bringen. Frieden ist eine dauerhafte Gestaltungsaufgabe «politischen Handelns in einer Welt, in der Frieden existenziell notwendig ist und im Unfrieden täglich immer neu organisiert werden muss. …Annäherung an das Ideal kann schliesslich auch einen umfassenden Zivilisationsfortschritt in der Weltpolitik und Menschheitsgeschichte bedeuten», so Hanne-Margret Birckenbach, Friedensforscherin und Trägerin des Göttinger Friedenspreises 2023, in ihrem Buch «Friedenslogik Verstehen» (2026, 197f.), Frieden sollte als ein «integrierendes Rahmenkonzept verstanden werden, innerhalb dessen menschenrechtliche, entwicklungspolitische, sicherheitspolitische sowie ökologische Teilziele angestrebt werden.»

Notwendig wären nach Birckenbach (2026, 197) u.a:

  • ein fester Haushaltstitel, der transparent macht, welche Mittel des Bundes für Friedensentwicklung in Deutschland und für internationale Aufgaben bereitgestellt werden,
  • eine Institutionalisierung möglich über die Einrichtung eines Friedensministeriums oder realistischer über konkrete friedensgestaltende Aufgaben der einzelnen Ressorts der Bundesrepublik,
  • Bereitstellung von Personal mit Friedenskompetenz,
  • Mittel aus dem Haushaltstitel für das Friedensengagement der NGOs und der Zivilgesellschaft.

Das Friedensgebot des Grundgesetzes und die UN-Charta sind das tragende Fundament einer Friedenspolitik, die für die Bundesrepublik Deutschland Leitlinie sein müssten. Der eingeschlagene Weg der Aufrüstung und Militarisierung der Gesellschaft in Deutschland entspricht wohl kaum dem Friedensgebot des Grundgesetzes. Im schlimmsten Fall könnte er in einen Krieg münden, der auch mit Atomwaffen geführt wird.

Deshalb wäre es dringend geboten, zumindest zu einer Sicherheitspolitik mit Mass und Vernunft und einer defensiven militärischen Verteidigung zurückzukehren, die mit Diplomatie und Krisenprävention verbunden wäre. »Rationale Sicherheitspolitik erfordert gezielte Investitionen in eine defensive Ausstattung der Streitkräfte – mit abschreckender Wirkung, aber ohne das Sicherheitsdilemma weiter zu verschärfen. Zentrale Voraussetzung dafür ist eine möglichst abgestimmte europäische Strategie und Re-Fokussierung auf Interessenausgleich, Diplomatie, Vertrauensbildende Massnahmen und Rüstungskontrolle», so der Politikwissenschaftler der Universität Halle-Wittenberg, Johannes Varwick, in seinem Buch «Stark für den Frieden» (2026, 157). Er fordert, die Verteidigungsausgaben bei etwa zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu deckeln und die Haushaltsplanung entsprechend anzupassen.

Fazit

Anstatt in einen ungerechtfertigten Alarmismus zu verfallen und die zukünftigen Ressourcen der nächsten Generationen in aggressive Waffensysteme zu investieren, sollte sich an das Friedensgebot des Grundgesetzes gehalten werden. Eine Verteidigungsfähigkeit aufzubauen ist legitim nach dem Grundgesetz. Allerdings das Argument der Abschreckung, immer gefährlichere Waffensysteme zu installieren, führt zu einer destruktiven Rüstungsspirale und oftmals auch zur bewaffneten Auseinandersetzung, einem Krieg.

Carl Friedrich von Weizsäcker machte die friedenspolitische Notwendigkeit bereits 1971 deutlich: «Die Öffentlichkeit selbst muss begreifen, dass das eigene Überleben davon abhängen kann, ob der Strukturwandel der Welt, der zum politisch garantierten Weltfrieden führt, die erste Priorität der Politik ihres eigenen Landes ist.»

Priorität sollte daher nicht Aufrüstung, sondern diplomatische Initiativen zur international abgestimmten Abrüstung und Rüstungskontrolle haben – auch wenn dies gerade jetzt entgegen dem bellizistischen Zeitgeist erscheint. Dies gilt sowohl für westliche NATO-Staaten genauso wie für Russland oder die VR China.


Literatur

Birckenbach, Hanne-Margret (2026): Friedenslogik verstehen. Berlin: Wochenschau Verlag.

Prantl, Heribert (2024): Frieden gewinnen. Heyne Verlag München: Heyne Verlag.

Varwick, Johannes (2026): Stark für den Frieden. Neu-Isenburg: Westend-Verlag.

Weizsäcker, Carl Friedrich von (Hrsg.) (1971): Kriegsfolgen und Kriegsverhütung. München: Carl Hanser Verlag.


Zu den Autoren:

Rolf Bader, Dipl. Pädagoge, ehem. Offizier der Bundeswehr, ehem. Geschäftsführer und Mitglied der Deutschen Sektion der IPPNW, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Vorstandsmitglied am ehem. Institut für Psychologie und Friedensforschung. Herausgeber des Buches «Frieden braucht Gestaltung» (i.V., Wochenschau Verlag).

Klaus Moegling, Prof. Dr., i.R., er lehrte an verschiedenen Universitäten und Institutionen der Lehrerbildung, zuletzt an der Universität Kassel als apl. Professor im Fb Gesellschaftswissenschaften. Zusammen mit Josef Mühlbauer Herausgabe des Bandes «Wege zum Frieden» (Mai 2026, Verlag Westfälisches Dampfboot). Webseite: https://www.klaus-moegling.de/

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