Mit der Totalrevision des Epidemiengesetzes (revidiertes Epidemiengesetz = rEpG) wird erneut versucht, die anerkanntermassen gute Schweizer Gesundheitsversorgung1 der Kompetenz der Kantone weitgehend zu entziehen und sie statt dessen einer zentralistischen Steuerung durch den Bund zu unterstellen.&#