Der Verein «Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost» hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin einen Teilsieg gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz errungen. Drei beanstandete Passagen im Verfassungsschutzbericht 2024 müssen angepasst oder gestrichen werden. Das Gericht begründete dies damit, dass der Verein nicht hinreichend deutlich zu Gewalt aufrufe.
Wieland Hoban, Vorsitzender des 2003 gegründeten Vereins, begrüsst den Entscheid (in einem Interview mit der Zeitschrift Freitag). Die Einstufung als «gesichert extremistisch» beruhe auf unzulässigen Schlussfolgerungen und Kontaktschuld, so Hoban. Betroffen seien vor allem die Unterstützung der BDS-Kampagne und die Kritik an der israelischen Politik als Apartheid.
Ein weiteres Verfahren gegen die Überwachung selbst läuft beim Verwaltungsgericht Köln. Der Verein, dessen Mitglieder jüdischer Herkunft sind, setzt sich für gleiche Rechte zwischen Jordan und Mittelmeer ein und distanziert sich vom Zionismus. Die Klage soll auch anderen palästinasolidarischen Gruppen Klarheit bringen. Das Bundesamt hatte die Organisation wegen antiisraelischer Positionen beobachtet.