Vergesellschaftungsrahmengesetz: Tiefgreifender Eingriff ins deutsche Eigentumsrecht
Künftig sollen Immobilien und Unternehmen – unabhängig von Branche oder Rechtsform – leichter in Gemeineigentum überführt werden, schreiben die Deutschen Wirtschaftsnachrichten.

Berlin plant mit dem „Vergesellschaftungsrahmengesetz“ den wohl tiefgreifendsten Eingriff ins Eigentumsrecht seit der Wiedervereinigung. Künftig könnten Immobilien und Unternehmen – unabhängig von Branche oder Rechtsform – leichter in Gemeineigentum überführt werden. Kritiker warnen vor einem radikalen Paradigmenwechsel, der das Vertrauen von Investoren erschüttert und den Wirtschaftsstandort Deutschland dauerhaft schwächt.

Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er erlaubt es, Grund und Boden, Rohstoffe und Produktionsmittel per Gesetz in Gemeineigentum oder andere Formen der Gemeinwirtschaft zu übertragen – theoretisch. Denn seit 1949 wurde diese Regel nie angewendet. Sollte Berlin diesen Schritt gehen, wäre es juristisches Neuland – mit unabsehbaren Folgen für Wirtschaftskraft, Investitionsklima und den Ruf des Standorts. …

Auslöser war der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ im September 2021: Damals stimmte eine Mehrheit der Berliner für die Vergesellschaftung großer privater Wohnungskonzerne. Politisch bindend, rechtlich aber nicht direkt umsetzbar, zwang das Ergebnis den Senat, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen. Doch was ursprünglich auf große Wohnungsunternehmen begrenzt war, wird nun deutlich weitergedacht.

Weiterlesen (Abo)