Das Verwaltungsgericht Köln hat einen Eilantrag des Vereins «Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost» abgelehnt. Damit darf der Inlandsgeheimdienst die Organisation vorläufig als gesichert extremistisch einstufen. Das Gericht begründet den Entscheid damit, dass der Verein gegen Israel hetze und bewaffneten Widerstand gegen die Besatzung als zulässig bezeichne.Dieser Schritt widerspricht einem früheren Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin.
Der Verein setzt sich laut eigenen Angaben für Völkerverständigung und eine gerechte Friedenslösung ein. Kritiker sehen in der Einstufung eine zunehmende staatliche Repression gegen die gesamte Solidaritätsbewegung für Palästina. Vertreter des Vereins sprechen von Willkür und verweisen darauf, dass ähnliche Vorwürfe gegen andere Gruppierungen nicht so rasch geahndet würden. Die Entscheidung reiht sich ein in eine Reihe von Massnahmen wie Kontosperrungen und Überwachung.