Bereits Ende 2023 warnte der Walliser Ständerat Beat Rieder in einer Motion davor, dass die Übernahme von EU-Sanktionspaketen durch die Schweiz auch ein Verbot von Rechtsberatung umfassen könnte. Der Bundesrat tat diese Bedenken zunächst ab. Doch die Realität holt die Politik nun ein. Mit der Sanktionierung eines Schweizer Bürgers zeigt sich, dass Sanktionslisten längst nicht mehr nur „die anderen“ betreffen.
Artikel 28e der Ukraine-Verordnung verbietet bestimmte Dienstleistungen gegenüber sanktionierten Personen und Institutionen. Dass darunter auch Rechtsberatung fallen kann, ist aus rechtsstaatlicher Sicht hochproblematisch. Denn wer sich nicht beraten lassen darf, kann sich auch nicht wirksam verteidigen. Damit wird nicht nur ein Verfahren erschwert – es wird faktisch unmöglich gemacht.
Die Rechtskommission des Ständerats spricht inzwischen offen von einem „schwerwiegenden Grundrechtsproblem“. Sie hält fest, dass das Embargogesetz keine tragfähige Grundlage bietet, um verfassungsmässig garantierte Rechte einzuschränken. Trotzdem hat die Exekutive genau das getan – ohne Notrecht, ohne akute Bedrohung der Schweiz, allein im Zuge politischer Anpassung an Brüssel.
Besonders alarmierend ist die politische Beiläufigkeit, mit der dieser Eingriff lange hingenommen wurde. Der Hinweis, es seien ja nur wenige Betroffene, verkennt den Kern des Problems. Grundrechte gelten nicht mengenabhängig. Sie gelten gerade dann, wenn sie unbequem sind.
Die Geschichte früherer UNO-Sanktionslisten zeigt, wie schwierig es ist, einmal gelistete Personen wieder zu rehabilitieren. Wer heute meint, Sanktionen rechtfertigten jede Einschränkung, riskiert morgen einen Präzedenzfall, der auch unbescholtene Bürger treffen kann. Die Warnung Rieders, bald könnten auch Schweizer Unternehmer oder Doppelbürger betroffen sein, wirkt inzwischen weniger wie Alarmismus als wie nüchterne Prognose.
Der Fall Baud zwingt die Schweiz, sich zu entscheiden: Will sie Sanktionen exekutieren um jeden Preis – oder bleibt sie einem Rechtsstaat verpflichtet, der selbst im geopolitischen Sturm nicht auf seine Grundprinzipien verzichtet? Neutralität mag politisch dehnbar sein. Grundrechte sollten es nicht sein.
Quelle: Walliser-Zeitung: Walliser Ständerat Beat Rieder warnte früh. 26.12.2025