Wettbewerbsverzerrung durch Sozialkaufhaus

Eigentlich dürfte KaufHaus nur an Sozialhilfeempfänger Ware abgeben. Den Umsatz machen sie aber zu einem grossen Teil mit zahlungfähigeren Kunden.



Die Arbeitsgemeinschaft (Arge) Mettmann aktiv  hat Klage gegen das Sozialkaufhaus KaufHaus der BauHaus Werkstätten in Wiesbaden eingereicht. KaufHaus  ist ein Gebrauchtwaren Laden, in dem Arbeitslose als «Ein-Euro-Jobber» eingestellt sind, um für den Arbeitsmarkt fit gemacht zu werden. Die Zielkunden sind ausschliesslich SozialhilfeempfängerInnen, die sich Neuwaren nicht leisten können.
Grund der Klage: das KaufHaus macht rund ein Viertel des Umsatzes mit Kunden, die keine Sozialhilfe beziehen. Die Arge verlangt nun jedoch, dass das Sozialkaufhaus seine Ware nur noch an Sozialbezüger verkauft. Sonst werde durch die subventionierten Löhne der Wettbewerb verzerrt. Nach Angaben verschiedener Sozialkaufhäuser, sind diese Geschäfte allerdings auf die Einnahmen von «nicht bedürftigen» Kunden angewiesen.

Quelle: Publik-Forum
12. Oktober 2008
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