Die Schweizer Krankenkassen sind in der Grundversicherung verpflichtet, mit allen abzurechnen – den Ärzten, den Spitälern auf den kantonalen Listen, Physio- und Chiropraxen sowie Pflegefachleuten. Diesen Vertragszwang stellt man bereits seit 30 Jahren in Frage mit der Begründung, er führe zu Überversorgung und zu hohen Kosten. Doch scheiterte das Vorhaben laut Tages-Anzeiger stets, weil damit die freie Arztwahl abgeschafft oder zumindest eingeschränkt würde.
Nun könnte die Lockerung des Vertragszwangs im Parlament aber mehrheitsfähig werden. Im Ständerat wurde bereits debattiert und dafür gestimmt. Hauptargument waren die Gesundheitskosten. Es gebe aber auch im bürgerlichen Lager Widerstand gegen die Aufhebung des Vertragszwangs, so der Tages-Anzeiger. Aus Ärztesicht erhielten die Krankenversicherer so grosse Macht, sagte FDP-Nationalrätin Bettina Balmer. Überdies sei unklar, nach welchen Kriterien die Kassen die medizinischen Leistungserbringer auswählen. «Entscheidet künftig eine Sachbearbeiterin darüber, wer noch einen Vertrag erhält? Der Arztberuf wird dadurch sicher nicht attraktiver.» Das Problem der Überversorgung stelle sich ohnehin kaum mehr, da die Schweiz in einen Ärztemangel laufe.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch: Steigende Krankenkassenprämien? Es geht auch anders vom 19.02.2024