Julian Assange – ein erster Schritt

Nachdem Richterin Vanessa Baraitser am vergangenen Montag verkündete, den Auslieferungsantrag der USA nicht zu bewilligen, ist die Frage: Wie geht es weiter im Fall Julian Assange?

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(Siehe Update weiter unten: Gericht lehnt Freilassung von Julian Assange ab) Im Londoner Strafgericht Old Bailey begründete die vorsitzende Richterin Vanessa Baraitser die Entscheidung, dem US-Ausweisungsersuchen nicht stattzugeben, mit dem Gesundheitszustand des Inhaftierten.

Es wird erwartet, dass die US-Justiz gegen das Urteil Berufung einlegen wird. Deshalb wird derzeit über eine Freilassung gegen Kaution «spekuliert». Wie könnte sie aussehen und wie stehen Assanges Chancen vor einem Berufungsgericht?

Dazu hat Craig Murray, der den australischen Journalisten und Whistleblower seit Jahren unterstützt und als bester Kenner des Verfahrens gilt, auf seinem Blog folgende Einschätzung zusammengetragen:

«Ich rechne fest damit, dass Julian in dieser Woche gegen Kaution freigelassen wird. (…) Es gab am Montag eine Diskussion darüber, wann und wie der Antrag auf Kaution gestellt werden sollte (…) Ich hatte den starken Eindruck, dass Baraitser gewillt war, die Kaution zu gewähren und wollte, dass die Entscheidung feuerfest ist.»

Assanges Verteidiger Edward Fitzgerald wies darauf hin, dass sein Mandant jetzt sehr wenig Anreiz habe, zu fliehen.

Es habe bislang noch nie eine erfolgreiche Berufung gegen die Ablehnung einer Auslieferung aus medizinischen Gründen gegeben. Das würde bedeuten: Assange ist tatsächlich frei! Nur wenn ein Berufungsgericht feststellen würde, Richterin Baraitser hätte Verfahrensfehler gemacht, könnte es einen anderen Entscheid geben. Da aber sind sich die Experten einig: das bisherige Verfahren sei in dieser Hinsicht absolut korrekt gelaufen.

Von daher ist es schwer vorauszusehen, wie die USA in Berufung gehen könnten. «Baraitser stimmte in allen wesentlichen Punkten der Argumentation der US-Regierung zu. Sie erklärte, dass es kein Auslieferungsverbot aus dem Vereinigten Königreich für politische Straftaten gebe; sie stimmte zu, dass die Veröffentlichung von Material zur nationalen Sicherheit in den USA unter dem Espionage Act eine Straftat darstelle, ebenso wie es dies im Vereinigten Königreich unter dem Official Secrets Act tun würde. Sie stimmte zu, dass die Ermutigung einer Quelle, geheime Informationen weiterzugeben, eine Straftat sei; sie stimmte zu, dass die Veröffentlichungen von Wikileaks Leben in Gefahr gebracht hätten», erklärt Craig Murray.

Gegen ein Urteil, das ein so gutes Ergebnis für die Vereinigten Staaten darstellt Berufung einzulegen, wäre für das US-Justizministerium kaum sinnvoll. Rechtsanwalt Edward Fitzgerald erklärte gegenüber Craig Murray, wenn die USA gegen das Urteil wegen des Gesundheitszustandes Berufung einlegen, stünde es der Verteidigung offen, in allen anderen Punkten Gegenberufung einzulegen, was angesichts der enormen Auswirkungen von Baraitsers Urteil auf die Medienfreiheit in der Tat sehr wünschenswert wäre.

Sollten die USA gegen das Urteil Berufung einlegen, ist es weitaus wahrscheinlicher, dass nicht nur die gesundheitlichen Gründe aufrechterhalten werden, sondern auch Baraitsers Positionen zur Auslieferung wegen politischer Straftaten und zur Medienfreiheit gekippt werden, als dass die USA eine Auslieferung erreichen. Sie haben vierzehn Tage Zeit, um die Berufung einzulegen – ab heute sind es noch zwölf!

Update 6. Januar 2021 - 18:00 Uhr

Der WikiLeaks-Gründer Julian Assange muss im Gefängnis bleiben. Ein Gericht in London wies den Antrag der Verteidigung ab, ihn gegen Kaution freizulassen.

Deutsche Welle berichtet: «Das Londoner Gericht verwies zur Begründung auf das Berufungsverfahren, das die US-Justiz beantragt hat. Die Richterin Vanessa Baraitser sagte, Julian Assange könne im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh gut behandelt werden. Außerdem bestehe die Gefahr, dass der 49-Jährige nach einer Freilassung wie in der Vergangenheit versuchen werde zu fliehen.»

06. Januar 2021
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