Mehrere Rechtswissenschaftler werfen Deutschland eine mögliche Beteiligung am völkerrechtswidrigen Krieg der USA und Israels gegen den Iran vor. Hintergrund ist die Erlaubnis der Bundesregierung, US-Militärstützpunkte auf deutschem Boden für militärische Operationen zu nutzen.
Regierungssprecher verweisen auf bestehende völkerrechtliche Verträge, die diese Nutzung legitimierten. Völkerrechtler widersprechen: Das Gewaltverbot der UN-Charta stehe über solchen Abkommen, deren Berufung daher „irrelevant“ sei.
Einige Experten sehen bereits in der Bereitstellung von Infrastruktur eine Form indirekter Aggression oder Beihilfe. Auch ein Vergleich mit Belarus wird gezogen, dessen Unterstützung Russlands als eigenständige Aggression gewertet wurde.
Andere Juristen betonen jedoch hohe Hürden für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit, etwa den Nachweis von Vorsatz oder konkreter Unterstützungshandlungen.
Einigkeit besteht darin, dass der Angriff selbst völkerrechtswidrig ist. Uneinigkeit herrscht darüber, ob das Unterlassen deutscher Gegenmassnahmen bereits eine strafbare Beteiligung darstellt. Forderungen nach Ermittlungen gegen Regierungsmitglieder stehen im Raum, während die Bundesanwaltschaft sich dazu nicht äussert.