Vom Staatsweg zur ausserparlamentarischen Kreativität: die Wahlen 2023 aus der Sicht der Dreigliederung

Zur krachenden Niederlage der aus dem Widerstand gegen die Coronamassnahmen hervorgegangenen Kandidaten der «Bürgerrechtsbewegung» in den Wahlen im Oktober: Ist es aus Sicht der Dreigliederung zielführend, den Staatsweg – über die Teilnahme an Parlamentswahlen – weiter zu verfolgen? Gibt es aus der Sicht der Dreigliederung Alternativen? Wie sähen diese aus?

Soziale Dreigliederung in der Anthroposophie. Foto: Inst. f. soziale Dreigliederung

Der Staatsweg

Die genauere Betrachtung der Reaktionen der Verlierer – und auch Gewinner – der Wahlen zeigt, dass beide Gruppen den gleichen Holzweg favorisieren. Dieser besteht in der Illusion, dass ein «Personalwechsel» in Parlament und Regierung die Wünsche der Minderheit der Bevölkerung erfüllen könnte, die aktuell überhaupt noch an den Wahlen teilnimmt.

Seit vielen Jahren weist der Staatsrechtler David Dürr von der Uni Zürich darauf hin, dass diese «systemtreue» Sicht der Demokratie eine Illusion ist. Diese zeigt sich klar, wenn man berücksichtigt, dass die Gesetze und Verordnungen, welche das parlamentarische System produziert, für alle gelten, unabhängig davon, ob sie an den Wahlen teilnehmen oder überhaupt nicht wahlberechtigt sind. Über 60% der Gesamtbevölkerung nehmen – aus verschiedenen Gründen – nicht an den Wahlen teil. Dies führt dazu, dass trotz Demokratie eine Minderheit von Wahlteilnehmern bestimmt, welche Gesetze die Gesamtbevölkerung zu befolgen hat.

Bezogen auf die Wahlen 2023 (Wahlbeteiligung knapp 47%) bedeutet dies, dass nur 26,8% der von den Gesetzen des Parlamentes und der Regierung betroffenen Gesamtbevölkerung an den Wahlen teilgenommen haben. Gemäss einer Aufstellung im Tages-Anzeiger entfallen 7,3% auf die SVP, 4,8% auf die SP, 4,6% auf Grüne und GLP, 3,8% auf die FDP, 3,7% auf die Mitte und 2,1% auf andere Gruppierungen, wie EDU, Aufrecht oder Massvoll.

Gehen wir davon aus, dass es für die Verabschiedung neuer, oder die Änderung bestehender Gesetze mindestens die Hälfte der Parlamentarier braucht, reduziert sich der Prozentsatz, der am Gesetzgebungsprozess Beteiligten auf 13,4% der Gesamtbevölkerung! Würden alle Wahlberechtigten an den Wahlen teilnehmen, wären im Parlament etwa 61% der Gesamtbevölkerung repräsentiert. Die Parlamentsmehrheit würde, damit 30.5% der Gesamtbevölkerung vertreten. Wir sehen, es handelt sich um ein Problem, dass sich auch mit 100% Wahlbeteiligung nicht lösen lässt.

Unter den aktuellen Bedingungen würde dies bedeuten, dass – auch wenn der «Personalwechsel» gelungen wäre und eine «Regierung der Bürgerrechtsbewegung» sogar die relative Mehrheit erreicht hätte – sie ihre ehrbaren Ziele im Namen von 13,4% der Gesamtbevölkerung über die Machtmittel des Staates umsetzen müsste. Die staatlichen Politikinstrumente von Kontrolle der Medien, Erziehung, Wissenschaft, Gesundheit, Sozialwesen, Kultur, Wirtschafts- und Rechtsleben müssten dann dazu benutzt werden, die Grundwerte der Bürgerbewegung, für die Gesamtbevölkerung verbindlich zu machen.

Damit wären die Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung von Freiheit, Eigenverantwortung und Solidarität Teil eines Staatsprogramms, welches sich gezwungen sähe, das öffentliche und private Leben so zu steuern, dass es den Prinzipien der Bürgerrechtsbewegung entspricht. Die «Personaländerung» im Staatswesen würde grundsätzlich nichts an der illusionären Logik ändern, gemäss der die parlamentarische Demokratie ein effektiver Weg zur Herrschaft des Volkes sei. Neu wäre allenfalls, dass sich die neue Regierung etwas konsequenter an den Rechtsstaat halten würde. Das ändert aber nichts am Umstand, dass eine solche Regierung fast 87% der Gesamtbevölkerung davon überzeugen müsste, dass sie ihr öffentliches und privates Leben im Sinne der Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung ändern müssten. Dass dies ohne staatlichen Zwang erreichbar wäre, ist berechtigterweise zu bezweifeln. Es stellt sich also die Frage, gibt es jenseits des Staatsweges Alternativen, welche die Grundwerte der Bürgerrechtsbewegung besser zur Geltung bringen können?

Ausserparlamentarische Kreativität

Eine dieser Alternativen bietet die Neugestaltung der Gesellschaft im Sinn der von Rudolf Steiner vorgeschlagenen Dreigliederung des sozialen Organismus. Sie fordert die radikale Trennung und Selbstverwaltung der drei grundlegenden Funktionsbereiche jeder modernen Gesellschaft, d.h. des Staats- oder Rechtslebens, des Wirtschaftslebens und des Kultur- oder Geisteslebens, zu dem heute Erziehung, Wissenschaft, Kultur und Religion gehören.

In Bezug auf das Rechtsleben bedeutet die Dreigliederung des sozialen Organismus eine radikale Reduktion der Staatsaufgaben auf den Schutz von Grundrechten. Das Rechtsleben regelt nur noch die Aspekte, bei denen sich individuelle Menschen unter dem Prinzip der Gleichheit begegnen möchten, wie z.B. in Bezug auf die Gewährleistung der individuellen Freiheits- und Menschenrechte oder die rechtliche Festsetzung einer minimalen Jahresarbeitszeit, mit der die arbeitsfähige Bevölkerung am Wirtschaftsleben teilnehmen soll.

Wie die Erfahrung zeigt, könnte der schnelle und radikale Rückzug des Staates aus der Regulierung von Wirtschafts- und Geistesleben rasch zu einer neo-liberalen oder libertären Politik ausarten, in der die Herrschaftskreise aus der Wirtschaft die Macht direkt an sich reissen. Sie könnten dann ohne den Umweg über die Vereinnahmung rechtsstaatlicher Institutionen ihre Interessen der Bevölkerung direkt aufzwingen. Damit dies nicht geschieht, braucht es ein Korrektiv, das dies verhindert. Die Dreigliederung stellt es zur Verfügung, indem sie den Umbau des Rechtslebens mit der radikalen Neugestaltung des Wirtschafts- und Geisteslebens integriert, jenseits von Konzern- und Staatseinfluss.

Das Rechtsleben oder der Staat zieht sich zugunsten der Einrichtung eines selbstverwalteten, assoziativ-brüderlichen Wirtschaftslebens vollständig aus der Regulierung wirtschaftlicher Prozesse zurück. Die Assoziationen sind Netzwerke, in denen sich Produzenten, Händler und Konsumenten zusammenfinden und die Beziehungen untereinander so gestalten, dass der Gesamtbedarf an Wirtschaftsgütern aller Menschen mit einem sozial, kulturell und ökologisch vertretbaren Aufwand hergestellt, verteilt und konsumiert werden kann. Das Wirtschaftsleben orientiert sich damit nicht mehr am Kapitalgewinn und der Konkurrenz, sondern konzentriert sich auf die freie, vertraglich geregelte Deckung des Bedarfes aller Menschen an materiellen Gütern.

Der Rückzug des Staats- oder Rechtslebens gilt auch für das Geistesleben. Gemäss der Dreigliederung gehören zum freien Geistesleben sowohl die Bildung, Wissenschaft, Kultur und Religion, sowie – und das ist neu im Vergleich zu heute – auch Medien, Gesundheitsversorgung, Kreditvergabe, Rechtsprechung und das künstlerische Arbeiten. Das freie Geistesleben ist selbstverwaltet und deckt den Bedarf seiner Mitglieder über Schenkungen aus dem Wirtschaftsleben. Es erhält als Gegenleistung kulturell und geistig eigenständige und freie Arbeitskräfte oder einen dem freiheitlichen Kulturfortschritt verpflichteten Rat für die Organisation und Selbststeuerung der Güterproduktion. Die Ratschläge betreffen beispielswiese die besten Formen der Organisations-, Technologie- und Innovationsentwicklung, der Steuerung von Geld- und Kreditwesen, der Finanzierung von Sozial- und Gesundheitswesen oder die von Staats- und Wirtschaftseinflüssen unabhängige Rechtsprechung. Die strikte Trennung von freiem Geistesleben, assoziativer Wirtschaft und dem reduzierten Rechtsleben verhindert, dass einer der drei Lebensbereiche die anderen für sich einspannen kann. Das Zusammenspiel der drei – intern autonom verwalteten – Glieder des sozialen Organismus bestimmt situativ und lernorientiert, wie die immensen Potenziale des freien Geisteslebens der gesamten Menschheitsfamilie zur solidarischen Bedarfsdeckung mit materiellen Gütern für alle Menschen und für ein demokratisches Rechtsleben erreicht werden können.

Der so bewerkstelligte, radikale Rückbau des Staates bietet die beste Grundlage, um die staatliche Manipulation, die Vereinnahmung und Korruption zu beseitigen. Wenn sich der Staat nicht mehr ins Wirtschafts- und Geistesleben einmischen kann, wird ihn niemand aus dem Wirtschafts- oder Geistesleben für seine Interessen vereinnahmen wollen, denn er hat ja dann keine Möglichkeiten mehr, ausser seinem eigenen – reduzierten – Aufgabenbereich wirksam zu sein.

Diese konkreteren Aspekte der Dreigliederung öffnen uns die Augen für die Neugestaltung der Gesellschaft, jenseits des unbrauchbaren Nadelöhrs der parlamentarischen Demokratie. An deren Stelle setzen wir die ausserparlamentarische und soziale Kreativität, mit der wir das selbstverwaltete, freie Geistesleben und die assoziative Wirtschaft aufbauen. Das heisst, die Neugestaltung der Gesellschaft legen wir nicht mehr in die Hände des Staats- oder Rechtslebens und unserer – im Grunde nicht mehr zielführenden – Teilnahme an demselben. Der Erfolg der Dreigliederung, hängt damit in erster Linie davon ab, wie wir vorankommen mit dem Aus- und Aufbau des freien Geisteslebens und der assoziativen Wirtschaft – jenseits oder entgegen der staatlichen Regulierung.

Über den Ausbau des assoziativen Wirtschaftslebens und des freien Geisteslebens schränken wir die Notwendigkeit der staatlichen Regulation so weit ein, dass von ihr am Schluss nur noch das bleibt, was für das Rechtsleben im Sinne der Dreigliederung noch gerechtfertigt ist: der demokratisch vereinbarte Schutz der Freiheits- und Menschenrechte, sowie einige wenige andere Aspekte, die für alle freien Menschen gleich gelten sein sollen.

Führt das in die Anarchie?

Viele Menschen haben Angst vor dem Aufheben der staatlichen Kontrolle. Sie befürchten, dass die Rücknahme der umfassenden Staatskontrolle über das Wirtschafts- und Geistesleben unweigerlich in der Anarchie enden würde. Ein nüchterner Blick auf die Gegenwart zeigt uns jedoch klar, dass wir bereits ein übergrosses Mass an Anarchie erleben. Spätestens seit der Einführung der weitgehend unwirksamen – oder gar schädlichen – Notmassnahmen zur Bekämpfung von Corona beobachten wir die Tendenz, dass Regierungen und Parlamente es als notwendig erachten, die politischen Freiheits- und Mitbestimmungsrechte der Bevölkerung immer mehr einzuschränken oder aufzuheben.

Damit einher geht ein Regierungsstil, der immer totalitärer wird. Das heisst, dass die Regierungen sich immer stärker anmassen, nicht nur das öffentliche, sondern vor allem auch das private Leben – im Namen der Notfallpolitiken – unter ein staatliches Management zu stellen. Auch nach der Beendigung der Notfallmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus werden ähnliche Notfallpolitiken diskutiert und eingeführt, die ebenfalls die Suspension von grundlegenden Freiheits- und Menschenrechten beinhalten. Aktuelle Beispiele sind die so genannten «Kriege» gegen den Klimawandel, die Wirtschaftskrise, die «Hungerpandemie», die Migrationskrise, den Terrorismus oder der Kampf gegen die geopolitischen Aspirationen der vom «westlichen Wertebündnis ermüdeten» Länder, die ihre Unabhängigkeit zurückhaben möchten.

In all den oben erwähnten Themenbereichen zeigt sich klar, dass sich die Situationen – trotz der Notfallpolitiken – nicht verbessern, sondern oft sogar verschlechtern. Sei es im Klima, bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele, der Ausrottung von Krankheiten oder der Schaffung von friedensfähigen internationalen Institutionen, überall ergibt sich das gleiche Bild: Je mehr versucht wird, diese schönen Ziele umzusetzen, desto weiter rückt ihre Realisierung in die Ferne.

Anstatt die Ziele und die (unwirksamen) Methoden zu ihrer Erreichung zu überdenken, benutzt die dominierende Allianz aus Regierungen, Parlamenten, Medien, Konzernen und die ihnen zudienenden Parteien, NGOs und Stiftungen dazu, das Verhalten der individuellen und freiheitssuchenden Menschen durch Überwachung, Zensur, Repression, soziale Ausgrenzung und den immer raffinierteren Methoden der «sozialen Ingenieurskunst» fremdzusteuern.

Die Fremdsteuerung zielt auf die Umsetzung der oft auf internationaler Ebene vereinbarten, öffentlichen, parastaatlichen oder privaten Entwicklungszielen, über welche die betroffene Gesamtbevölkerung weder informiert noch konsultiert wurde. Beispiele sind die Agenda 2030 der UNO, der Great Reset und der Stakeholderkapitalismus des WEF, die «better than cash alliance», der totalitären und souveränitätsverachtenden globalen Pandemiepolitik der WHO, der desaströsen «Friedenspolitik» der NATO, oder dem Transhumanismus der grossen Digital- und Pharma- und Technologiekonzerne.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation müssen wir uns eingestehen, dass der radikale Rückbau der Staatskontrolle nicht zur Anarchie und Verfall der Rechtsstaatlichkeit führt, sondern dass es genau diese enorme Ausweitung der im Sog der Konzerninteressen stehenden staatlichen Notfallpolitiken sind, welche die aktuell existierende – rasch zunehmende – Anarchie verursachen.

Dreigliederung lebt in der ausserparlamentarischen Kreativität

Die Dreigliederung verlässt sich nicht auf den Ausbau eines immer totalitärer werdenden Staatslebens. Sie setzt vielmehr – jenseits oder entgegen der staatlichen Kontrolle – auf den massiven Ausbau eines selbstverwalteten freien Geisteslebens und der assoziativen Wirtschaft. Dass dies möglich ist, zeigt uns ein Blick auf die Reaktionen auf die totalitäre Coronapolitik: Mit oder ohne staatliche Bewilligung haben wir grosse und kleine Proteste organisiert, neue Freundschaften geschlossen, Netzwerke der Nachbarschaftshilfe, Kooperationsplattformen für den wirtschaftlichen und politischen Austausch aufgebaut, neue Medien lanciert, oder neue Landwirtschafts-, Gesundheits- und Erziehungsprojekte ins Leben gerufen. Daraus entstanden wichtige Organisationen wie z.B. Graswurzle, Aletheia, Freie KMU, Transition News, Bewegung für soziale Erneuerung Dreigliederung Schweiz, Lehrernetzwerk, das «Juristen-Komitee» und viele andere mehr.

Der gemeinsame Nenner all dieser Initiativen besteht darin, dass wir das «ganze Leben» das wir an Staat, Wirtschaftskonzerne und an deren Stiftungen und Parteien abgeben haben, wieder selbst in die Hände nehmen. Mit dieser Aufgabe sind wir in drei Jahren viel weitergekommen als mit Wahlen – und wenn wir alle engagierten Menschen zusammenzählen – sind wir auch schon weit mehr als nur knapp 3% der Wähler.

Der besondere Wert der ausserparlamentarischen Kreativität liegt einerseits darin, dass wir erkennen, dass wir fähig sind, viele der von Staat und Konzernen übernommenen Aufgaben, selbst an die Hand zu nehmen. Andererseits erkennen wir, dass wir uns mittels der ausserparlamentarischen Kreativität drei inhaltlich und funktional neu- und selbstbestimmte Lebensräume schaffen. Damit erschaffen wir ein lebensgemässes Gemeinschaftsgebilde, welches der ebenfalls dreigegliederten Wesensart des Menschen ein adäquates geistiges, seelisches und körperliches Zuhause bieten kann: Im Geistesleben steht die Freiheit des ganzheitlichen Denkens im Zentrum, das assoziative Wirtschaftsleben bringt dem Willen zur Brüderlichkeit und Kooperation in der Befriedigung der körperlichen Bedürfnisse and Wirtschaftsgütern zum Ausdruck, und das Rechtsleben bietet dem Gerechtigkeitsgefühl den Raum, den es braucht, um seinen Teil im dreigliedrigen sozialen Organismus – nicht übergriffig, sondern komplementär – spielen zu können.

Wir haben keinen Grund, am aktuellen immer stärker fremdbestimmten Rechts-, Wirtschafts- und Geistesleben zu verzweifeln. Je mehr wir uns selbst beim Aufbau des assoziativen Wirtschaftslebens und des freien Geisteslebens engagieren, desto unabhängiger werden wir vom Einheitsstaat und den Mächten, die ihn steuern. Anstatt den Staat mit unseren eigenen, guten Ideen und Anliegen weiter zu «mästen» und ihn so noch umfassender werden zu lassen, nehmen wir immer mehr Aufgaben aus dem Wirtschafts- und Geistesleben selbst an die Hand und tragen so dazu bei, das überbordende Rechtsleben so stark «auszuhungern» und wirkungslos zu machen, bis wir es am Schluss da haben, wo wir es noch brauchen: Einzig zum Schutz der grundlegenden Freiheits- und Menschenrechte. Vor diesen Rechten sind wir – unabhängig von unserer individuellen Freiheit und der brüderlich-assoziativen Bedarfsdeckung – alle gleich.


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Kommentare

3Gliederung, Anarchie, Alternativen, Menschen

von MS
Zuerst danke für diesen ausführlichen und wichtigen Artikel, der insbesondere klar macht, dass Demokratie nicht dem entspricht, was viele denken (genauso wie Banken und das Geldwesen nicht so funktionieren, wie viele denken.). Mehrheitsentscheide hinterlassen sowieso immer viele Verlierer. Deshalb gefällt mir die Idee der Soziokratie mit dem Konsentprinzip gut. Genauso überzeugend sind die Ideen der 3Gliederung, aber auch der Anarchie, welche in diesem Artikel irgendwie als Projektionsfläche diffuser Ängste herhalten muss. Auch der Anarchie-Begriff ist bei vielen falsch, als chaotisch und gewaltsam, abgespeichert. Anarchie meint aber grösstmögliche Selbstverantwortung, woraus Freiheit resultiert. Ein Blick in Anarchistische Publikationen bspw. https://anarchistischebibliothek.org/ hilft da weiter. Grundsätzlich bleiben für mich drei Fragen offen:   1. Wie garantieren wir, dass sich die Wirtschaft brüderlich verhält? Bzw. wer schützt den Arbeitnehmer, wenn es der Staat nicht mehr tun soll?   2. Was wenn es stimmt, dass ein grossteil der Menschen sich nicht so sehr mit solchen Themen beschäftigen will oder kann und sich lieber bequem sagen lässt, was zu tun und lassen ist, mit den gewohnten kleinen Wahlfreiheiten wie Krankenkasse, Mobilität oder Medienkonsum? Ich meine wer hat schon die Muse oder Möglichkeiten so einen Artikel zu lesen, verstehen und idealerweise Denkanstösse in sein Alltagsleben zu integrieren?!? Ich glaube das sind ähnlich tiefe Prozentwerte wie bei den Stimmenanteilen.   3. Wo und wie fangen wir an?

Wer schützt den Arbeitnehmer, wenn es der Staat nicht tun soll?

von cobo
Die Frage ist doch: Inwiefern tut der Staat es denn heute? Ein Arbeitsrecht dürfte und müsste es ja auch im Kontext der Dreigliederung geben, da es sich hier eben um rechtliche Verhältnisse handelt. Dass der Staat uns vor ganz anderen Übergriffen grosser Konzerne hingegen heute keineswegs schützt "durften" wir ja in den vergangenen Jahren sehr drastisch erleben: Da hat der Staat seine Monopolmacht diesen Firmen zur Verfügung gestellt, die sie sonst ja garnicht gehabt hätten! Von Schutz konnte da ja wohl kaum die Rede sein. Alle anderen Fragen von MS sind für mich sehr berechtigt: Ich verstehe Dreigliederung nicht als etwas, wodurch wir quasi frei gemacht würden, sondern umgekehrt als eine passende Gesellschaftsform für Menschen, die ihre Freiheit ergreifen, Verantwortung übernehmen und selber gestalten wollen. Womit auch eine Antwort auf die letzte Frage gegeben wäre: Wir können anfangen, unsere vorhandenen Freiheiten auszuschöpfen und gestaltend in unserem Leben tätig zu werden, wo immer es geht und wo immer man eben steht.

Vom Staatsweg zur ausserparlamentarischen Kreativität

von Ueli
In der alten Politik begegnen mir unterwegs erstens Gleichgültige: ihnen ist es Wurst, ob und dass vieles fragwürdig ist. Zweitens Dumme: sie verstehen nicht, was Alternativen wie beispielsweise eine Dreigliederung sind und bringen können. Drittens Schlaue: sie machen in und mit jedem System nur das, was ihnen nützt, und Gemeine hauen dabei auch noch andere in die Pfanne. Sind sie zusammen in der Mehrheit, wird es für eine Gemeinschaftsbildung schwierig, die alle umfassend am Wohl für alle interessiert ist. Minderheiten bleiben dann nur noch Wege ohne einen Zusammenhang mit dem Ganzen offen.

Antwort für MS und Cobo

von sterist
Danke MS und Cobo für die Präzisierungen, interessanten Kommentare und Fragen! Rudolf Steiner ist in regem Austausch mit Anarchisten seiner Zeit gestanden. Ein Briefwechsel dazu: https://www.dreigliederung.de/steiner/zitate/1898-09-30_GA_031_1966_281-288_000010_001. Sylvain Coiplet hat einen interessanten Vergleich von Anarchismus und Dreigliederung vorgelegt: https://www.dreigliederung.de/essays/2000-04-sylvain-coiplet-anarchismus-und-soziale-dreigliederung-ein-vergleich. Es gibt viele Gemeinsamkeiten, vor allem zur persönlichen Freiheit als dem höchsten Gut der gesellschaftlichen Entwicklung. Als wichtigsten Unterschied zwischen Anarchismus und Dreigliederung hält er fest: «Mich hat dagegen überrascht, daß ich bei diesem Vergleich zwischen Anarchismus und sozialer Dreigliederung immer wieder auf dasselbe gestoßen bin. Die hier aufgegriffenen anarchistischen Antworten auf soziale Fragen stoßen immer dort an ihre Grenzen, wo der Materialismus uns nicht mehr weiterbringt. An den Überschriften (in meinem Text) läßt es sich nicht ersehen, weil es mir erst im Nachhinein klar geworden ist. Jedes Geistige ist den Anarchisten so unheimlich, daß sie es auch dort meiden, wo es hingehört. Anstatt den Materialismus zu haben, hat sie der Materialismus. Und doch gehören sie zu den freiesten». Dieser Unterschied bezieht sich auf den Urgrund der Freiheit, der sich bei Rudolf Steiner nicht nur auf eine «Annahme» oder «Hypothese» der freiheitlichen Natur des Menschen bezieht, sondern – wie er im Buch «Philosophie der Freiheit» (http://bdn-steiner.ru/cat/ga/004.pdf) ausführt, kann jeder Mensch sich selber vergewissern, dass wir im menschlichen Denken wirklich frei sein können. Über die seelische Beobachtung von uns selbst (beim Denken) können wir die Freiheit im Denken erleben – und nicht nur theoretisch annehmen - und so empirisch und praktisch zur moralischen Fantasie und den moralischen Techniken vorstossen, die wir für das wirklich selbstbestimmte Handeln im freien Geistesleben oder im brüderlichen Wirtschaftsleben brauchen. Zur ersten Frage: Wie im Text angetönt, verlangt die Dreigliederung einen radikalen Umbau der heutigen Wirtschaft: An die Stelle des heutigen – oft kombinierten - Privat- oder Staatskapitalismus, tritt das selbstverwaltete Wirtschaftsleben. Dabei sind es nicht nur Arbeiter, welche ein Unternehmen selbst verwalten, sondern sie tun dies im Verbund - oder in einer Assoziation - mit anderen Wirtschaftsakteuern. In der Assoziation sind neben den Produzenten/Arbeitern auch die mit ihnen wirtschaftlich verbundenen Händler– und als wichtigstes, neues Element- auch Vertreter der organisierten Konsumenten, in die Gestaltung der Güterproduktion miteinbezogen. In einem Verwaltungsrat einer Assoziation sitzen also Vertreter der Arbeiter, Händler und Konsumenten. Zusammen entscheiden sie, wie die Güterproduktion organisiert werden soll und zu welchen sozialen und arbeitsrechtlichen Bedingungen dies geschehen soll. In einem assoziativen Unternehmen schützen sich die Arbeitnehmer vor unfairen Arbeitsbedingungen, indem sie diese zusammen mit Händlern und Konsumenten aushandeln und jeder das Seinige dazu beiträgt, dass diese auch eingehalten werden. Ein Beispiel, dass das funktionieren kann, ist «Comprobio» aus dem Tessin. In dieser Organisation sind Produzenten, Händler und organisierte Konsumenten unter einem organisatorischen Dach zusammengeschlossen und betreiben - seit über 30 Jahren erfolgreich - eine Assoziation (auch wenn sie diese «Genossenschaft» und nicht Assoziation nennen). Mehr dazu: https://freiheit-lebenswerk.ch/rolle-von-konsumenten-in-assoziationen/ Wenn wir davon ausgehen - oder uns über die seelische Beobachtung selbst vergewissert haben - dass die Menschheitsentwicklung mit der fortwährenden Entfaltung der Freiheit verbunden ist, dann wissen wir auch, dass wir nicht allein sind, sondern es auch noch andere Menschen gibt, die sich in die gleiche Richtung bewegen. Die anderen, welche das langweilige fremdbestimmte Leben vorziehen, können wir nicht zwingen, es sein zu lassen, aber was wir tun können: Ihnen ein gutes Beispiel geben das überzeugend zeigt, dass das Leben viel schöner, spannender und erfüllter ist, wenn wir das Maximum an Selbstbestimmung aus uns, aus unseren sozialen Beziehungen und den daraus entstehenden, eigenen Organisationen herausholen! Bezüglich der dritten Frage bin ich mit «Cobo» vollständig einverstanden: «Wir können anfangen, unsere vorhandenen Freiheiten auszuschöpfen und gestaltend in unserem Leben tätig zu werden, wo immer es geht und wo immer man eben steht». Ich würde einzig noch anfügen: Dort wo die vorhandenen Freiheiten an Grenzen stossen, die durch den Staat, Wirtschaftskonzerne, Kirchen oder andere Hierarchien gesetzt sind, müssen wir uns diesen Mächten entgegenstellen und für mehr eigenen Handlungsspielraum sorgen.  

Kommentar

von [email protected]
Lieber Herr Rist, vielen herzlichen Dank für Ihren spannenden und treffenden Kommentar zu den CH-Wahlen 2023 aus der Sicht der Dreigliederung! Ich habe ihn mit einigem Erkenntnisgewinn gelesen und empfinde ihn auch als Mutmacher, zeigt er doch auf, wieviel Kreativität und Tatenlust sich in den letzten paar Jahren in ausserparlamentarischen Gefielden entfaltete.