Bundesrechnungshof: Auswärtiges Amt kauft rechtswidrig eine klimaschädliche und «unnötige Residenz für 8 Mio. Euro»

Baerbocks Ministerium missachte seit Jahren die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Erwerb und Unterhalt seiner Liegenschaften im Ausland.
Veröffentlicht: 19. Dec 2023 - Zuletzt Aktualisiert: 19. Dec 2023

ZEITPUNKT, 19.12.2023. Im Oktober 2021 kaufte das AA für fast 8 Mio. Euro ein parkähnliches Grundstück in Brüssel mit einem aufwendig ausgestatteten Gebäude, heisst es in dem Bericht des Bundesrechnungshofes. Baerbocks Ministeroium wolle das Gebäude nach umfangreicher Renovierung als Residenz nutzen. Peinlich nur:

Für alle Leitungen der drei deutschen Auslandsvertretungen in Brüssel stehen jedoch bereits gut ausgestattete Residenzen zur Verfügung. Das AA hat weder den Bedarf für den Kauf nachgewiesen noch hat es Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet. Das neue Grundstück ist mit 15 000 m² bis zu sechsmal grösser als die dort bisher genutzten Grundstücke. Es ist infolgedessen energieintensiver und teurer im Unterhalt.

Der Bundesrechnungshof hat auf Verstösse gegen die rechtlichen Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auch in vergleichbaren Fällen hingewiesen. Gleichwohl habe das AA «weiter unwirtschaftliche Entscheidungen getroffen».

Das AA sollte eine Strategie für Auslandsliegenschaften erarbeiten. Diese Strategie sollte auch Maßstäbe für eine wirtschaftliche und zeitgemäße Ausstattung von Residenzen setzen.

Das AA hat schliesslich seine nicht benötigten Liegenschaften im Ausland konsequent zu identifizieren und möglichst verlustfrei zu veräussern. Dies gilt insbesondere für das haushaltsrechtswidrig erworbene Residenzgrundstück in Brüssel.

Für Betrieb, Instandhaltung und Ausstattung der Liegenschaften im Ausland gab das AA im Jahr 2022 rund 150 Mio. Euro aus. Für Baumassnahmen verausgabte es zusätzlich rund 66 Mio. Euro. Viele Liegenschaften sind jedoch laut Bundesrechnungshof «darüber hinaus sanierungsbedürftig».

Das AA hat die Höhe des Sanierungsstaus bei seinen Auslandsliegenschaften im Jahr 2022 mit rund 2,5 Mrd. Euro angegeben. Der Bundesrechnungshof hat wiederholt festgestellt, dass Bedarfsnachweise und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen für den Erwerb oder die Anmietung von Liegenschaften fehlten. Das AA hat sich seit dem Jahr 2015 zur Entwicklung einer Liegenschaftsstrategie und zum Aufbau eines strategischen Liegenschaftsmanagements mehrfach extern beraten lassen. Daraus resultierende Empfehlungen hat es entweder gar nicht oder nur schleppend umgesetzt. Es verfügt bis heute weder über eine Liegenschaftsstrategie noch über ein strategisches Liegenschaftsmanagement.

 

Den Bericht des Bundesrechnungshofes finden Sie hier zum Download.

 

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