Pandemie: der Schein eines happy ends

Was war denn so besonders an der «besonderen» und der «ausserordentlichen» Lage? Die Gefährlichkeit eines Virus und die Überlastung des Gesundheitswesens waren es nicht. Aufarbeitung bleibt nötig.

(Foto: Claudio Schwarz / unsplash.com)

Jetzt, wo die besondere Lage angeblich Geschichte ist, sollten zumindest die Historiker (allenfalls aber auch historisch interessierte Juristen und weitere Sachverständige) der Frage nachgehen, was denn wirklich besonders war an der «besonderen Lage». Dass es weder die Gefährlichkeit des Virus noch die Überlastung des Gesundheitswesens war, darf ja mittlerweile als gesicherte Erkenntnis gelten.

Eines aber ist unbestreitbar: Noch nie agierte die Staatsgewalt derart drakonisch und weltweit in ähnlich heftiger Weise gegenüber einem «Feind», swe sich bis heute auf dem «Schlachtfeld» gar nicht hat blicken lassen. Denn wie verschiedene gerichtliche Überprüfungen ergeben haben, konnte das SARS-CoV-2-Virus bekanntlich bis heute nach dem geltenden wissenschaftlichen Verfahren (Kochsche Postulate) nicht nachgewiesen werden.

Böse Zungen behaupten indessen, dass der eigentliche Feind gar nicht das Virus war, sondern die stets aufs Neue «mutierenden» Gedanken, Meinungen und Handlungen von freien Bürgerinnen und Bürgern (Mutationen sind im Übrigen ja charakteristisch für lebende Systeme).

Mit welcher anderen als der «besonderen» bzw. «ausserordentlichen» Lage wäre es da möglich gewesen, dieser gefährlichen Entwicklung beizukommen? Wie sonst hätte ein derartiges staatliches «Power-Play» aufgezogen werden können, wenn doch die «offizielle» Staatsgewalt von einer zahlenmässig unbedeutenden Gruppe von Menschen ausgeübt wird?

Lassen wir es nun also gut sein, nach dem Motto: Ende gut – alles gut? Zumindest solange Anzeichen dafür vorhanden sind, dass es in den vergangenen zwei Jahren nicht primär um den Schutz vor einem «neuartigen» Virus, sondern zu wesentlichen Teilen um die Implementierung von «neuartigen», antidemokratischen Problemlösungsverfahren und supranationalen Machtstrukturen gegangen sein könnte, sollten wir uns vom Schein eines Happy End’s bzw. einer kollektiven «Erlösung» nicht täuschen lassen.

Für Befürworter eines würdevollen Lebens (und Sterbens), die nicht an «Verschwörungstheorien» glauben (wie etwa diejenige eines asymptomatischen Krankheitsverlaufs oder der viren-stoppenden Wirkung von Masken), aber auch für Liebhaber von föderalistischen «Flickenteppichen» bleiben daher die Aussagen und Aufforderungen des Appells «Bleiben wir in guter Verfassung!» weiterhin gültig.

Freund- und Feindbilder kommen und gehen. Politik und Medien leisten dazu ihren (nicht immer rühmlichen) Beitrag. Es sollte unserer individuellen Entscheidung überlassen bleiben, in welchem Mass sie unser Leben zu beeinflussen vermögen.


Simon Häusermann ist Mitiniant des Forums ouverture
 

Kommentare

Koch'sche Postulate

von much
1. ein bestimmter Erreger muss in Materialien wie Blut, Gewebe oder Speichel von infizierten Personen nachweisbar sein; 2. der Erreger muss im Labor auf Nährmedien in Reinkultur anzüchtbar sein; 3. diese Agentien sollen in empfänglichen Organismen wieder Infektionen auslösen können und in Geweben oder im Blut der Versuchstiere wieder nachweisbar sein. "...konnte das SARS-CoV-2-Virus bekanntlich bis heute nach dem geltenden wissenschaftlichen Verfahren (Kochsche Postulate) nicht nachgewiesen werden." Bitte um Erklärung, in welchem Punkt die Postulate nicht zutreffen, das interessiert mich aus fachlicher Sicht sehr. Danke