Schnellstens demilitarisieren und den Hunger besiegen
Seit dem Zweiten Weltkrieg sind Millionen Menschen in Kriegen getötet worden. Millionen Kinder, Frauen und Männer sind verhungert als Folge von Kriegen. Die neutrale und dem Frieden verpflichtete Schweiz war an diesen Kriegen beteiligt: Mit Waffenexporten, mit Milliarden Investitionen in Rüstungskonzerne.
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Kopiert aus der Broschüre «Der überwundene Krieg in Europa ermöglicht die Abschaffung der Armee in der Schweiz», Max Meier, 1988.

Die Schweiz hat 2025 für CHF 948.2 Millionen Kriegsmaterial in 64 Länder exportiert. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme um knapp 43 Prozent. 2024: CHF 664.7 Millionen. Das Geschäft mit dem Krieg florierte also auch im letzten Jahr. Die fünf Hauptabnehmerländer von Kriegsmaterial aus der Schweiz waren Deutschland mit Lieferungen im Wert von CHF 386.4 Mio., gefolgt von den USA mit CHF 94.2 Mio., Ungarn mit CHF 63.4 Mio., Italien mit CHF 62.2 Mio. und Luxemburg mit CHF 47.4 Mio.

Laut Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne ist der Export von Kriegsmaterial der Schweiz nach den USA, einem kriegführenden Staat nach dem Neutralitätsrecht verboten.

(1) Ausfuhr von Kriegsmaterial im Jahr 2025

Von 1975 – 2025 exportierte die Schweiz für 24,059 Milliarden Franken Kriegsmaterial

Diese Rüstungsgüter von 24,059 Milliarden Frankenwurden zum grossen Teil an Staaten verkauft, die in Kriege verwickelt waren, die Menschenrechte mit den Füssen traten und in denen Menschen in grosser Armut lebten. In diesen militärischen Konflikten, die die Schweiz mit Waffen bediente, wurden Millionen Menschen getötet, verletzt, ins Elend gestürzt oder sind zu Flüchtlingen geworden. (2, 3)

In den 24,059 Milliarden Franken der Kriegsmaterialexporte von 1975 – 2025 sind die besonderen militärischen Güter nicht eingerechnet, die ebenfalls exportiert wurden, aber nicht in der offiziellen Statistik erscheinen. Auch die Finanzierung von Waffengeschäften durch Schweizer Banken erscheinen in diesen Zahlen nicht. Schweizer Geldinstitute, die Nationalbank, Banken, Versicherungen und Pensionskassen investierten in den letzten Jahren sogar in Firmen, die an der Produktion von in der Schweiz verbotenen Waffen, von Atombomben, Anti-Personenminen und Streubomben beteiligt waren. Dual-use Güter wurden in der Zeitperiode 1975 – 2025 von der Schweiz auch exportiert, also Güter die sowohl zivil wie militärisch verwendbar sind.

Stopp der Kriegsmaterialexporte nach den USA, nach dem Krieg im Iran

Die Schweiz sei dauerhaft neutral, lässt der Bundesrat und auch das SECO (Bundesamt für Wirtschaft) immer wieder verlauten. Da stellt sich auch die Frage: Wird die Schweiz nun die Kriegsmaterialexporte nach den USA nach dem Krieg im Iran, und nach anderen kriegführenden Staaten wie Saudi-Arabien endlich einstellen, wie nach Russland? Das Kriegsmaterialgesetz würde dies verlangen. Wie es jetzt aussieht, befürworten in Bern viele Parlamentarier keine neuen Exportbewilligungen für Kriegsmaterial nach den USA. Ich vermute aber: Die bestehenden Verträge werden vermutlich abgearbeitet und Investitionen in US-Rüstungskonzernen werden nicht gestoppt.

Stopp Waffenexporte an Staaten die Israel Waffen liefern

Die dem Frieden und der Neutralität verpflichtete Schweiz müsste auch die Kriegsmaterialexporte an alle Länder stoppen, die Israel Waffen liefern. Ohne die Waffenlieferungen der USA, Deutschlands und Italiens und von weiteren Ländern könnte Israel im Gazastreifen, im Libanon und jetzt im Iran keinen Tag lang Krieg führen.

Zu erinnern ist: Auslandsgeschäfte nach Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes und Abschlüsse von Verträgen nach Artikel 20 werden nicht bewilligt, wenn:

a. das Bestimmungsland in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt ist;

b. das Bestimmungsland Menschenrechte schwerwiegend und systematisch verletzt;

c. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt wird; oder

d. im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial an einen unerwünschten Endempfänger weitergegeben wird.

(4) (SR 514.51 – Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 ü… | Fedlex

Kein Geheimnis ist: Viele Kunden der Schweizer Rüstungsindustrie, nicht nur die USA, Deutschland, Saudi-Arabien waren in den letzten Jahrzehnten immer wieder in militärische Konflikte verwickelt. Trotzdem wurde Kriegsmaterial von der Schweiz in diese Länder geliefert, die in Kriegen verwickelt waren: in Korea, Vietnam, Kambodscha, Laos, Afghanistan, Irak, Iran, auf dem Balkan, Libyen, Jemen, Somalia, Grenada, Nicaragua, Panama, Tschetschenien (Russland). usw.

«eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten …» (5) (SR 514.51 – Bundesgesetz vom 13. Dezember 1996 ü… | Fedlex

Damit diese Waffenexporte an kriegführende Staaten abgewickelt werden können steht im Bundesgesetz über das Kriegsmaterial unter den Allgemeinen Bestimmungen der Passus. Das Kriegsmaterialgesetz bezweckt auch, «in der Schweiz eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können.» Diese Bestimmung macht eigentlich alle Rüstungsexporte an kriegführende, menschenrechtsverletzen Staaten möglich, auch in Länder, in denen Menschen hungerten, damit die Industrie weiter mit ihren Exporten intakt bleiben kann.

Welche Firmen exportieren in der Schweiz Kriegsmaterial?

Im Rüstungsreport der Wochenzeitung ist zu lesen: «Die tonangebenden Unternehmen in der Kategorie «Kriegsmaterial» – Waffen, Waffensysteme, Munition oder militärische Sprengmittel – sind Schweizer Tochterfirmen grosser internationaler Konzerne: Rheinmetall, General Dynamics (Mowag), die Ruag, gefolgt von diversen Schusswaffen- und Munitionsproduzenten wie der B & T AG aus Thun und einigen grossen Zulieferfirmen wie der Sauter, Bachmann AG. Den deutlich kleineren Anteil an Kriegsmaterialexporten machen kleine und mittlere Unternehmen aus, deren Hauptgeschäft oft nicht der Rüstungssektor ist.

Damit es sich lohnt in der Schweiz zu produzieren. muss eben «eine an die Bedürfnisse ihrer Landesverteidigung angepasste industrielle Kapazität aufrechterhalten werden können».

(6) WOZ-Rüstungsreport: Licht im dunklen Geschäftsfeld | WOZ Die Wochenzeitung

Verzicht auf Nichtwiederausfuhr-Erklärung bei Kleinbestandteilen

Auch bei der Nichtwiederausfuhr-Erklärung wurden Paragrafen in das Kriegsmaterialgesetz eingefügt, die den Export von grossen Kleinbestandteilen erlauben, zum Beispiel vor Jahren auch Feuerleitgeräte, die auf deutsche Panzer montiert wurden.

(7) «das SECO schätzt, dass 60 Prozent der Exporte auf Einzelteile und Baugruppen entfallen» (Der Export von Waffen ist gestiegen» (rag), Neue Zürcher Zeitung, 11. März 2026

Das bedeutet, diese Einzelteile und Baugruppen dürfen im Ausland in Panzer, Flugzeuge und Kanonen eingebaut werden, die dann nach irgendwo hin verkauft werden, auch in die Ukraine und nach Israel. Wird die Schweiz auch die Rüstungszusammenarbeit und den Export von Dual-use-Güter an kriegführende Staaten einstellen?

Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne, sagt zum Export von Dual-use-Gütern durch die Schweiz nach Israel in der Wochenzeitung: Die Unternehmen müssten gemäss internationalen Standards wie den Uno-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechten «unabhängig von den Gesetzen oder Entscheiden staatlicher Behörden ihre eigene Sorgfaltspflicht ausüben». Dies auch zu ihrem eigenen Schutz. Denn: «Selbst, wenn der Export bewilligt wurde, schützt dies eine Führungsperson nicht vor einer allfälligen strafrechtlichen Verfolgung wegen möglicher Beteiligung an völkerstrafrechtlich relevanten Handlungen.»

Der Export von Dual-use Gütern nach den USA müsste nach dem Angriffskrieg der USA auf den Iran gestoppt werden, wie vor einigen Jahren nach Russland. Wie schon am Anfang dieses Textes erwähnt, ist laut Evelyne Schmid, Professorin für Völkerrecht an der Universität Lausanne ist der Export von Kriegsmaterial der Schweiz nach den USA, einem kriegführenden Staat nach dem Neutralitätsrecht verboten.

(8) Rüstungsexporte nach Israel: Die fatale Lücke | WOZ Die Wochenzeitung

Jetzt sollen diese Bestimmungen, die heute schon fast alle Waffenexporte erlauben noch ausgeweitet werden. Schweizer Rüstungsbetriebe sollen künftig auch Kriegsmaterial an 25 westliche Länder in bewaffneten Konflikten liefern dürfen, gemäss der von einer bürgerlichen Mehrheit gezimmerten Vorlage. Der Bundesrat erhält ein Vetorecht.

(9) Waffenexporte: Kriegsmaterialgesetz-Differenzen sind bereinigt – News – SRF

Eine breite Allianz hat am 7. Januar 2026 bereits ein Referendum gegen diesen Beschluss Berns lanciert.

(10) Keine Waffen für Bürgerkriege: Kriegsmaterial-Referendum ist lanciert. – GSoA

Rückblende: Kriegsmaterialexporte der Schweiz nach dem Iran von 1972 – 1978:

1973 wurde das neue revidierte Kriegsmaterialgesetz in Kraft gesetzt. Nach Artikel 11, Absatz 2 des Kriegsmaterialgesetzes werden keine Ausfuhrbewilligungen erteilt,

a.) nach Gebieten, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht, ein solcher auszubrechen droht oder sonst wie gefährliche Spannungen bestehen;

b.) wenn Grund zur Annahme besteht, dass Kriegsmateriallieferungen in ein bestimmtes Land die von der Schweiz im internationalen Zusammenleben verfolgten Bestrebungen, insbesondere zur Achtung der Menschenwürde, sowie im Bereich der humanitären Hilfe oder der Entwicklungshilfe, beeinträchtigen.

Diese restriktiven Bestimmungen wurden in Kraft gesetzt, um einen Erfolg der Waffenausfuhr Verbotsinitiative zu verhindern, die von der Arbeitsgemeinschaft für Rüstungskontrolle und ein Waffenausfuhrverbot (ARW) lanciert wurde.

In diesen Jahren war der Iran unter dem Schah ein guter Kunde von Oerlikon-Bührle. Für fast 500 Millionen Franken Kriegsmaterial wurde in dieses Land exportiert, obwohl dieses Land unter dem Schah Regime Kriege führte und die Menschenrechte mit den Füssen trat. Die Exporte wurden damals nicht eingestellt, da zuerst die laufenden Aufträge erfüllt werden mussten, wie es hiess. Das ging Jahre. Nicht nur Nationalrat Jean Ziegler kritisierte dies damals vehement, auch die Leitmedien.

Tages Anzeiger Magazin, 31. Januar 1976: Der unbekannte Krieg in Dhofar. Die militärische Intervention des Schahs.

Tages Anzeiger, 4. September 1976: Sind Schweizer Waffenexporte nach Iran gerechtfertigt?

Tages Anzeiger, 12. Oktober 1976: Persien: Kriegs- und Spannungsgebiet

Toni Lienhard und Samuel Plattner weisen im Tagesanzeiger darauf hin, dass im Falle des Irans das Kriegsmaterialgesetz verletzt wird. Plattner begründet diese Missachtung des Kriegsmaterialgesetzes wie folgt:

1. Iran hat bewaffnet interveniert.

2. Die Golfregion ist nicht stabil.

3. Iran missachtet die Menschenwürde

Am 16. Januar 1979 floh Schah Mohammad Reza Pahlavi aus dem Iran, was das Ende der Monarchie und den Beginn der Islamischen Revolution markierte.

Erster Golfkrieg zwischen dem Irak und dem Iran von 1980 bis 1988

SIPRI-Yearbook 1987: Im Ersten Golfkrieg, zwischen dem Irak und dem Iran von 1980 bis 1988 lieferten 53 Staaten mindestens an einen der Staaten im Golfkrieg Waffen. Die Schweiz lieferte damals nach Angaben von SIPRI sowohl dem Iran wie dem Irak Waffen.

Zürichbieter, 8. April 1988: «Unterländer Zündsysteme für Khomeinis Raketen?» «Illegal ausgeführte Waffenbestandteile der Blocher-Firma Ems-Patvag aus Oberweningen lassen im Golfkrieg Raketen detonieren.»

Friedenspolitik, Nr. 46/Juni 1988: «Contraves lenkt im Golfkrieg Raketen ins Ziel» In Form eines typischen Umgehungsgeschäftes gelangten die Fieldguard-Lenkwaffensysteme der Bührle Tochter Contraves auf verschlungenen Pfaden via Italien und Brasilien nach dem Irak. Das Management des Ganzen lag jedoch allem Anschein nach in Zürich.

Des Armes pour l’ran: Buch von Walter de Bock, Jean-Charles Deniau. Europäische Firmen und Waffenschieber, auch schweizerische, verkaufen unter der Hand dem Khomeiny-Regime und dem Irak, trotz dem offiziellen Embargo, Kriegsmaterial. Die Regierungen schliessen nur allzu oft die Augen oder sind selbst an diesen Geschäften beteiligt… der siebenjährige Krieg zwischen dem Irak und dem Iran hat schon über einer Million Menschen den Tod gebracht.

 

Heinrich Frei

Heinrich Frei
Heinrich Frei

Ich bin in der Schweiz, in Biel im Kanton Bern aufgewachsen und habe dort eine Lehre als Hochbauzeichner absolviert. Anschliessend arbeitete ich in Grenchen bei einem Architekten als Zeichner und Bauführer. Vom Herbst 1961 an war ich in verschiedenen Architektenbüros in Zürich tätig und ab 1987 Projektleiter für Hochbauten bei den Schweizerischen Bundesbahnen. Von 1961 bis 1966 studierte ich am Abend Technikum Zürich und schloss mit dem Diplom Architekt HTL ab.

Seit 2003 bin ich pensioniert. In der Freizeit bin ich bei Friedensorganisationen engagiert und seit über 20 Jahren bei Hilfswerken, die in Somalia tätig sind. Heute bin ich im Vorstand der Organisation . Zudem verfasse ich Texte zu den verschiedensten Themen. Meine Texte erscheinen unter anderem auf dem Blog ifor-mir.ch

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