Soll mit dem WHO-Pandemieabkommen ein «Wahrheitsministerium» auf medizinischem Feld etabliert werden?

Die WHO-Reform aus Sicht der anthroposophischen sozialen Dreigliederung.

WHO Tedros Adhanom Ghebreyesus
Der Generaldirektor der WHO, Tedros Adhanom Ghebreyesus (Symbolbild: Picture Alliance / Keystone / Salvatore di Nolfi)

Die WHO will nach der Corona-Pandemie ihre Rolle stärken. Im Mai soll über die WHO-Reform, das sogenannte Pandemie-Abkommen entschieden werden. Dagegen regen sich weltweite Proteste. Der Zeitpunkt dokumentiert die öffentliche Stellungnahme von Dreigliederung Schweiz.

Die WHO (World Health Organisation) wurde 1948 als eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen gegründet, um eine internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Gesundheit zu ermöglichen. Der Zweckartikel des Gründungstatuts lautete wie folgt: 

Art. 1 «Der Zweck der Weltgesundheitsorganisation (im Folgenden Organisation genannt) besteht darin, allen Völkern zur Erreichung des bestmöglichen Gesundheitszustandes zu verhelfen».
(Quelle: www.fedlex.admin.ch)

Was auf den ersten Blick vernünftig klingt, trägt schon den Keim der Zerstörung des Gesundheitswesens in sich. Staatliche Institutionen haben die Tendenz, das Individuelle dem Allgemeinen unterzuordnen. AnstaS für den einzelnen Fall jeweils neu die bestmögliche Lösung zu suchen, werden allgemeine Richtlinien, Verordnungen und Gesetze festgelegt, welche mit Hilfe des staatlichen Machtmonopols durchgesetzt werden. 

Für die Festlegung und Durchsetzung von allgemeinen Menschenrechten ist das adäquat, für die Förderung der Gesundheit hingegen verheerend. Ein staatlich verwaltetes Gesundheitswesen kann weder den individuellen Fähigkeiten des Arztes noch der Urteilsfähigkeit und der Freiheit des Patienten Rechnung tragen. 

Aus Sicht der Dreigliederung gehört das Gesundheitswesen deswegen in ein «freies Geistesleben» verankert. Rudolf Steiner charakterisierte in seinen Ausführungen zur sozialen Dreigliederung die Lebensbedingungen eines freien Geisteslebens wie folgt: 

Dasjenige, was der Einzelne leisten kann zum Besten seiner Mitmenschen, das muss ganz allein aus seinen Fähigkeiten hervorgehen, darüber darf es keine staatlichen Normen geben, darüber darf auch nicht von wirtschaftlichen Mächten eine Abhängigkeit bestehen, das muss in die persönliche Abhängigkeitssphäre des einzelnen Menschen gestellt sein und muss weiter gestellt sein in das verständnisvolle Vertrauen, das dem fähigen Menschen die anderen, die die Anwendung seiner Fähigkeiten brauchen, entgegenbringen können. (Rudolf Steiner 07.04.1920) 

Veränderungen der WHO-Verträge 

Auf der Webseite von «Dialog Globale Gesundheit» gibt es eine übersichtliche Darstellung der aktuell angestrebten Veränderungen der WHO-Verträge. Aktuell werden zwei Regelwerke vorangetrieben, welche im Mai 2024 beschlossen und ab 2025 in Kraft treten sollen. Das eine ist der Pandemievertrag und das andere die Revision der internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV), welche 2005 verabschiedet wurden. 

Von beiden Abkommen gibt es zurzeit noch keine endgültigen Versionen. Es sind jedoch die Vorschläge einsehbar, die in Diskussion sind. Dabei ist erkennbar, dass insbesondere bei den IGV sehr weitreichende Veränderungen beschlossen werden könnten. 

Potenzielle Veränderung der IGV sind folgende: 

Der WHO-Generaldirektor kann neu im Alleingang einen Notstand ausrufen, ohne Kontrolle und auch entgegen dem WHO-Expertenrat. 

Der Empfehlungscharakter der von der WHO empfohlenen Massnahmen wird aufgehoben, indem ihre Empfehlungen neu rechtlich verbindlich werden sollen (z.B. Lockdown, Impfungen, Quarantäne, Reisebeschränkungen, u.a.m.). Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Informationen zu bekämpfen, die denjenigen der WHO widersprechen. 

IGV-Revision:

Artikel 44: [neu vorgesehen]
[1] Die Vertragsstaaten arbeiten miteinander zusammen und unterstützen sich gegenseitig, insbesondere die Vertragsstaaten, die Entwicklungsländer sind, auf Ersuchen bei 

(a) .... 

(h) der Bekämpfung der Verbreitung falscher und unzuverlässiger Information in den Medien, sozialen Netzwerken und anderen Formen der Verbreitung solcher Information über Ereignisse im Bereich der öffentlichen Gesundheit, präventive und epidemiebekämpfende Massnahmen und Aktivitäten. 

Die Annahme dieser Veränderungen hätte zur Folge, dass ein internationales «Wahrheitsministerium» auf medizinischem Feld etabliert würde, welches die Kompetenz hätte, elementare Menschenrechte ausser Kraft zu setzen und medizinische Behandlungen ohne Einwilligung der Betroffenen anzuordnen. Den Ärzten wäre es im Pandemiefall zudem nicht mehr erlaubt, ihren Patienten nach bestem Wissen und Gewissen ihre Empfehlungen mitzuteilen, wenn sie nicht denjenigen der WHO entsprechen. Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient würde dadurch zwangsläufig zerstört. 

Die Brisanz dieser Veränderungsvorschlägen steht aktuell in keinem Verhältnis zu ihrer Diskussion in der Öffentlichkeit. Sie haben das Potenzial, zu einer ungeheuren Entmenschlichung des Gesundheitswesens zu führen. Es ist aus unserer Sicht daher dringend notwendig, dass die Öffentlichkeit über diese Veränderungen erfährt und alle diejenigen, welche das Gefahrenpotenzial dieser Veränderungen einsehen, öffentlich Stellung nehmen. 

Der Vorstand und Geschäftsführung von Dreigliederung Schweiz, Stand 5. April, 2024 

logo

Kontakt:

Dreigliederung Schweiz – Bewegung für soziale Erneuerung Wartstrasse 14
8400 Winterthur
www.dreigliederung.ch

info3dreigliederung.ch


Lesen Sie im Zeitpunkt auch:

Int. Gesundheitsrichtlinien: Die WHO hat die rechtliche Frist verpasst

Zehntausende demonstrieren in Wien gegen WHO Pandemieverträge

Die WHO soll in einzelnen Ländern den Gesundheitsnotstand erklären dürfen

 

09. April 2024
von: