Wenn Neutralität scheibchenweise verschwindet
Der neue Bericht des Neutralitätsrates zeigt: Die schleichende Annäherung an NATO und EU ist nicht nur eine politische Frage. Sie berührt Verfassung, Völkerrecht und damit eine der wichtigsten Sicherheitsgrundlagen der Schweiz.
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Neutralität verschwindet nicht an einem bestimmten Tag. Niemand wird morgens aufstehen – auch nicht nach der verlorenen Neutralitätsabstimmung – und verkünden: Ab heute sind wir nicht mehr neutral. Sie verschwindet in kleinen Schritten – mit einem Manöver hier, einem Abkommen dort, der Übernahme von Sanktionen, einer weiteren militärischen Zusammenarbeit. Jeder Schritt für sich scheint verkraftbar. Erst die Summe zeigt die Richtung.

Genau hier setzt der neue Bericht des Neutralitätsrates «Kumulative Erosion der Neutralität und die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung» an. Er fragt nicht nur, ob eine einzelne Massnahme gerade noch mit dem Neutralitätsrecht vereinbar ist. Er fragt, was geschieht, wenn sich immer mehr dieser Massnahmen zu einer politischen Wirklichkeit verdichten. Der Bericht fordert deshalb eine Gesamtbetrachtung der Schweizer Kooperation mit NATO und EU.

Das ist überfällig. Denn unsere Bundesverfassung ist kein Prospekt mit unverbindlichen Absichtserklärungen. Art. 2 verlangt von der Eidgenossenschaft, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine «friedliche und gerechte internationale Ordnung» einzusetzen. Art. 5 verpflichtet Bund und Kantone zur Beachtung des Völkerrechts.

Und die UNO-Charta verpflichtet ihre Mitglieder, internationale Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln beizulegen.

Der Neutralitätsrat untersucht deshalb auch die Minsker Abkommen und die Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine in Istanbul 2022. Er kommt zum Schluss, westliche Akteure hätten entscheidend dazu beigetragen, mögliche Friedenslösungen zu verhindern. Gleichzeitig hält der Bericht ausdrücklich fest, dass daraus keine gerichtsfeste Verletzung von Art. 2 Ziff. 3 der UNO-Charta durch NATO-Staaten abgeleitet werden könne, weil diese Bestimmung primär die Streitparteien bindet. Der Befund bleibe dennoch schwerwiegend.

Ähnlich deutlich ist der Bericht bei den Sanktionen. Der Rat beurteilt die autonome Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland ohne Mandat des UNO-Sicherheitsrats als völkerrechtswidrig und beruft sich dabei insbesondere auf Art. 53 der UNO-Charta. Die rechtliche Einordnung einseitiger Sanktionen ist international umstritten; Art. 53 bestimmt jedenfalls, dass Zwangsmassnahmen regionaler Einrichtungen grundsätzlich der Ermächtigung des Sicherheitsrats bedürfen.

Für mich liegt hier der entscheidende Punkt: Eine militärische Kooperation mit Staaten oder Organisationen, deren Handeln mit den Grundsätzen der UNO-Charta in Konflikt steht, darf für die neutrale Schweiz nicht zur Normalität werden.Nicht weil das Völkerrecht vollkommen wäre. Nicht weil es immer eingehalten würde. Sondern gerade weil es geschwächt ist.

Ein grosser Staat kann sich im äussersten Fall auf seine Macht verlassen. Ein kleines Land wie die Schweiz kann das nur begrenzt. Wir brauchen eine glaubwürdige Landesverteidigung. Aber wir brauchen ebenso dringend eine internationale Ordnung, in der nicht allein der Stärkere entscheidet. Das Völkerrecht ist deshalb keine moralische Dekoration unserer Aussenpolitik. Es ist neben der militärischen Selbstverteidigung einer unserer wichtigsten Sicherheitsanker.

Wer diesen Anker lockert, weil andere ihn ebenfalls missachten, macht die Schweiz nicht sicherer. Er macht sie abhängiger von Machtblöcken.

Der Neutralitätsrat verlangt deshalb nichts Revolutionäres: Sanktionen und Kooperationen am geltenden Recht prüfen, ihre kumulative Wirkung berücksichtigen, das Neutralitätsrecht für neue Formen der Konfliktführung weiterentwickeln – und die Guten Dienste wieder sichtbar und aktiv anbieten.

Neutralität bedeutet nicht, sich aus der Welt zurückzuziehen. Im Gegenteil. Sie bedeutet, sich dort einzumischen, wo die Schweiz etwas Besonderes beitragen kann: für Recht statt Macht, für Gespräch statt Eskalation und für Frieden, bevor aus Konflikten Kriege werden. 


«Kumulative Erosion der Neutralität und die Pflicht zur friedlichen Streitbeilegung». Neutralitätsrat, September 2026

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