Chapeau! für Guido Brunner
Über die Gleichschaltung der Justiz während Corona hat Guido Brunner ein Buch geschrieben: Zeitdokumente einer Fake-Pandemie.
Guido Brunner gehört zweifellos zu jenen zwanzig Prozent, die gemäss dem belgischen Sozialpsychologen Mattias Desmet die Herrschenden daran hindern, einen totalitären Staat in seiner ganzen Grausamkeit zu installieren. Es braucht Widerstand, Aufbegehren, Aufklärung. Darin ist Guido Brunner Experte.
Dem Widersinn der Coronamassnahmen hat sich der 54-Jährige zuallererst mit nacktem Gesicht entgegengestemmt. Sechs Strafverfahren wurden während der Coronakrise gegen den studierten Raumplaner angestrengt, vier wegen Nichttragens der Maske in Zügen, zwei wegen Teilnahme an unbewilligten Kundgebungen. Vier Verurteilungen. Zwei Freisprüche, da das eine Mal nicht die Bahnpolizei, sondern ein Kondukteur Brunner überführt hatte. 200 Franken Entschädigung. Die Bussen, die Brunner erhält, arbeitet er ab, in einer Friedhofsgärtnerei. Oder in einer Spitalküche. Der Staat degradiert Brunner zum Sklaven, der seine «Schuld» mit seiner Hände Arbeit abtragen muss.
Doch mit dem Körpereinsatz lässt es Brunner nicht bewenden. Er setzt sich ans Pult und zeichnet für die Nachwelt die Absurditäten aus Kantonen und Gerichten auf. Daraus entsteht ein Buch: «Zeitdokumente einer Fake-Pandemie (Corona). Band 1. Justizversagen». Eine Leseprobe ist hier einsehbar und ein Link führt zum Bestellformular im Buchhandel.
Justizversagen ist keine Übertreibung, sondern eine genaue Beschreibung dessen, was geschah: Legislative, Exekutive, Judikative – hehre Werte der Schweizer Demokratie – amalgierten zu einem Machtinstrument. Mit Notrecht regierte der Bundesrat durch. Die Legislative, die Parlamente also, schwiegen, die Gerichte vollzogen nach.
Im August 2020 hatte der Solothurner Kantonsarzt die allgemeine Maskenpflicht auf Einkaufsläden ausgedehnt. Die sogenannte Klägerschaft Hammer, der auch Brunner sich angeschlossen hatte, schrieb, unterstützt von Rechtsanwalt Gerald Brei: «In der gesamten Allgemeinverfügung findet sich kein einziger konkreter Nachweis dafür, wie die ‘Fallzahlen’ oder ‘Infektionen’ im Kanton Solothurn lauten», (Brunner, S. 64). Eigenrecherche der Gerichte? Wozu? Das wäre nur gefährlich gewesen. Das hätte den einen oder anderen Richter womöglich in Opposition zur Staatsdoktrin gebracht.
Das BAG (Bundesamt für Gesundheit) schreibt eine Pandemie herbei, die Gerichte glauben’s selig. So erklärt zum Beispiel das Obergericht Bern: «… und insbesondere die Website des BAG als leicht zugängliche und verlässliche Quelle und damit als allgemeinkundlich zu gelten hat», (Brunner, S. 129). Ob dabei die steigenden Fallzahlen mit den rasant steigenden Covid-Tests in Verbindung stehen? Ob Fallzahlen überhaupt auf Krankheitsfälle hinweisen? Die Richter fühlen sich nicht berufen, die seitenweisen Verweise auf wissenschaftliche Studien des Beschwerdeführers Brunner überhaupt durchzublättern.
Brunners Aufzeichnungen decken auf, worauf die Gerichte blindlings bauen. Wozu die Forschung bemühen, wenn doch die Masken so verbreitet sind? Das Verwaltungsgericht Solothurn behandelt die Beschwerde der Klägergemeinschaft Hammer unter anderem mit folgendem Argument abschlägig: «Wenn die Schutzmasken zur Verminderung der Ausbreitung des Virus bzw. der Ansteckungsgefahr völlig untauglich wären, würden sie kaum weltweit als probates Mittel zur Verminderung von Infektionen verwendet», (Brunner, S. 83). Dieses Argument nennt sich argumentum ad populum und ist ein logischer Fehlschluss. Ebenso gut könnte man argumentieren, dass Pommes Frites nicht dick machen, weil ja so viele sie Menschen essen.
Doch das eine ist der Kampf gegen die Instanzen, das andere, sich täglich an verbotenen Orten mit nacktem Gesicht zu zeigen. «Ich wurde nur ein-, zweimal beschimpft», erzählt Brunner, «und nachdem ich meine Haltung gegenüber den Mitmenschen geändert hatte, gar nicht mehr». Er habe, so Brunner, ab einem bestimmten Zeitpunkt nicht mehr gedacht, er als Maskenverweigerer, sei besser als die anderen. Im Gegenteil: «Ich hatte Mitgefühl mit ihnen.» Allerdings hat Brunner auch immer wieder Kompromisse gemacht, am meisten bei seiner Arbeit oder, je nach Situation, auch einmal im Zug.
Privat ist Brunner ein Stellensuchender. Woche für Woche verschickt er vergeblich sein Dossier. Daraus resultiert pro Monat ein Bewerbungsgespräch. Inzwischen ist er ausgesteuert. Nicht nur sind Raumplanungsstellen rar. Sie entsprechen auch nicht Brunners Ambitionen. Er würde lieber mehr Menschen beraten oder investigativen Journalismus betreiben. In den kommenden vier Monaten macht er aus der Not eine Tugend: Brunner wird auf einer Alp im Simmental Kühe hüten.
Im Rahmen seiner Tätigkeit für die Interessengemeinschaft geschiedener und getrenntlebender Männer (IGM) hat Brunner bereits 60 Beratungen durchgeführt. Viele der ratsuchenden Männer fühlen sich von ihren Expartnerinnen aus der Beziehung mit ihren Kindern herausgedrängt. «Es ist viel Manipulation der Frauen im Spiel», findet Brunner. Er weiss aus eigener Erfahrung, wie sich das anfühlt. Er ist geschieden und Vater dreier Töchter.
Auch in der IGM kann Brunner also seine Affinität zu Gesetzen ins Spiel bringen. Denn materiell geht es oft um das Umgangsrecht. Und dabei ist es gut, wenn der Selfmadejurist Brunner die Männer in seinen Beratungen durch die vielen Gesetze des öffentlichen und Privatrechts hindurchnavigieren kann.
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