Die EU behauptet, Jacques Baud habe im Auftrag des Kremls gehandelt
Ob der «Auftrag» auch bezahlt wurde, ist nach Darstellung der NZZ, die sich auf neue Informationen der EU beruft, allerdings offen.
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Die EU hat den in Brüssel lebenden Schweizer Ex-Oberst und Buchautor Jacques Baud vor rund einem Monat auf ihre Sanktionsliste gesetzt. Lange schwieg das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) dazu – nun hat die Schweizer EU-Botschafterin Rita Adam in Brüssel interveniert.

Wie Katharina Fontana (NZZ) berichtet, verlangte Adam von der EU «das Recht auf ein faires Verfahren» und verwies auf die «Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit». Zudem habe die Schweizer Mission bereits zuvor Fragen zur praktischen Umsetzung der Sanktionen sowie zu Bauds Rechtsmitteln abgeklärt.

Weshalb Baud sanktioniert wurde, bleibt in der öffentlichen Begründung nach wie vor vage. Der Beschluss des Europäischen Rates wirft ihm vor, «als Sprachrohr für prorussische Propaganda» zu fungieren, Verschwörungstheorien über den Ukraine-Krieg zu verbreiten und an «Informationsmanipulation und Einflussnahme» beteiligt zu sein. Eine konkrete Darlegung oder gar Belege sind öffentlich nicht einsehbar.

Die EU-Kommission äussert sich laut Fontana in einer Antwort auf eine Anfrage der NZZ erstmals ausführlicher, verweist aber auf den Persönlichkeitsschutz und geht nicht auf den Einzelfall ein. Kommissionssprecherin Anitta Hipper erklärte, bei allen Gelisteten werde festgestellt, dass sie im Auftrag des Kremls gehandelt hätten. Ob Baud dafür Geld oder andere Vorteile erhalten habe, bleibt unbeantwortet.

Man verfechte das Grundrecht der Meinungsäusserungsfreiheit entschieden, darum lege man die Messlatte für eine Sanktionierung «bewusst hoch», wird Hipper von der NZZ zitiert. Die Handlungen müssten ein solches Ausmass haben, dass sie die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Stabilität oder die Sicherheit in der EU oder in einem Mitgliedstaat gefährdeten.

Die Konsequenzen für Betroffene sind drastisch. Wer auf der Liste steht, darf nicht reisen; sämtliche Vermögenswerte – von Bankkonten über Immobilien bis zu Beteiligungen und immateriellen Gütern – werden eingefroren. Dritten ist es unter Strafandrohung verboten, finanziell zu helfen oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.

Brisant ist die Lage auch für die Schweiz. Zwar übernimmt Bern seit dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 den Grossteil der EU-Sanktionen. Den EU-Beschluss vom 8. Oktober 2024, der Sanktionen wegen «destabilisierender Aktivitäten Russlands» – darunter Informationsmanipulation – ermöglicht, hat die Schweiz jedoch nicht übernommen.

Baud ist daher in der EU sanktioniert, nicht aber in der Schweiz. Praktisch hilft ihm das kaum: Schweizer Banken sperrten Konten erfahrungsgemäss trotzdem, auch wenn die Schweiz die Massnahmen nicht formell übernommen habe, sagt ein von der NZZ nicht namentlich genannter Zürcher Anwalt.

Juristisch entstehe dadurch grosse Rechtsunsicherheit. Oft sei unklar, wie weit Verbote reichen. Für viele Zahlungen – Miete, Rechnungen, Honorare – braucht es Bewilligungen, in der Schweiz etwa vom Seco. Doch selbst eine Genehmigung garantiere nicht, dass Banken eine Zahlung ausführen; interne Compliance-Regeln könnten strenger sein.

Aus rechtsstaatlicher Sicht ist das Vorgehen umstritten. Wie Fontana festhält, stehen Betroffene «aus politischen Erwägungen» auf Listen, nicht wegen strafrechtlicher Vorwürfe – die Wirkung sei jedoch faktisch eine Bestrafung durch eine Exekutivbehörde.

Der Rechtsschutz sei «rudimentär» und reiche «deutlich weniger weit als in einem Strafverfahren», zitiert Fontana den Anwalt: «Salopp gesagt ist jeder Kriminelle besser geschützt als ein Sanktionierter.» Die EU begründet die fehlende vorgängige Anhörung mit dem «Überraschungseffekt», damit Vermögen nicht rechtzeitig verschoben werde.

Baud bleiben grundsätzlich zwei Wege: ein Wiedererwägungsgesuch beim Rat oder eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Beides kann erfolgreich sein, dauert aber oft Monate oder Jahre. Für Journalisten sei der Fall besonders heikel, weil er die Frage zuspitze, wo die Grenze zwischen geschützter Meinungsäusserung und sanktionierbarer «Propaganda» verläuft – und weil sich nach EU-Massstäben «nicht eindeutig bestimmen» lasse, was darunter falle, wie Katharina Fontana schreibt.


Quelle; NZZ: Affäre Jacques Baud: Wer auf der Sanktionsliste steht, wird «radioaktiv» gemacht. 17.1.2026
 


Hier noch die Antwort der Abteilung «Abteilung Wohlstand und Nachhaltigkeit» (AWN) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA vom 16. Januar auf den Vorschlag eines Bürgers an Jacques Pitteloud, schweizer Botschafter bei der Nato, er möge Baud doch seine Kreditkarte zur Verfügung stellen:

«Das EDA hat Kenntnis der Sanktionierung des Schweizer Staatsangehörigen Jacques Baud durch die EU vom 15. Dezember 2025. Die Sanktionierung erfolgte im Rahmen des EU-Sanktionsregimes gegen sogenannte «destabilisierende Aktivitäten» Russlands (Beschluss 2024/2643 des EU-Rats vom 8. Oktober 2024). Die Schweiz beteiligt sich nicht an diesem Sanktionsregime. Die Frage nach einer allfälligen Übernahme der Sanktionierung stellt sich deshalb nicht.
 
Das EDA steht im telefonischen Kontakt mit Jacques Baud. Es hat Herrn Baud seine Unterstützung im Rahmen der Möglichkeiten angeboten. Die Schweizer Mission bei der EU in Brüssel hat für Herrn Baud diverse technische Fragen zur Umsetzung der Sanktionen abgeklärt. Herr Baud hat u.a. die Möglichkeit, eine Ausnahme von der gegen ihn verhängten Vermögenssperre zu beantragen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
 
Die Schweizer Botschafterin bei der EU in Brüssel hat am 9. Januar aufgrund der Sanktionierung von Jacques Baud bei der EU interveniert. Sie hat das Recht auf ein faires Verfahren verlangt und auf die Achtung der Meinungsäusserungsfreiheit hingewiesen. Bereits davor stand die Schweizer Mission bei der EU in Brüssel in Kontakt mit den zuständigen EU-Behörden.»
 

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