In der Stadtbibliothek Münster wird die Leserschaft mit folgenden Aufklebern auf Büchern vorgewarnt: «Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.» Der Sticker war auf dem Buch des Autors Gerhard Wisnewski «2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen» zu finden, liest man auf Apollo News. Der Autor klagte dagegen, aber am 11. April entschied das Gericht, dass die Klage abgelehnt wird, weil sie unbegründet sei: «Zwar ist ein Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers gegeben. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, sodass kein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde.»
Öffentliche Bibliotheken ermöglichten gemäss Paragraf 48 Absatz 4 bis 6 Kulturgesetzbuch NRW (Nordrhein-Westfalen) die «demokratische Willensbildung und gleichberechtigte Teilhabe» und darunter fielen die Warnhinweise. Der Bibliotheksverband NRW hat das Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Newsletter begrüsst: Das Urteil zeige «einmal mehr die grosse Relevanz und Verantwortung von Bibliotheken als mitdenkende und mithandelnde Akteure in der demokratischen Zivilgesellschaft».
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