Geschlechtsänderung bereits in der Pubertät?

Ist ein Teenager reif genug, um sein Geschlecht offiziell zu ändern? Die Schweiz macht's möglich; Deutschland steht kurz davor. Wäre die Volljährigkeit nicht die sinnvollere Altersgrenze, um eine lebensverändernde Entscheidung zu treffen?

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In der Schweiz kann seit Anfang dieses Jahres ohne grosse Bürokratie die Änderung des Geschlechts ab 16 Jahren eingetragen werden. Jugendliche unterhalb dieser Altersgrenze benötigen die Zustimmung ihrer Eltern. 

Die vom Parlament am 18. Dezember 2020 verabschiedete Gesetzesänderung ermöglicht es betroffenen Menschen, ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen mittels Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt rasch zu ändern. Dies gilt für alle Menschen, die sich mit dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht nicht identifizieren. 

Aktuell werden auch in Deutschland die ersten Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes vorgestellt. Die Änderung der Geschlechtsangabe erfolgt voraussichtlich durch einen einfachen Gang zum Standesamt. Und das bereits ab 14 Jahren. 

Doch ist ein Mensch, der noch mitten in der Pubertät steckt, überhaupt fähig, einen solch lebensweisenden Entscheid zu fällen? Wäre es nicht angebracht, die Volljährigkeit als Mindestalter festzulegen? Gerade in der Pubertät machen Heranwachsende verschiedene Phasen durch, und befinden sich oftmals in einer Identitätskrise. Mangelnde Selbstliebe und die Angst, nicht dazuzugehören, sind vordringliche Themen junger Menschen.

Zudem ist die Pubertät eine Zeit, in der vieles ausprobiert wird, was nicht selten auf Irrwege führt; eine normale Entwicklungsphase im Erwachsenwerden. Gerade dieser Lebensabschnitt wäre ein äusserst schlechter Zeitpunkt für eine Geschlechtsanpassung; die Jugendlichen müssen erst noch ihren Platz im Leben finden. Womöglich laufen sie Gefahr, die falsche Entscheidung zu treffen. Kann die Frage der Geschlechtszugehörigkeit in diesem Alter schon abschliessend beantwortet werden? 

In der Pubertät festigt sich das Geschlecht erst. In einigen Fällen stellt sich nach einer Abklärung heraus, dass die Jugendlichen in einer pubertären Krise stecken. In einem Interview mit dem Bayerischen Rundfunk warnt der Münchner Kinder- und Jugendpsychiater Alexander Korte davor, dass in den sozialen Medien über Geschlechtsumwandlungen zu euphorisch berichtet werde. Jugendliche würden sich an ihren Vorbildern orientieren in der illusionären Erwartung, dass sich mit dem Geschlechtswechsel all ihre Probleme in Luft auflösen.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist selbstverständlich zu befürworten, doch müsste die Altersgrenze nochmals überprüft werden. Schliesslich ist die Geschlechtsänderung ein folgenschwerer Entscheid, und nicht mit dem rebellischen Akt zu vergleichen, sich heimlich ein Tattoo stechen zu lassen. 

Kommentare

Wo ist die Grenze?

von juerg.wyss
Ich verstehe Ihre Bedenken, doch beziehen sie sich auf die Ausnahme und nicht auf die Mehrheit. Wenn ein psychisches Problem vorliegt und dies der Anlass zu einer "Geschlechtsanpassung"  ist, ist dies der falsche Weg. Aber bei einem Kind, das sich im falschen Körper fühlt, ist das Verbot das psychische Problem. Das laut Ihrer Theorie, dass sich die Geschlechtermerkmale in der Pubertät erst richtig ausprägen, ist ein Grund mehr, dass eine Anpassung des Geschlechts vor der Pubertät durchgeführt wird, da die Prägephase der Pubertät sonst einen psychische Fehlprogrammation zur Basis hat. Im weiteren vermischen Sie die Psyche mit der Physe, die wird in der Pubertät verändert und reift den Körper. Der Geist ist aber schon lange vor der Pubertät fertig.  Im übrigen, wenn es so einfach ist, den zivilstandesamtlichen Eintrag zu ändern,dann ist es genau so einfach, dies wieder rückgängig zu machen. Und zu guter letzt, Sie schreiben von einer Geschlechtsanpassung, das ist der Fall, wenn man sich umoperieren lässt. Das jemand nicht als Mann angesehen werden will, ist eine Personenanpassung.