5G: Die heiklen Fragen bleiben
Es hätte ein freundeidgenössischer Kompromiss werden sollen. Aber statt Konsens und Empfehlungen liefert die Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» nur fünf umstrittene Optionen für den Ausbau des Mobilfunks.
Die Situation ist verfahren: Alle wichtigen Player in der Frage des Mobilfunkausbaus auf den 5G-Standard haben sich festgelegt und zum Teil schon beträchtliche Mittel investiert. Der Bundesrat hat 5G zu einer strategischen Priorität erklärt und die Einführung neuer Antennen explizit gefördert, die Telefongesellschaften haben kräftig investiert, die Gegner haben in nie dagewesenem Mass mobilisiert, die Seilschaften sind in Position. Verlieren ist verboten.
Das Problem: Soll 5G nach den Plänen der Mobilfunkindustrie ausgebaut werden, ist eine Erhöhung der Grenzwerte bis zu sechsfacher Strahlenbelastung an Orten mit empfindlicher Nutzung nötig. Diese entscheidende Frage wird in der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) geregelt, die der Bundesrat ohne Konsultation ändern könnte.
Aber nachdem der Ständerat in den letzten vier Jahren zwei Vorstösse aus den eigenen Reihen für eine Grenzwerterhöhung abgelehnt hatte, waren dem Bundesrat aus Rücksicht auf den Parlamentswillen gewissermassen die Hände gebunden. Doris Leuthard als damalige Vorsteherin des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragte deshalb 2018 eine Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung», zu den «Bedürfnissen und Risiken des künftigen Mobilfunks» Bericht zu erstatten und insbesondere Empfehlungen zu den Grenzwerten abzugeben. Ein eindeutiges Votum hätte den Bundesrat informell zu einer Grenzwerterhöhung legitimiert.
Aber es kam anders: Die Arbeitsgruppe hat keine Empfehlungen abgegeben, sondern fünf Optionen entwickelt, wie es mit 5G weitergehen könnte: vom Status quo bei den Anlagegrenzwerten bis zu einer Erhöhung von bisher 6 Volt pro Meter auf 20 (Bericht der Arbeitsgruppe). Für den Schweiz. Verband der Telekommunikation (ASUT) bietet gemäss seiner Medienmitteilung zum Bericht nur eine Erhöhung der Grenzwerte auf 11,5 bzw. 20 V/m «realistische Ausbauoptionen». Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz dagegen lehnen «jede Erhöhung der Grenzwerte kategorisch ab». Da 80 Prozent der Mobilfunknutzung im Innern von Gebäuden stattfinden, schlagen sie eine Trennung der Versorgung vor: aussen durch die bestehenden Antennen, in die Gebäude durch Glasfaserkabel und dann durch individuelle Feinverteilung. Von der Eidg.Kommunikationskommission (ComCom) stammt schliesslich der Vorschlag, die Mobilfunkfirmen sollten Antennen gemeinsam betreiben, da dies den Wettbewerb stärke. Bei Einführung der Mobiltelefonie tönte es gerade umgekehrt. Da musste jeder Betreiber sein eigenes Netz aufbauen, was Mehrkosten, grössere Antennenabstände und höhere Immissionen zur Folge hatte.
Die Arbeitsgruppe schlägt auch weniger kontroverse «begleitende Massnahmen» vor: Harmonisierung des Vollzugs unter den Kantonen, Monitoring der Gesundheitsauswirkungen, Information der Bevölkerung, Intensivierung der Forschung und Einrichtung einer umweltmedizinischen Beratungsstelle. Aber die helfen allesamt nicht, einen Entscheid zu finden, sondern verzögern ihn eher.
Ein Entscheid ist nicht nur schwierig, weil die Fronten hart sind, sondern weil Fehler gemacht wurden. Um 5G bereits einführen zu können, wenn auch mit begrenzter Leistung und auf den bereits bestehenden Frequenzen, hat der Bundesrat in seiner Revision der Verordnung über den Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (NISV) vom Frühjahr eine neue Messung für die sog. adaptiven Antennen eingeführt. Diese Antennen richten sich nach den jeweiligen Nutzern und senden in der Richtung unterschiedlich stark.
Für adaptive Antennen gelten neu Mittelwerte über sechs Minuten und über die räumliche Ausdehnung. Das ist auf den ersten Blick nachvollziehbar. Aber: Auch herkömmliche Antennen, für die fixe Grenzwerte gelten, senden ebenfalls unterschiedlich stark, je nachdem wieviele Leute gerade ihr Handy benutzen. Zudem hat der Bundesrat in der revidierten NISV die Definition der technischen Parameter der Messung an das Bafu delegiert. Ein Rechtsgutachten der Aarauer Kanzlei Pfisterer Fretz beurteilt diese Delegation auf Stufe der Vollzugshilfe «mehr als kritisch». Der unterschiedlichen Behandlung von adaptiven Antennen fehle die wissenschaftliche Grundlage, die das gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgeprinzip sicherstelle. Beschwerden bis vor Bundesgericht gibt der Gutachter angesichts der «Bundesgesetzwidrigkeit» der NISV gute Chancen. Dies ist wohl auch der Grund, warum die meisten Baugesuche in letzter Zeit auf Eis gelegt wurden.
Seit diesem Frühjahr wurden nämlich hunderte Gesuche für den Bau oder die Umrüstung von Antennen mit Einsprachen belegt. Einige wurden bewilligt oder abgelehnt, die meisten blieben jedoch in Erwartung des Berichts der Arbeitsgruppe blockiert. Aber dieser bietet ausgerechnet in der Frage der Legitimität der neuen Berechnungsmethoden keine Klärung. Es ist vor allem der vor Jahresfrist gegründete Verein «Schutz vor Strahlung» und sein «Antennenalarm», der Bewegung in die Szene gebracht hat. Der Antennenalarm besteht im wesentlichen aus einer Datenbank von registrierten Betroffenen, die über neue Baueingaben am Wohnort sofort informiert und mobilisiert werden. Die Mobilfunkbetreiber reichen die Baugesuche gerne vor Ferien und Festtagen ein, was die Mobilisierung bis jetzt erheblich behindert hat.
Der Antennenalarm mit 1600 registrierten Nutzern deckt zur Zeit rund die Hälfte der Baugesuche mit einspracheberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern ab, sagt seine Betreiberin Rebekka Meier, eine junge Funkamateurin aus Grenchen. Bei einem Viertel der Baugesuche gebe es Kontakte in der Gemeinde, über die Einspracheberechtigte mobilisiert werden können. Die «weissen Flecken», das letzte Viertel, finden sich vor allem in der Romandie und im Tessin. Liegt ein Baugesuch vor, stellt der Antennenalarm auch Mustereinsprachen und konkrete Hilfe zur Verfügung. «Schutz vor Strahlung» hat nach eigenen Angaben rund 500, der Verein «Gigaherz» 100 Einsprachen mit insgesamt über 50’000 Unterzeichnern betreut. Zur Zahl der eingereichten, bewilligten und gestoppten Baugesuche will Swisscom-Sprecher Armin Schädeli «keine Angaben» machen. «Was wir sagen können: In den letzten zwölf Monaten wurden rund ein Drittel unserer Bauvorhaben mit Einsprachen belegt, seit Sommer nimmt die Tendenz zu.» Seither warten viele Behörden auf den Bericht der Arbeitsgruppe. Die Kantone Genf und Waadt sehen in ihm keine Rechtfertigung für die Aufhebung ihrer Moratorien, wie die zuständigen Regierungsräte umgehend mitteilten. Rebekka Meier spricht denn auch von einem «de facto-Moratorium».
Die Kontrolle ist ein weiteres Minenfeld der Mobilfunkindustrie. In einem Urteil vom 3. September hat das Bundesgericht das Bafu angewiesen, die Qualitätssicherungssysteme der Mobilfunkbetreiber schweizweit zu kontrollieren. Anlass dazu war die Überprüfung von 14 Mobilfunkanlagen im Kanton Schwyz 2014 mit acht Abweichungen im Vergleich zu den Baubewilligungen.
Dieses Qualitätssicherungssystem, das das Bafu in Zusammenarbeit mit den Kantonen demnächst überprüfen will, besteht im wesentlichen aus zwei Datenbanken, die gegeneinander abgeglichen werden. Die eine wird automatisch und täglich direkt von den Antennen mit den Betriebsdaten beliefert. Die andere besteht aus den Standort-Datenblättern mit den Kennzahlen aufgrund der Baubewilligung, gewissermassen das Grundbuch des Mobilfunks. Weichen die aktuellen Betriebsdaten von den bewilligten Werten ab, haben die Mobilfunkbetreiber 24 Stunden Zeit, den regulären Zustand wiederherzustellen, bei manuellen Eingriffen an der Antenne eine Arbeitswoche. Die letzten schweizweiten Stichproben an je rund 380 Anlagen 2007 und 2010/11 führten bei Orange in 9, bei Sunrise bei 2,7 Prozent der Fälle zu Beanstandungen, Grenzwerte wurden jedoch in keinem Fall überschritten. Das Bundesgericht gelangte jedoch zur Einsicht, dass bei der manuellen Eingabe der nach Fertigstellung des Baus ermittelten Werte in das QS-System Fehler auftreten können und damit seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen.
Die Probleme liegen jedoch tiefer: Im Prinzip gleichen die QS-Systeme Daten aus derselben Quelle ab. Sowohl die Informationen in den QS-Systemen als auch die Standort-Datenblätter (ein Dossier von rund 50 Seiten) stammen von den Mobilfunkbetreibern selber. Deshalb fördern sie im Gegensatz zu den realen Messungen vor Ort fast keine Abweichungen zutage.
Das Standort-Datenblatt besteht neben einer Vielzahl technischer Angaben auch aus einem Lageplan, auf dem die OMEN, die Orte mit empfindlicher Nutzung (Wohnungen, Schulen, Arbeitsplätze, Kinderspielplätze etc.) eingezeichnet sind. Für diese OMEN berechnen die Mobilfunkbetreiber aufgrund von Distanz, Winkel, Materialien, Sendeleistung etc. mit geeigneten Formeln die Immissionsgrenzwerte. Diese Standort-Datenblätter sind eine baurechtliche Urkunde, die von den zuständigen kantonalen Fachstellen auf Einhaltung aller Normen geprüft und unterzeichnet werden. Und da liegt die grosse Fehlerquelle.
Die Prüfung der Datenblätter verlangt nicht nur viel technisches Know-how, sondern auch Ortskenntnis. Rebekka Meier vom Verein «Schutz vor Strahlung» hat im Rahmen ihrer baurechtlichen Beratung von Einsprechern Dutzende Standortblätter geprüft und nachgerechnet und in der überwiegenden Zahl der Fälle grenzwert-relevante Fehler gefunden.
Zunächst sei ihr aufgefallen, dass an vielen OMEN die errechnete Belastung nur um Hundertstel unter dem zulässigen Grenzwert lag. Dann habe sie sie eine ganze Reihe ähnlicher, immer wieder vorkommender Fehler entdeckt. Oft sei der Immissionsgrenzwert für ein tiefer liegendes Stockwerk berechnet worden, statt für das oberste mit der stärksten Belastung. Wiederkehrende Fehler betrafen im weiteren Berechnungen ausserhalb der Hauptsenderichtung, falsche Gebäudehüllen (z.B. Metall- statt Eternitdächer) Berechnungen für weiter entfernte Standorte oder die vorschriftswidrige Berechnung von Mehrfachantennen als einzelne Anlage.
Die grosse Frage hinter den Auseinandersetzungen um den Mobilfunk sind seine gesundheitlichen Auswirkungen. «Der einzige für den Menschen schädliche Effekt der Mobilfunkstrahlung, der wissenschaftlich zweifelsfrei nachgewiesen ist, ist die Erwärmung des Körpergewebes infolge der Absorption der Strahlung», schrieb Toni Eder, bis Ende 2018 Generalsekretär des Eidg. Departementes für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in seinem Auftrag an die Arbeitsgruppe. Er übernahm damit fast wörtlich die Sprachregelung der weltweiten Mobilfunkindustrie, die von subtileren Wirkungen des Elektrosmog nichts wissen will. Massgeblich ist offiziell nur, ob sich ein Körperteil unter Einfluss der Strahlung erwärmt.
Der entscheidende Begriff ist dabei «wissenschaftlich zweifelsfrei». Die grosse Mehrheit der unabhängig oder staatlich finanzierten Studien zu den Wirkungen elektromagnetischer Strahlung weist nämlich eine Vielzahl nachteiliger Wirkungen nach, von der Begünstigung von Gehirntumoren über Baumschäden bis zur Desorientierung von Bienen. Wenn nun eine von der Mobilfunkindustrie finanzierte Studie zu einem gegenteiligen Ergebnis kommt, kann das ursprüngliche Resultat nicht mehr als «wissenschaftlich zweifelsfrei» gelten und braucht deshalb nicht berücksichtigt zu werden. Das Problem: Die «Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation» (FSM) bezieht ihre Mittel hauptsächlich von der Mobilfunkindustrie.
Die Frage, ob Gesundheit und Natur vor Schäden durch Mobilfunk und andere elektromagnetische Strahlung geschützt werden soll, wird letztlich wohl an der Urne entschieden. In den eidg. Räten sind zwei Motionen, ein Postulat und zehn Interpellationen hängig. In diesem Herbst wurden gleich zwei Volksinitiativen lanciert. Die «Eidg. Volksinitiative für einen gesundheitsverträglichen und stromsparenden Mobilfunk» will eine Erhöhung der Grenzwerte verhindern und draussen und drinnen strahlungsfreie Räume schaffen. Die «Mobilfunkhaftungs-Initiative» will die Mobilfunkbetreiber für Personen- und Sachschäden haftbar machen, die durch den Betrieb einer Sendeanlage verursacht werden. Beide Initiativen sind in der zersplitterten Elektrosmog-Szene umstritten. «Frequencia», der sich als Dachverband versteht, hat bereits die Lancierung einer dritten ins Auge gefasst.
Die Sammelfrist der laufenden Initiativen läuft im Frühjahr 2021 ab, wenn die Swisscom ihr 5G-Netz längst hochgezogen haben will. Wenn die Initiativen zwei Jahre später zur Abstimmung kommen, werden die Tatsachen längst entschieden haben.
In dieser Eile wird über Sinn und Zweck von 5G gar nicht diskutiert, geschweige denn über Alternativen. Das 40-fache mobile Datenwachstum in den letzten sieben Jahren geht vor allem auf die Nutzung der sozialen Netzwerke mit ihren Katzen-Videos und Wegwerfbildern zurück. Zwei Drittel des Datenverkehrs entfallen allein auf Videos, Anteil steigend. Dafür soll das Mobilfunknetz mit unbekannten gesundheitlichen Risiken ausgebaut werden? Warum nicht die Nutzung des Mobilfunks besteuern, um sie effizienter zu machen, wie dies Martin Zahnd, Präsident von «Schutz vor Strahlung» vorschlägt? Und was das Internet of Things und die smart Cities betrifft, sind die meisten Anlagen und Geräte stationär und können besser und sicherer über Glasfasernetze verbunden werden. Sogar selbstfahrende Autos sollten sich aus Sicherheitsgründen nicht auf ein mobiles Datennetz, das immer Lücken haben kann, verlassen dürfen. Sicher ist, dass es für mobile online-Games in 4k-Qualität auf grossen Bildschirmen 5G braucht. Verkauft wird die Technologie mit erhöhter Effizienz – wie fast jede Technologie, die uns heute Probleme bereitet: wie das Erdöl, das die ineffiziente Kohle ersetzte oder die Atomkraft, deren Schlussrechnung unsere Nachfahren bezahlen dürfen. Jede Technologie beginnt mit grossen Versprechungen. Klug wird man erst mit dem Schaden.
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Andere Stellungnahmen:
Frequencia: Durch Grenzwerterhöhung droht eine noch höhere Zwangsbestrahlung
UVEK-Bericht Mobilfunk und Strahlung
Stellungnahme des Elektrosmog Experten Markus N. Durrer, der als Berater der «Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz» (AefU) deren Mitarbeit in der Arbeitsgruppe unterstützt hat.
Weil er eine direkte oder indirekte Erhöhung der Grenzwerte nicht verantworten kann, ist er vom Mandat in der Begleitgruppe «Vollzugshilfen Mobilfunk» des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) zurückgetreten.
Hans-U. Jakob, Gigaherz: 5G: Der bundesrätlich verordnete Bericht ist da
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