CH-Armee hat 200'000 Streubomben

Streubomben wirken grossflächig und richten grosse Schäden an unter der Zivilbevölkerung. Einige Staaten streben ein Totalverbot an, in der Schweiz reicht es wahrscheinlich nur für ein Teilverbot.


111 Staaten (ohne die Schweiz) einigten sich Ende Mai in Dublin auf eine Konvention zur Ächtung von Streumunition, am 3. Dezember soll diese in Oslo unterzeichnet werden. Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn sie von 30 Staaten ratifiziert worden ist. Die Vereinbarung betrachtet Handicap International als „spektakulären Fortschritt im internationalen Völkerrecht“. Die Milliarden von Streubomben, welche weltweit gelagert würden, könnten dadurch nicht mehr eingesetzt werden und müssten in den acht Jahren nach dem Inkrafttreten der Vereinbarung vernichtet werden.

33 Millionen Blindgänger
Streubomben verteilen ein Dutzend und viel mehr Minibomben über der Abwurfstelle. Sie wirken grossflächig, hinterlassen Tote und Verletzte, vor allem unter unbeteiligten Zivilisten. Fünf bis dreissig Prozent der Minibomben explodieren nicht und bleiben liegen. 33 Millionen Blindgänger sind laut Handicap International deshalb über den Planeten verstreut.
Auch in der Schweiz gibt es Stimmen, welche die Unterzeichnung der Konvention fordern. Zwei Motionen aus beiden Räten fordern vom Bundesrat, die Konvention im Dezember zu unterzeichnen und sie gleichentags oder innert kürzester Zeit zu ratifizieren.

Zivilbevölkerung betroffen
Die Schweiz stellt selber Streumunition her, die Armee hat 200'000 Stück davon zur Verfügung. Deshalb und weil die „cluster bombs“ oder „bombes à sous-munitions“ die Zivilbevölkerung während und nach kriegerischen Konflikten gefährden, fordert die parlamentarische Initiative von FDP-Nationalrat John Dupraz ein Herstellungs-, Import-, Export- und Lagerungsverbot. Allerdings ist die 2005 eingereichte Initiative immer noch pendent, da Parlamentsmehrheit und Sicherheitskommission kein Total-, sondern ein Teilverbot anstreben.

Verbot „light“
Humanisten und Antimilitaristen befürchten denn auch, dass sich die Schweiz lediglich dazu durchringen wird, das Verbot von „unzuverlässigen“ Streubomben im Kriegsmaterialgesetz festzuschreiben, um sich ein humanitäres Image zu geben und weiterhin Streubomben produzieren, verkaufen und lagern zu können (GSoA-Zeitung August 2008).

db


Mehr Informationen:

Initiative John Dupraz 

http://www.handicap-international.ch/de/index.html
29. August 2008
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