Das Virus der Korruption
Der Autor wurde als Gastronom im September diesen Jahres wegen «Widerhandlung gegen die Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie» schuldig gesprochen. Er erklärt, warum das Urteil unakzeptabel ist.
2013 erschien im berühmten Zytglogge Verlag das Buch «Mark Pieth – Der Korruptionsjäger im Gespräch mit Thomas Brändle». Für die persönlichen Interviews und die Recherche im Archiv war ich zuvor mehrmals nach Basel gereist, wo Pieth sein Büro hat.
Marc Pieth wurde mit nur 36 Jahren Chef der neugeschaffenen Sektion Wirtschaftsrecht und organisierte Kriminalität im Eidgenössischen Justizdepartement. Dessen Vorsteherin und erste Schweizer Bundesrätin Elisabeth Kopp (FDP) musste kurz vorher von ihrem Amt zurücktreten.
Vergleicht man ihr damaliges Vergehen mit Bundespräsident Alain Bersets heutigen, war ihres im Rückblick eine Lappalie. Zu ihrem (tiefen) Fall haben die liberalen FDP-Granden bis zum Tag ihres Todes geschwiegen, obwohl sie noch zu Lebzeiten rehabilitiert wurde.
Bei Berset (SP) tun sie das seltsamerweise auch. Pieth half später der OECD-Anti-Korruptions-Konvention zum Durchbruch, wurde Professor für Strafrecht an der Universität Basel, Mitglied der Oil-for-Food-Kommission der UNO und offiziell zur Reformation der FIFA berufen, nachdem er den Weltfussballverband in mehreren Artikeln in der Neuen Zürcher Zeitung pointiert und konstruktiv kritisiert hatte.
Korruption ist ein weites Feld
Da ich damals zeitgleich an meiner Fussballnovelle «Die rote Karte» arbeitete – dafür mehrere Monate in Argentinien recherchierte – interessierte mich die Welt des Fussballs ganz besonders. Ich las unter anderem die Bücher des Investigativ-Journalisten Andrew Jennings und traf mich mit dem heutigen Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler, der mehrere Jahre Chefjurist der FIFA war.
Korruption ist ein weites Feld und fast immer die Ursache für schlimmste Geschehnisse, die sich auf diesem Planeten ereigneten – und ereignen.
Aus meiner Sicht ist die Corona-Pandemie und die damit verbundenen, schweren und verfassungswidrigen Grund- und Menschenrechtsverletzungen sowie die exorbitanten Vermögensumverteilungen einer der raffiniertesten Korruptionsfälle überhaupt und vielleicht der bisher erste mit globaler und generationenübergreifender Tragweite. Ich spürte das schon bald nach dem berühmten 16. März 2020, ohne dass ich dafür viel hätte recherchieren müssen. Es genügte, sich die Rundschau im Schweizer Fernsehen vom 7. April 2010 zur Schweinegrippe anzusehen; dieselbe Regie, dieselben Protagonisten, aber mit den Erfahrungen aus den Pandemien der vergangenen 30 Jahre ungleich «erfolgreicher».
Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht
Als Gastronom stand ich während der «kollektiven Zwangsneurose» (Dr. Dr. Raphael Bonelli) der Pandemie-Jahre quasi im Auge des Sturms; auch als Bürger, der Fragen stellte und durch sein Verhalten unverhofft in den Fokus der Medien, des panisch-verängstigten Teils der Gesellschaft und der Justiz geriet.
Trotz alledem bin ich dankbar für die guten und menschlich berührenden, alles überwiegenden Erlebnisse dieser intensiv ver-rückten Ära. Dass meine Familie und meine Mitarbeitenden zu mir gehalten hatten, war ein entscheidender Glücksfall, für den ich sehr dankbar bin. Mit einer alles aufarbeitenden «Entcoronafizierung» durch eine unabhängige Instanz können sich die offiziell Verantwortlichen rehabilitieren. Die Motivation dazu scheint aber noch nicht vorhanden und die Öffentlichkeit wird mit immer neuen «durchs Dorf gejagten Säuen» abgelenkt und in Atem gehalten.
Stattdessen hat man aber inzwischen mein Vergehen «aufgearbeitet». Am 12. September 2023 hat mich in Begleitung von 30 kopfschüttelnden Freundinnen und Freunden das Zuger Strafgericht wegen «Widerhandlung gegen die Verordnung über die Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie» schuldig gesprochen.
Ich hatte meine Gäste vorsätzlich und wiederholt nicht auf ihren Gesundheitsstatus mittels erwiesenermassen sinnlosen Zertifikats kontrolliert, bevor sie in meiner Café-Konditorei sitzend Kaffee und Kuchen bestellen konnten. Am selben Tag feierte das Parlament der Schweizerischen Eidgenossenschaft das 175. Jubiläum der Bundesverfassung. Diese Bundesverfassung schützt den Bürger vor den Übergriffen des Staates.
Es war sehr bald bekannt, dass weder die Masken noch die sogenannten Impfungen vor Covid schützen, dennoch stützte sich das Gericht beim vorliegenden Fehlurteil immer noch willkürlich auf diesen Irrtum.
«Mr. Corona» Daniel Koch liess sich kürzlich zu den massiven Grundrechtsverletzungen während Bersets «Poondemiiie» interviewen und gab sich dabei überraschend offen selbstkritisch. Der slowenische Staat zahlt die eingesackten Corona-Bussen inzwischen sogar an die drangsalierten «Sünder» zurück.
Der bekannte Schweizer Verfassungsrechtler Professor Marcel Niggli liess sich in einem bekannten Schweizer Magazin wie folgt zitieren: «Die Schweiz verkommt zur Bananenrepublik. Der Respekt vor dem Recht hat abgenommen. Nicht nur bei der Exekutive, sondern auch bei der Judikative. Viele Richter nehmen das Recht nicht mehr ernst. Ich erkenne deutliche Auflösungserscheinungen hinsichtlich der Rechtsstaatlichkeit in der Schweiz».
Es bleibt einem die Spucke weg oder um es mit Augustinus von Hippo zu sagen: «Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande». (Zitiert von Papst Benedikt XVI bei seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag am 22. September 2011).
Urteil inakzeptabel, Busse nicht bezahlt
Es gab und gibt keine Zertifikatskontrollpflicht durch Zivilpersonen – weder in der Covid 19-Verordnung noch im Epidemiegesetz. Bekannt ist aber Art. 1 StGB (keine Strafe ohne Gesetz). Dieser hat in der Schweiz Verfassungsrang.
Zudem beurteilen zahlreiche renommierte Rechtsexperten (darunter auch der Präsident der Rechtskommission des Ständerates Beat Rieder) ein Zertifikat als – Zitat: «untragbar und grundrechtswidrig». Der einschlägige Passus in Artikel 12 der Covid-Verordnung lautet: Die Betriebe müssen bei Personen ab 16 Jahren den Zugang zu Innenbereichen auf Personen mit einem Zertifikat beschränken. Punkt!
Von einer Kontrollbefugnis steht in der Verordnung nichts. Das wird in den Erläuterungen des BAG zwar behauptet, aber es bedarf fortgeschrittener Auslegungskunst, das alles in einen Verordnungstext hineinzulesen. Eine Verordnung ist nur ein Gesetz im materiellen, nicht im formellen Sinne (letzteres setzt ein ausschliesslich vom Parlament erlassenes Gesetz voraus).
Ich selbst war acht Jahre Mitglied des Zuger Kantonsparlamentes und kenne den Prozess der Gesetzwerdung. Da wird über jede Formulierung, über jedes Wort, über jedes Komma debattiert. Deshalb ist das Urteil des Zuger Strafgerichts aus verfassungsrechtlicher Sicht inakzeptabel, selbst dann, wenn der Bundesrat die Anwendung des Notrechts durch Evidenz inzwischen endlich bewiesen hätte.
Die Gerichtskasse des Kantons Zug hat und wird von mir keine Urteils- oder Busszahlung erhalten. Stattdessen hat ein Mäzen aus seinem Fond für «Corona-HeldInnen» die Urteils-Kosten an das Gericht überwiesen. Nach eigenen Angaben bezahlt er Bussen und Gerichtskosten von Bürgerinnen und Bürgern, die sich dem exzessiven Covid-Exorzismus widersetzt haben.
Damit erübrigen sich auch Einsprachen bis zum Bundesgericht, wo ich freigesprochen werden müsste. Franz Kafkas Roman «Der Prozess» lässt grüssen. Ich erspare den SteuerzahlerInnen somit Gerichtsgebühren und Entschädigungszahlungen. So oder so ist es nun amtlich dokumentiert, dass ich bei der hetzenden, perfiden Corona-Ausgrenzung der kriminellen WHO - gestützt durch unterworfene ÄrztInnen, gelenkte Behörden, schwache Wirtschaftsverbände, schweigende Intellektuelle, unchristliche Kirche und passive PolitikerInnen – nicht mitgemacht habe, siehe auch:
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Marc Pieth betrachtet die Korruption als grassierendes, alles zersetzendes Virus, dem man sich auf den Karriereleitern der grossen Politik und Institutionen wie UNO, WHO, Weltbank, Sportdachverbände etc. selbst mit den besten Absichten auf Dauer kaum entziehen kann. Manche agieren in vorauseilendem Gehorsam auf noch niedriger Position sogar unbezahlt, sozusagen auf Kredit in Aussicht auf höhere Weihen – auch wenn sie beispielsweise das Recht dafür arg strapazieren müssen.
Quo vadis confoederatio helvetica?!
Für Stephan Rietiker, den Präsidenten der Pro Schweiz, bin ich ein Held. Es wäre mir lieber gewesen, wenn die Schweizerinnen und Schweizer Nein gesagt oder zumindest mit der Zeit sich und den Politikern Fragen gestellt hätten. Dann bräuchte es keine «Helden».
Meine Familie hat in den über 50 Jahren Geschäftstätigkeit reichlich Steuern an Gemeinde, Kanton und Bund bezahlt. Gelder, die nun verfassungswidrig gegen unbescholtene Bürger wie mich eingesetzt werden. Während die Verantwortlichen beim Staat stets ihr volles Gehalt bekamen, zerstörten sie unzählige Existenzen oder trieben viele in die Schuldenfalle. Quo vadis confoederatio helvetica?!
Ich freue mich sehr, dass ich zwei Mal im selben Verlag wie Mani Matter publizieren durfte. Der Berner Liedermacher und unbestechliche Jurist hat vielleicht schon damals eine Erklärung für das Schweigen der Lämmer geliefert:
Und wenn wir schon beim kritischen Liedermachen angekommen sind, dann erfreuen Sie sich wie auch ich am folgenden Lied von Reinhard Mey:
Meine Stellungnahme vor Gericht, die schriftliche Urteilsbegründung des Zuger Strafgerichts sowie meine Entgegnung darauf, habe ich auf der Website meines Geschäftes online gestellt.
Lesen Sie im Zeitpunkt auch:
Corona, der Elefant im Wohnzimmer – ein Prüfstein für Beziehungen
von:
Kommentare
Vielen Dank Herr Brändle,…
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