«Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt»
Deutsche Bibliotheken helfen ihren Lesern mit Warnhinweisen bei der demokratischen Willensbildung

In der Stadtbibliothek Münster wird die Leserschaft mit folgenden Aufklebern auf Büchern vorgewarnt: «Dies ist ein Werk mit umstrittenem Inhalt. Dieses Exemplar wird aufgrund der Zensur-, Meinungs- und Informationsfreiheit zur Verfügung gestellt.» Der Sticker war auf dem Buch des Autors Gerhard Wisnewski «2024 – das andere Jahrbuch: verheimlicht, vertuscht, vergessen» zu finden, liest man auf Apollo News. Der Autor klagte dagegen, aber am 11. April entschied das Gericht, dass die Klage abgelehnt wird, weil sie unbegründet sei: «Zwar ist ein Eingriff in ein subjektiv-öffentliches Recht des Antragstellers gegeben. Dieser Eingriff ist jedoch gerechtfertigt, sodass kein rechtswidriger Zustand geschaffen wurde.»

 

Öffentliche Bibliotheken ermöglichten gemäss Paragraf 48 Absatz 4 bis 6 Kulturgesetzbuch NRW (Nordrhein-Westfalen) die «demokratische Willensbildung und gleichberechtigte Teilhabe» und darunter fielen die Warnhinweise. Der Bibliotheksverband NRW hat das Urteil des Verwaltungsgerichts in einem Newsletter begrüsst: Das Urteil zeige «einmal mehr die grosse Relevanz und Verantwortung von Bibliotheken als mitdenkende und mithandelnde Akteure in der demokratischen Zivilgesellschaft».


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