Referendum gegen Windräder: Noch fehlen 25’000 Unterschriften

Das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» ermöglicht grosse Windräder und Solaranlagen auch in geschützten Landschaften und beschränkt die Einsprachemöglichkeiten. Die Referendumsfrist läuft am 18. Januar ab.

Windrad auf dem Monto Crosin (Foto: FFW)
Windrad auf dem Monto Crosin (Foto: FFW)

Die Fondation Franz Weber (FFW) und das «Bündnis Natur und Landschaft» haben im Oktober das Referendum gegen das «Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien», den sog. «Mantelerlass» ergriffen.

Für die Initianten des Referendums – und viele Bürgerinnen und Bürger –  geht dieser Erlass, der mehrere Bundesgesetze ändert, viel zu weit, da er den Landschafts- und Naturschutz in der Schweiz auf breiter Front schwächt.

«Die Schweizer Bevölkerung hat sich wiederholt für den Natur- und Landschaftsschutz ausgesprochen», erklärt Vera Weber, Präsidentin der Fondation Franz Weber. «Ausserdem ist dieses Grundprinzip in der Bundesverfassung verankert. Es steht dem Parlament also nicht zu, diesen Schutz einseitig zu schwächen: Das Volk muss entscheiden!».

Der Zeitraum für die Unterschriftensammlung (November-Dezember) ist alles andere als ideal und die Frist, bis spätestens Anfang Januar 2024 genügend Unterschriften zu sammeln, ist sehr kurz. Umso mehr sind jetzt engagierte Menschen gefragt, die den Referendumsbogen herunterladen und im Haus und im Bekanntenkreis Unterschriften «pflücken». der aufwand ist klein, man muss es nur tun.

Die wunderbaren Landschaften der Schweiz haben ein Weihnachtsgeschenk verdient.

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