Bei den meisten Kriminalfällen endet mit der Verurteilung des Täters auch die mediale Aufmerksamkeit. Aber es gibt Fälle, die nie ganz zur Ruhe kommen, weil jede Erwähnung dessen, was einst geschah, die umstrittene Frage wiederbelebt, ob das Urteil gerecht war.
Gestern vor 40 Jahren, am 16. April 1986 schritt der Chef der Zürcher Baupolizei zur Tat. Gezielt erschoss er vier seiner Untergebenen in ihren Büros und verletzte einen fünften lebensgefährlich. Darauf flüchtete der damals 45jährige ins schöne Burgund, wo er während zwei Wochen in Hotels logierte, bis er aufgespürt und verhaftet wurde.
Das Zürcher Obergericht verurteilte den gebürtigen Österreicher wegen vorsätzlicher Tötung zu 17 Jahren Gefängnis. Auf eine Verurteilung wegen Mordes, wie sie der Staatsanwalt forderte, verzichtete das Gericht. Es liess sich von der Verteidigung überzeugen, dass die Tat trotz ihrer Verwerflichkeit aus einer gewissen Verzweiflung heraus geschehen sei, weil sich der Täter von seinen Mitarbeitern abgelehnt und gemobbt fühlte.
Auch der Mainstream machte sich die Mobbing-These zu eigen, denn schon damals tendierte der Zeitgeist immer mehr dazu, die Schuld nicht beim Täter, sondern bei den Umständen seiner Tat zu suchen. Dass ein erwachsener Mensch für seine Taten geradestehen muss, war plötzlich keine Selbstverständlichkeit mehr. Verantwortlich waren die sozialen Verhältnisse, die einen Menschen so sehr in die Enge trieben, bis er nur noch kriminell werden konnte. Die Tat gewissermassen als Hilferuf.
Dahinter – als Folge der 68er-Zeit – stand die weltanschauliche Grundhaltung, dass die kapitalistische Ordnung aus Prinzip unsozial und ungerecht ist. Wäre sie gerechter, sozialer und im Endeffekt sozialistisch, müsste der Kriminelle nicht kriminell werden. Wäre Tschanun von seinen späteren Opfern nicht gemobbt und angeschwärzt worden, hätte er sie niemals umgebracht.
Die Berichterstattung über das Mobbing-Opfer Tschanun, das keinen Ausweg mehr sah, führte dazu, dass viele Leser Verständnis zeigten, weil vielleicht auch sie selber empfanden, an ihrem Arbeitsplatz ungerecht behandelt zu werden. Manche Leserbriefschreiber solidarisierten sich geradezu mit dem Täter, weil er sich gegen seine Widersacher – gegen das «System» – zur Wehr gesetzt habe. Und zahllose Frauen drückten dem Täter in Briefen ihr Mitgefühl aus und gestanden ihm sogar ihre Liebe.
Diese ganze von den Medien geförderte Nachsicht blendete völlig aus, dass Tschanun kein kleiner unterdrückter Beamter war, sondern der Chef der Baupolizei. Total überfordert in seinem Amt, machte er seinen Mitarbeitern das Leben schwer, bis irgendwann der Punkt erreicht war, wo sie ihn nur noch loswerden wollten.
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Auf Betreiben des Staatsanwalts verfügte das Bundesgericht eine Überprüfung des Urteils. «Vorsätzliche Tötung» werde der Schwere der Tat nicht gerecht, entschied das Bundesgericht. In einem zweiten Prozess wurde deshalb die Strafe auf 20 Jahre erhöht – wegen Mordes und Mordversuchs.
Doch nur 14 Jahre nach seiner Bluttat wurde Tschanun bedingt in die Freiheit entlassen, nachdem er bereits während der Haftzeit viele Wochenendurlaube genossen hatte. Der inzwischen 59jährige zog ins Tessin, wo auch seine Partnerin lebte, die sich während seiner Gefängniszeit in ihn verliebt hatte. Doch rasch zeigte sich, dass der mehrfache Mörder unter seiner wahren Identität keine Chance auf einen Neubeginn hatte. Schliesslich erlaubte man ihm eine Namensänderung. Als Claudio Trentinaglia, ausgestattet mit einer IV-Rente von 2500 Franken pro Monat, verbrachte er die folgenden Jahre in Ronco oberhalb von Ascona und danach in Losone, wo er tageweise als Gärtner arbeitete. Niemand erkannte ihn.
An einem Februartag im Jahr 2015 fuhr er mit seinem Fahrrad in eine Gruppe von jungen Bikern hinein. Sein Regenschirm hatte ihm die Sicht verdeckt. Der 74jährige stürzte und war sofort tot.
Ein Jahr später, 2016, wusste noch niemand von Tschanuns Tod. Trotzdem erschienen plötzlich wieder Berichte über den Mann, der vier Menschen auf dem Gewissen hatte und einen fünften lebensgefährlich verletzte. Denn am 16. April 2016 waren 30 Jahre vergangen seit der Mordtat im Zürcher Stadthaus. Und die Berichte liessen nicht unerwähnt, dass am Prozess seinerzeit auch die Mobbing-These ins Spiel kam, was dann zum ersten, milderen Urteil führte.
Auch in den folgenden Jahren tauchte der Fall Tschanun erneut hie und da in den Medien auf – und besonders dann 2021, als eine Journalistin des Tages-Anzeigers durch Zufall erfuhr, dass Tschanun schon längst tot war. Ihre Recherchen über seine Tessiner Zeit, Berichte im «Blick» und eine Tessiner Doku im Fernsehen kreisten erneut um die Frage der Schuld. Wie darüber die Leser dachten, ging aus den Leserbriefspalten unmissverständlich hervor. Eine Mehrheit der Zuschriften fand, man solle Tschanun nun endlich in Ruhe lassen, er habe seine Strafe verbüsst. Und eine der Leserinnen sagte es nochmal ganz deutlich:
«Herr Tschanun war ja kein schlechter Mensch. Er wurde geplagt, war überfordert und hat durchgedreht. Er war ein Opfer und hinterliess leider noch mehr Opfer.»
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Gestern nun, am 16. April, sind 40 Jahre vergangen seit jenem schrecklichen Morgen im Amtshaus IV. Aber auch nach 50 Jahren und darüber hinaus wird der Fall Tschanun überschattet sein von der Indoktrinierung des Zeitgeists, der sich unablässig bemüht, uns Menschen von unserer Eigenverantwortung zu entlasten.
Als Gerichtskolumnist der «Schweizer Illustrierten» befand ich mich einen Tag lang im gleichen Saal des Obergerichts wie Tschanun. Ich hörte ihm zu, wenn er, vom Richter befragt, seine Antworten gab, und ich hatte ausgiebig Zeit, ihn zu sehen und über ihn nachzudenken. In meinem Buch «Von Schuld und Unschuld» habe ich, Jahre danach, den Fall Tschanun literarisch verarbeitet – von der Vorgeschichte der Tat bis zur Freilassung aus dem Gefängnis.
Am Prozess, im entscheidenden Moment der richterlichen Befragung, beteuerte der Angeklagte, er habe die Tat nicht geplant. Erst unmittelbar davor, am Morgen selbst, aus einem Gefühl der Ausweglosigkeit und Verzweiflung heraus habe er den Entschluss gefasst.
Der folgende Auszug aus meinem Buch schildert den Tathergang – den 16. April vor 40 Jahren.
Am frühen Morgen – es war der 16. April 1986 – räumte Tschanun sein Appartement säuberlich auf und schrieb eine letzte Verfügung, in welcher er seinen ganzen Besitz zum Teil seiner Freundin und zum anderen Teil seiner Frau vermachte, von der er noch nicht geschieden war. Hierauf begab er sich – in aller Frühe – ins Amtshaus, um in Ruhe seine Papiere zu ordnen und einiges mitzunehmen. An seinen Stellvertreter, einer der wenigen, von denen er sich Verständnis erhoffte, verfasste er einen Abschiedsbrief.
Nach einer kurzen Rückkehr in seine Wohnung gleich um die Ecke verliess er diese erneut, in der Hand seinen Aktenkoffer, in welchem sich seine Pistole befand. Die Patronen steckte er in die Aussentasche seines dunkelblauen Anzugs, zu dem er ein hellblaues Hemd mit Krawatte trug. Wie jeden Morgen begab er sich in sein Stammcafé, bestellte dort seinen Kaffee und blätterte in der Zeitung, obwohl er vermutlich von ihrem Inhalt nichts mitbekam. Sein ganzer Denkapparat befand sich in höchster Aufruhr. Immer und immer wieder von vorn.
Zwischen den Häusern trat die Sonne hervor, ein schöner Frühlingstag nahm seinen Anfang. Doch der Baupolizeichef sah den sonnigen Morgen nicht, als er aus dem Café trat. Er suchte wieder sein Büro auf, verliess dieses aber nochmals, um seinen Wagen – der in der Nähe parkiert war – direkt vor einen Seitenausgang zu stellen. Er kehrte ins Gebäude zurück und begab sich von neuem in sein Büro, wo kurz vor 8 Uhr für die Besprechung des Tages wie üblich sein Stellvertreter erschien.
Heute sei die Besprechung nicht nötig, sagte Tschanun zu ihm.
Etwas später sprach der Kanzleisekretär bei ihm vor, um mit dem Chef zusammen die tägliche Post zu bearbeiten. Darauf erklärte Tschanun dem Beamten wörtlich, es sei etwas passiert. Er habe den Posteingang noch nicht durchsehen können.
Der verwunderte Sekretär anerbot Tschanun, die Post am Nachmittag zu erledigen, und der Baupolizeichef war damit einverstanden, worauf sich der Mitarbeiter zurückzog. Doch kaum stand er wieder in seinem Büro, trat Tschanun bei ihm ein und liess den Beamten wissen, dass es «keine belastenden Akten» über ihn gebe. Der Kanzleisekretär fragte Tschanun darauf irritiert, wie er das meine, doch dieser erklärte nur:
«Das brauchen Sie nicht zu verstehen.»
Um 8:30 Uhr wurde Tschanun von einem zufällig anwesenden Techniker im Kopierraum gesehen. Der Chefbeamte habe nur unverständlich gemurmelt, gab der Techniker später zu Protokoll. Etwas gesagt habe er nicht.
Unmittelbar danach verliess Tschanun den Kopierraum und trat – auf der gleichen Etage – in das Büro des Kreisarchitekten Rolf Ritschard, der sich gerade mit einem Besucher in einer Besprechung befand. Ohne sich um den Besucher zu kümmern, ging Tschanun auf den Kreisarchitekten zu, zog wortlos seinen Revolver und schoss ihm direkt in den Kopf, verliess das Büro – die Waffe auf den Besucher gerichtet –, zog die Tür hinter sich zu, begab sich dann ins Nachbarbüro, erschoss auf die gleiche Weise den Kreisarchitekten Robert Beck, wechselte mit dem Lift hinauf in den vierten Stock, erschoss den Juristen Reto Zanni, erschoss den Juristen Hanskaspar Landolt, machte die Tür auch diesmal wieder hinter sich zu, lud in der Halle draussen die Waffe nach – und eilte ohne übertriebene Hast weiter zu Martin Zollinger, dem Stabschef, der durch seine doppelt verschalte Tür von den Schüssen überhaupt nichts vernommen hatte und sein Büro gerade durch einen Vorraum verlassen wollte.
Im gleichen Moment erschien auch ein anderer Mitarbeiter im Vorraum. Tschanun stiess den Mann zur Seite und sagte zu Martin Zollinger, ohne jedes Anzeichen von Erregung:
«Ich habe es mir lange überlegt. Es geht nicht anders.»
Dann zog er die Waffe und drückte ab. Der 57jährige Zollinger spürte, dass er getroffen war, doch er flüchtete an Tschanun vorbei in die Halle hinaus. Der Baupolizeichef schoss hinter ihm her und traf ihn ein zweites Mal. Zollinger flüchtete weiter die Treppe hinunter. Tschanun stand oben und feuerte noch einmal auf den Flüchtenden. Zollinger suchte mit letzter zäher Kraft im nächstgelegenen Büro Hilfe. Dann brach er zusammen – in der Schulter, im Bauch, in der Lunge getroffen, lebensgefährlich verletzt.
Der Täter jedoch nutzte das nach den Schüssen entstehende Chaos, begab sich zurück zum Lift, der noch immer bereitstand, fuhr damit wieder nach unten – und verliess das Gebäude durch jenen Ausgang, wo sein Auto parkiert war. Niemand verfolgte ihn, weil niemand, wirklich niemand in einem Amtshaus so etwas erwartet hatte. Tschanun konnte ungestört in sein Auto steigen und flüchten. Alles verlief wie geplant. Diesmal konnte niemand behaupten, er habe versagt. Tschanun hatte es allen gezeigt.
«Von Schuld und Unschuld - Geschichten & Reportagen aus meiner Zeit als Gerichtskolumnist»
Neben dem Fall Tschanun enthält das Buch fast 40 weitere Geschichten und Reportagen, die alle vor Gericht enden. Ebenso packend und engagiert schreibt der Autor über den spektakulären Steinschlag-Prozess vor dem Kriminalgericht Glarus, bei dem ein Mann angeklagt war, seine Gattin auf einer Wanderung mit einem Stein erschlagen zu haben. Nicolas Lindt gelangte durch seine Kolumne in Gerichtssäle überall in der Schweiz. Er suchte die Tatorte auf und schildert eindrücklich, wie das Schicksal aus Menschen Täter und Opfer macht.
Seine Berichte lassen uns teilhaben an der Art und Weise, wie Gerichte im letzten Jahrhundert urteilten. Vieles hat sich seither geändert - aber damals wie heute steht im Vordergrund die menschliche Dimension einer Straftat. Von ihr erzählt dieses Buch.
«Von Schuld und Unschuld». Neuausgabe 2026 302 Seiten broschiert. Auch als E-Book erhältlich. Letzte Exemplare der gebundenen Erstausgabe sind – auf Wunsch signiert – im Onlineshop des Autors erhältlich.