Sind «editierte» Pflanzen «natürlich»?
Die gentechnikkritischen Organisationen der Schweiz lancieren die Petition «Keine Gentechnik durch die Hintertür»
Wenn das Erbgut von Organismen mit der «Genschere» behandelt wird, sollen die entsprechenden Pflanzen und Tiere nicht mehr unter die Gesetzgebung für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) fallen. Damit versucht die Agroindustrie die bestehenden Gesetze zu umgehen. Um diesem Trick einen Riegel zu schieben, hat die Schweizer Allianz Gentechfrei (SAG) eine Petition lanciert.
Mit dem sog. «Genome Editing» wird dem Erbgut keine fremde DNA eingeführt, sondern nur das bestehende Erbgut verändert. Dies sei nicht mit der Gentechnik-Gesetzgebung der EU vereinbar, sagten zwei französische gentechnikkritische Organisationen und klagten gegen eine entsprechende Formulierung im französischen Umweltgesetz, das «editierte Pflanzen» zulassen wollte.
Die französischen Richter leiteten die Klage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter, der nun entscheiden soll, ob Verfahren wie die Genschere unter die GVO-Gesetzgebung fallen soll. Bis zu einem Entscheid geghen die EU-Staaten unterschiedlich vor. Schweden stuft «editierte» Pflanzen als «natürlich» ein, Deutschland will fallweise entscheiden.
Die gentechkritischen Organisationen der Schweiz fordern gemeinsam, dass die neuen gentechnischen Verfahren in der Schweiz dem Gentechnik-Gesetz unterstellt werden und haben dazu eine Petition lanciert. (Download hier). Online unterzeichnen hier.
Weitere Infos: http://keine-neue-gentechnik.ch
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