Strafanzeige gegen die Task Force wegen «Schreckung der Bevölkerung»

Die Anzeige dürfe alle Angstgeplagten erleichtern: Wer die Anzeigeschrift von 94 Seiten und mit 221 Quellen unter die Lupe nimmt, erkennt rasch: Die Vorwürfe sind bestens dokumentiert. Wenn es mit rechten Dingen zu und her geht, müsste die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine Strafuntersuchung eröffnen.

(Illustration: © ron&joe)

Gegen Martin Ackermann, den Chef der «Swiss National Covid-19 Science Task Force» und allenfalls weitere Tatbeteiligte ist Strafanzeige wegen vorsätzlicher und erfolgreicher Schreckung der Bevölkerung gemäss Art. 258 des Strafgesetzbuches eingereicht worden. Anzeige erstattet haben der Trägerverein der Informationsplattform Corona-Transition, die medizinisch-wissenschaftliche Vereinigung «Aletheia», die Freunde der Verfassung, die Vereinigung «mass-voll», der Verband Freie KMU sowie sieben Privatkläger, darunter auch der Hauptautor der 94 Seiten und 221 Quellen umfassenden Anzeige.

Konkret geht es u.a. um folgende Vorwürfe:

  • Wiederholte Veröffentlichung von nicht plausiblen Schreckensprognosen betreffend der Auslastung der Intensivbetten, mit dem Ziel, die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen und schärfere Massnahmen durchzusetzen
  • Falsche Aussagen betreffend der freien Intensivbetten durch Unterschlagung der Tatsache, dass neben den von der Schweiz. Gesellschaft für Intensivmedizin zertifizierten Betten rund 500 weitere Intensivbetten zur Verfügung standen, die zudem im Verlauf des Jahres reduziert wurden.
  • Wiederholte und systematische Manipulation der vergangenen Intensivbettendaten, mutmasslich mit dem Ziel, die aktuelle Situation dramatischer erscheinen zu lassen. Tatsache ist, dass die Intensivbetten auch während der Spitzenzeiten der Pandemie nie zu mehr als 80 Prozent ausgelastet waren. Noch 2015 forderte der Preisüberwacher eine durchschnittliche Auslastung von 85 Prozent um einen wirtschaftlichen Betrieb der Spitäler zu gewährleisten.
  • Falsche Aussagen bezüglich Hospitalisierungen und Todesfällen. Anlässlich der Pressekonferenz des Bundesrates vom 27.10.2020 sagt Martin Ackermann zur aktuellen Situation: «Die Schweiz hat heute mehr Hospitalisierungen und Todesfälle pro Tag als Mitte März. Und die Zahlen steigen weiter.» Die Aussage war zu diesem Zeitpunkt falsch. Die Zahlen wurden allerdings später aufgrund von (in sich diskutablen) Nachmeldungen nach oben korrigiert.
  • Konsequente Ausblendung der Erkenntnisse renommierter Wissenschaftler bezüglich Sterblichkeit, Wirksamkeit der Massnahmen und anderer für die Pandemie relevanter Kennzahlen. Dabei ist das «übergeordnete Ziel» der Task Force gemäss ihrem Mandat die «Sicherung der unabhängigen wissenschaftlichen Beratung». Zur wissenschaftlichen Erkenntnisfindung gehört insbesondere bei umstrittenen Themen die Debatte über die unterschiedlichen Befunde verschiedener Studien. Dazu wäre insbesondere Marcel Tanner, als Präsident der Akademie der Wissenschaften so etwas wie der «Gralshüter der Wissenschaftlichkeit», verpflichtet gewesen. Die Anzeige sieht darin auch «pflichtwidriges Untätigbleiben» nach Art. 11 des Strafgesetzbuches.
  • Ständig wechselnde Gründe für die Verschärfung oder Aufrechterhaltung der Massnahmen, je nachdem welcher Indikator gerade am besten ins gewünschte Narrativ passt. Einmal ging es um die Verhinderung der Überlastung der Spitäler, dann um fehlende Intensivbetten, zu hohe Fallzahlen oder zu hohe Positivitätsraten, dann musste die Reproduktionszahl unter 1 gebracht oder die Ausbreitung neuer Varianten, von denen es mittlerweile Hunderte gibt, verhindert werden.

Die einzelnen Vorwürfe werden in der Strafanzeige mit Original-Aussagen belegt und detailliert begründet. Wer den Dingen auf den Grund geht, wird zum Schluss kommen, dass die Vorwürfe fundiert sind und zwingend zu einer Untersuchung führen müssten.

In der Anzeige heisst es auch, Martin Ackermann sei im Verlauf der Zeit in seinen Formulierungen vorsichtiger geworden. So betone er immer wieder, es seien keine «Prognosen», sondern zu verhindernde Szenarien. Dazu schreiben die Erstatter der Anzeige: «Mit der wissenschaftlichen Autorität, die sein Amt mit sich bringt, impliziert er, dass diese Szenarien eintreffen könnten, falls man nicht sofort weitere einschränkende Massnahmen verhänge. Auf den (offensichtlich beabsichtigten) schreckenden Effekt in der Bevölkerung macht diese Wortklauberei keinen Unterschied. Sie unterstreicht höchstens, dass Ackermann insgeheim selber weiss, wie unrealistisch seine Horrorszenarien sind – was aus der Schreckung der Bevölkerung eine vorsätzliche Schreckung der Bevölkerung macht.»

Die Staatsanwaltschaft Zürich Limmat wird in der Anzeige nun aufgefordert, eine Strafuntersuchung zu eröffnen und Unterlagen zu den Straftaten beim Beschuldigten und «allfälligen Mittätern» sicherzustellen. Namentlich genannt werden Yves Flückiger, Vorstand «swissuniversities», Michael Hengartner, Präsident des ETH-Rats sowie Matthias Egger, Präsident des Schweiz. Nationalfonds und erster Präsident der Task Force.

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Strafanzeige Schreckung Task-Force_12-5-21.pdf