«Wir für Euch» sind keine Nestbeschmutzer, sondern verfassungstreue Polizisten
«Wir für Euch» ist keine radikale Gruppierung. Es sind auch keine abtrünnigen oder kurz vor der Pensionierung stehenden Beamten. Es sind schlicht und ergreifend Polizisten, die sich ihre eigenen Gedanken zu den Corona-Massnahmen machen und keine Staatsmarionetten sein wollen.
«Wir wollen keine Bürger schikanieren, sondern Sicherheit vermitteln», betont P.*, Polizist und Mitglied der Vereinigung Wir für Euch. Aufhören ist für sie keine Option, auch wenn die Vereinigung dem VSPB ein Dorn im Auge ist. Denn innerhalb der Polizei stossen sie damit nicht nur auf Gegenliebe; sogar von Verrat ist die Rede. «Wir stellen unsere Kollegen nicht an die Wand», stellt P. klar. Es handle sich um einen Interessenkonflikt, der jedoch nichts mit persönlichen Befindlichkeiten zu tun habe. «Wir haben einen Eid auf die Verfassung geleistet.» Aktuell seien jedoch nicht alle Befehle gesetzeskonform.
Polizeiliches Verhalten müsse verhältnismässig und ethisch vertretbar sein. «Es ist unsere Pflicht, Vorgesetzte auf jegliche Art von Fehlverhalten hinzuweisen und Befehle nicht blindlings auszuführen.» Doch kritische Äusserungen zu den Corona-Massnahmen seien tabu: «Als Uniformierter darfst du dich nicht negativ dazu äussern.» Der «Verband Schweizerischer Polizei-Beamter VSPB» fordert sogar, Polizisten dieser Vereinigung fristlos zu entlassen. Damit wurde für P. eine rote Linie überschritten. «Unser Job ist gleichzeitig unsere Berufung. Wir wollen ihr auch weiterhin nachgehen.»
Dass viele seiner Berufskollegen dem offiziellen Narrativ hinterherlaufen, ohne sich selbst Gedanken darüber zu machen, stimmt P. nachdenklich. Anschaulich erklärt er die Situation anhand eines Autounfalls: «Wenn zwei Autofahrer an einem Unfall beteiligt sind, musst du dir beide Seiten anhören, mögliche Zeugen befragen und die Spuren sichern. Erst dann kannst du dir ein Gesamtbild machen.» Im Moment sei es allerdings so, als würde nur ein Beteiligter befragt und daraus einseitige Schlüsse gezogen.
Aus diesem Grund sei es wichtig, dass Betroffene gegen diese willkürlichen Massnahmen beim zuständigen Polizeikommando Beschwerde erheben. Eine rechtliche Würdigung sei unabdingbar: «Gerichte müssen sich mit solchen Fällen befassen. Nur so können wir etwas bewirken.» Unter anderem stehen folgende Fragen im Raum: Welche Voraussetzung braucht es, um Kontrollen in Restaurants durchzuführen? Wer hat gesetzlich die Befugnis, Ausweise zu kontrollieren? Letzteres dürfe laut Gesetz nur die Polizei, hält P. fest. Derzeit werden Identitätspapiere sogar dem Servicepersonal vorgewiesen. Auch Quarantänen seien fragwürdig, meint P. und ergänzt: «Damit setzen wir jemanden in Hausarrest.»
Aufhören ist für P. trotz widriger Umstände keine Option. Er kämpft weiter und sagt: «Wenn nicht wir – wer dann?»
*Name der Redaktion bekannt
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