Kein Lohn für Ungeimpfte?
Der «Beobachter» beantwortet die Frage, ob Ungeimpften der Lohn gestrichen werden darf, eindeutig mit «Nein»: Da in der Schweiz offiziell keine Impfpflicht herrscht, ist das Erkranken an Covid unverschuldet und eine Lohnfortzahlung zwingend.
Weil sie sich nicht impfen lassen oder keine Maske tragen wollten, haben Menschen in der Schweiz in verschiedenen Branchen ihre Arbeit verloren oder waren gezwungen, ihren Job zu wechseln. Immer wieder wurde auch die Forderung laut, dass Ungeimpfte keinen oder nur sekundären Zugang zu medizinischer Betreuung haben sollten, wenn sie schwer an Covid erkranken. In anderen Ländern wurden solche Regelungen tatsächlich eingeführt, zum Beispiel in Peru (siehe Bericht vom 10. Januar).
Nun taucht eine neue Frage auf: Darf Ungeimpften der Lohn gestrichen werden, wenn sie an Covid erkranken? Mit dieser Frage gelangte ein Betroffener an den Beobachter, denn sein Arbeitgeber verweigerte ihm den Lohn, da er selbst schuld sei. Der Beobachter beantwortete die Frage eindeutig mit «Nein»: «Der Arbeitgeber muss nur nur bei Krankheitsabsenzen zahlen, die unverschuldet sind. Eine Corona-Erkrankung gilt derzeit jedoch als unverschuldet, weil es in der Schweiz keine Impfpflicht gibt. Der Impfstatus ist daher belanglos, der Lohn muss gezahlt werden.»
Das Gleiche gelte etwa auch in dem Fall, das ein rauchender Angestellter wegen einer Lungenerkrankung ausfällt. Denn Rauchen sei nicht verboten, obwohl Fachleute davon abrieten. «Auch hier ist die persönliche Ansicht des Arbeitgebers irrelevant und die Lohnfortzahlung zwingend.»
Quelle: Der Beobachter
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