Sieben Monate Haft für Gastwirt Günter Diexer

Weil er während des letztjährigen Lockdowns in seinem Lokal Gäste bediente und ein polizeiliches Siegel brach, wurde der österreichische Gastwirt angeklagt. Das Urteil lautet: sieben Monate unbedingte Gefängnisstrafe, eine Busse von 2500 Franken und eine Geldstrafe von 1500 Franken. Wie es dazu kam und was seit letztem März alles passiert ist, erzählte Günter Diexer dem Zeitpunkt. Mit diesem Text starten wir die Serie «Was ist aus uns geworden?» Wir werden verschiedene Menschen befragen, wie es ihnen ergangen ist, seit wir zuletzt über sie berichtet haben. Auch neue Stimmen dürfen gern dazukommen: Was haben Sie in den zwei letzten Jahren erlebt? Schreiben Sie uns eine E-Mail an [email protected]

© Stricker TV

Im März 2021 wurde das Café Diexer in Winterthur zwangsgeschlossen – der Zeitpunkt berichtete. Grund dafür: Besitzer Günter Diexer hielt sich nicht an die Lockdown-Massnahmen, öffnete sein Café in Eigenverantwortung und kündigte dies auch auf seiner Facebookseite an. Nach der Zwangsschliessung und Versiegelung des Lokals durch die Kantonspolizei Zürich kam Diexer in die Medien, weil er vor laufender Kamera das Polizeisiegel brach. Er betonte, dass die Schliessung widerrechtlich gewesen sei und die Polizei über keinen schriftlichen Schliessungsbefehl verfügt habe.

Dies schlug hohe Wellen und endete in einem juristischen Schlagabtausch zwischen Diexer und den Behörden, der bis heute andauert: Letzten Monat verurteilte das Bezirksgericht Winterthur Diexer zu einer unbedingten Haftstrafe von sieben Monaten sowie einer Busse von 2500 Franken und einer Geldstrafe von 1500 Franken. Wie kam es dazu und wie schätzt Günter Diexer die Lage heute ein? Dem Zeitpunkt gegenüber erklärte er:

«Ein Treffen im Café, das ich als Treffen einer Glaubensgemeinschaft deklariert hatte, wurde aufgelöst, und zwar weil die Kantonsärztin festgehalten hat, es handle sich um keine anerkannte Religion. Mit anderen Worten: Die Behörden definieren, was als Glaube gilt und was nicht. Daraufhin habe ich die Kantonsärztin angezeigt. Wenige Tage später stand der Lebensmittelinspektor vor der Tür – schwer zu glauben, dass es sich dabei um einen Zufall gehandelt hat. Ich habe ihn direkt gefragt, ob dieser unerwartete Besuch mit der Anzeige zusammenhängt. Er hat weder ja noch nein gesagt, doch unter seiner Maske gegrinst.

Ich habe ihm Hausverbot erteilt, woraufhin er die Polizei gerufen hat, die gekommen ist und sich mit ihm beraten hat – doch schliesslich sind alle unverrichteter Dinge abgezogen. Im September kam dann die Benachrichtigung, dass ich angezeigt wurde, weil ich mich angeblich nicht an die Lebensmittelgesetze gehalten habe. Dazu kam eine Anzeige von meiner Nachbarin, weil ich sie angeblich eine alte Hexe genannt hätte.

Im Oktober fuhren eines Abends um 17:30 Uhr wieder zwei Polizeiautos mit sieben Beamten vor. Das Café war geschlossen, doch ich sass mit fünf Freunden da. Obwohl bei einem privaten Treffen keine Zertifikatspflicht galt, hat die Polizei darauf bestanden, eine Kontrolle durchzuführen. Darauf folgten Anzeigen für die Anwesenden, doch ich zeigte die Polizei meinerseits wegen Rechtsbeugung an. Das Gericht entschied später, die Polizei sei im Recht gewesen, was eindeutig nicht der Gesetzeslage entspricht. Und nun wurde ich wegen den Ereignissen im letzten März zu sieben Monaten Haft verurteilt.»

Doch selbst dies bringt Diexer nicht wirklich aus der Ruhe. Er möchte das Verfahren annullieren lassen, da er an der Unabhängigkeit des Gerichts zweifelt. Ausserdem betont er, dass die Notverordnung, auf der die Pandemie-Massnahmen basieren, nicht rechtsgültig sei. «Jedes Gesetz und jede Vorlage muss unterschrieben und rückbestätigt werden, doch das ist hier nicht gegeben.» Er ist entschlossen, den Fall weiterzuziehen. Dafür steht er auch im Kontakt mit der Organisation «Trivium United», die dafür plädiert, dass der Prozess die Menschenrechte verletzt. Bei der Urteilseröffnung im Juni war Diexer nicht dabei, er hatte das Gericht bereits vorher verlassen. Das Café Diexer wurde inzwischen in ein Lokal des Vereins «Urig» umgewandelt, steht der Öffentlichkeit jedoch weiterhin offen.

Alle Texte der Serie «Was ist aus uns geworden?» finden Sie hier.

13. Juli 2022
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Kommentare

Wenn Gesetze nicht gesetzeskonform sind

von juerg.wyss
Ich frage mich gerade, ob es zulässig ist, zu einer unbedingten Gefängnisstrafe noch eine Geldstrafe sowie eine Busse auszusprechen. Dies entspricht meinen Gesetzesdeutungen einer mehrfach Bestrafung. Aber das ist in der heutigen Zeit normal, da Politikern und kriminellen Behörden sowie kriminellen Geschäftetreibern keine Strafen mehr ausgesprochen werden, müssen diese laut Adam Riese an andere Stelle kompensiert werden. Scheisse wo sind wir gelandet, wenn die Justiz Kriminelle beschützt und Unschuldige bestraft?

STRAFRECHT DIE ZWEITE

von juerg.wyss
Ich frage mich auch, ob Günther bereits vorbestraft war, denn dies ist die einzige Möglichkeit eine unbedingte Gefängnisstrafe auszusprechen. Es sind nur Strafen über zwei Jahre als Erststrafe unbedingt zulässig.