Die EU will Gentech-Regelungen abschwächen
Zurzeit unterliegen neue Gentechnikverfahren in der EU strengen Regulierungen auf Grund des Gentechnikgesetzes. Das soll sich mit dem neuen Vorschlag der EU-Kommission ändern. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (ABL) ruft deshalb dazu auf, der Kommission Bedenken mitzuteilen – dies ist noch bis am 22. Oktober möglich.
In unseren Nachbarländern wird zurzeit das Thema Gentech wieder vermehrt diskutiert. Grund dafür ist, dass die EU-Kommission erste Vorschläge für die Ausgestaltung eines neuen Rechtsrahmens präsentiert hat. Damit soll eine abgeschwächte Regelung für Gentechnik-Verfahren in Kraft treten, welche gewisse Bestimmungen der geltenden EU-Gentechnikregulierung ausser Kraft setzen würde. Zum Beispiel die verpflichtende Risikoprüfung und -bewertung, die Kennzeichnungspflicht, die Rückverfolgbarkeit und das Monitoring von genehmigten gentechnisch veränderten Organismen (GVOs), und Haftungsregelungen.
Würde der Vorschlag der EU-Kommission durchkommen, würde das Recht auf gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung verletzt, und die Gentechnik-Konzerne müssten keine Verantwortung für ihre Produkte mehr übernehmen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft e.V. (ABL) ruft deshalb dazu auf, aktiv zu werden und der EU-Kommission Bedenken mitzuteilen. Bis am Freitag, 22. Oktober kann jeder und jede seine Meinung bei der EU-Kommission einreichen. Auf der Website der ABL finden sich Musterbriefe, Kontakte und mehr Infos zum Thema.
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