Erdgas wird kontingentiert falls Sparmassnahmen nicht greifen
Der Bundesrat und die Gasbranche bereiten sich auf einen möglichen Gasmangel vor. Dafür wurde die «Task Force Winterversorgung 2022/2023» ins Leben gerufen.
Die Versorgungssituation in Europa hat sich vor allem im Gasbereich weiter verschärft. Der Bundesrat und die Schweizer Gasbranche arbeiten daran, die Gasversorgung der Schweiz für den kommenden Winter zu stärken. Dies soll nun durch Speicherkapazitäten in den Nachbarländern sowie Optionen für zusätzliche Gaslieferungen gewährleistet werden.
In einer Pressemitteilung schreibt der Bundesrat, die Gasflüsse aus Russland in die EU haben in den letzten Monaten stetig abgenommen. Derzeit machen diese nur noch rund 15 Prozent der Gasimporte der EU aus. Gründe dafür sind neben der sinkenden Nachfrage nach russischem Gas auch die von Russland seit Mitte Juni 2022 gedrosselten Lieferungen über die «Nord Stream 1»-Pipeline.
Die Schweiz hat keine eigenen Gasspeicher und ist daher vollständig auf Importe angewiesen. Bis zu drei Viertel der Gaslieferungen in die Schweiz erfolgen via Deutschland. Von Gasengpässen in der EU und insbesondere in Deutschland wäre deshalb auch die Schweiz betroffen. Können die Speicher nicht entsprechend den Plänen gefüllt werden, lässt sich eine Mangellage im kommenden Winter nicht ausschliessen.
Um sich für den Winter zu wappnen, wurde die «Task Force Winterversorgung 2022/2023» ins Leben gerufen. Auch im Strombereich ist in der Schweiz die Wahrscheinlichkeit einer Mangellage gestiegen. Dies aufgrund der schwierigen Situation bei den Kernkraftwerken in Frankreich und der aktuell prognostizierten Zuflüsse in Schweizer Speicherseen, die unter der Norm ausfallen.
Derzeit wird eine schweizweite Kampagne vorbereitet. Diese soll rasch umsetzbare Sparmassnahmen im Gasbereich vermitteln. Der Bundesrat appelliert an die Betreiber von Zweistoffanlagen, trotz der hohen Preise jetzt ihre Heizöltanks zu füllen.
Reichen diese Sparmassnahmen nicht aus, soll der Erdgasverbrauch kontingentiert werden. Davon sind in einem ersten Schritt alle Anlagen betroffen, die nicht zu den geschützten Verbrauchern zählen. Letztere sind insbesondere Haushalte. Zudem werden auch Verwendungseinschränkungen geprüft, sprich, der Verbrauch von Gas könnte für gewisse Anwendungen verboten werden.
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