30. November: Verbandsbeschwerderecht und BetMG

Über neue Bestimmungen zum Betäubungsmittelgesetz und zum Verbandsbeschwerderecht wird am letzten Novemberwochenende in den Schweizer Stimmlokalen entschieden.

Zusätzlich zu den vom Parlament 2006 beschlossenen Einschränkungen des Beschwerderechts von 17 berechtigten Organisationen aus den Bereichen Natursport und Umweltschutz will ein rechtsbürgerliches Komitee mit der Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!" das Verbandsbeschwerderecht faktisch abschaffen.

Die Initiative «Für eine vernünftige Hanfpolitik mit wirksamem Jugendschutz» will den Konsum psychoaktiver Teile der Hanfpflanze sowie Besitz, Erwerb und Anbau für den Eigengebrauch straffrei erklären sowie die Werbung für die psychoaktiven Produkte untersagen. Der Bund soll dem Jugendschutz «angemessen» Rechnung tragen. Statt eines Verkaufverbots verlangt die Initiative Bundesvorschriften für den Handel.

Bundesrat und Räte lehnen die Hanf-Initiative ab. Das Parlament begnügte sich damit, die vier drogenpolitischen Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression im BetMG zu verankern und die ärztliche Heroinabgabe an Schwerstsüchtige dauerhaft abzustützen. Ein rechtskonservatives Komitee sammelt zurzeit die Unterschriften für das Referendum gegen diese Revision des Betäubungsmittelgesetzes. Unter dem Vorbehalt, dass das Referendum zustande kommt, hat der Bundesrat auch diese Vorlage für die Abstimmung am 30. November angemeldet.

Mehr Informationen:

http://verbandsbeschwerde.ch
http://www.projugendschutz.ch