Auch ohne Pandemie soll das Notrecht verlängert werden – und niemand schaut hin

Während die Schweiz auf die Rettung des Sports hofft, demontiert der Bundesrat den Souverän mit dem Covid-19-Gesetz

Anstatt über die am Morgen beschlossene Verlängerung des Notrechts wurde an der Medienkonferenz des Bundesrates über Sport, Skigebiete und Stoffmasken gesprochen.

Der Bundesrat hat es schlau gemacht: Nach der verbreiteten Kritik an seinem Gesetz zur Verlängerung des Notrechts hat er den Entwurf entschärft und die strittigen Einschränkungen der Grundrechte dem Epidemiengesetz unterstellt. Geblieben ist namentlich die absolut unnötige Dringlichkeit des Covid-19-Gesetzes. Sie schränkt die Referendumsmöglichkeit ein und ist ein Affront gegen den Souverän. Umso nötiger ist jetzt ein kraftvolles Signal in Form eines wirklich schnellen Referendums.

Politik ist wie Zauberei: Die wichtigen Dinge geschehen dann, wenn die Aufmerksamkeit anderswo hingelenkt wird. Während sich die halbe Schweiz um die notleidenden Profisportler sorgte und auf die Wiedereinführung von Grossveranstaltungen hoffte, lancierte der Bundesrat still und heimlich seinen definitiven Entwurf zum Covid-19-Gesetz, mit dem er seine Notrechts-Kompetenzen verlängern will.

Der heute verabschiedete Entwurf war an der Medienorientierung des Bundesrates nicht einmal traktandiert. Anderthalb Minuten wurde in der Fragestunde über das Gesetz gesprochen (36:25 bis 38:00). Der Rest der Veranstaltung drehte sich vor allem um den Sport, die Skigebiete und die ungeprüften Stoffmasken des FC Vaduz, die nicht einmal schweizerischem Recht unterstehen. So bringt man einen Wolf im Schafspelz unter die Leute.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Das Covid-19-Gesetz befasst sich in der Mehrheit seiner 14 Artikel mit den Folgen des Pandemiemanagements, mit der Versorgung mit Gesundheitsgütern, mit Arbeitnehmerschutz, Massnahmen im Ausländerbereich, in der Kultur, den Medien und der Arbeitslosenversicherung. Diese vorhersehbaren Sekundärmassnahmen können vom Parlament wie in vielen ähnlichen Fällen mit Bundesbeschlüssen geregelt werden . Notrecht ist dazu nicht nötig.
  • Eingriffe in die Versammlungs- und Gewerbefreiheit, Vorschriften wie Maskenpflicht oder Quarantäne oder die Einführung eines Impfobligatoriums für «gefährdete Bevölkerungsgruppen» werden in Zukunft aufgrund von Art. 6 des bestehenden Epidemiengesetzes weitergeführt. Mit der Beendigung der selbst erklärten «ausserordentlichen Lage» braucht der Bundesrat keine notrechtlichen Erlasse.
  • Der Bundesrat gibt sich in Art 2.2, Abs. c die Kompetenz; «Ausnahmen von der Zulassungspflicht für Arzneimittel» zuzulassen. Dies ist gerade bei Impfstoffen hochproblematisch, die ohnehin zu den am schlechtesten geprüften Arzneimitteln gehören. Während der russische Präsident Putin für die schnelle Zulassung eines Impfstoffs von den Medien in den letzten Tagen scharf kritisiert wurde, erregt dasselbe Ansinnen des Bundesrates in den Medien nicht einmal Bedenken.
  • Die Verlängerung der notrechtlichen Kompetenzen des Bundesrates wurde gegenüber dem ersten Entwurf um ein Jahr auf Ende 2021 verkürzt. Das ist eine maeginale Verbesserung für ein Gesetz, das gar nicht nötig ist, um selbst mit neuen Ausbrüchen der Pandemie fertig zu werden.
  • Die vom Bundesrat gewünschte Dringlichkeit wird von ihm selber in seiner Botschaft auf Seite 10 relativiert: «Die verfassungsrechtliche Voraussetzung der zeitlichen Dringlichkeit ist nach Meinung des Bundesrates nur noch in Ausnahmefällen erfüllt, weil das Parlament handlungsfähig ist und auch dringlich zu handeln bereit ist.»
    Unter diesen Umständen für das Gesetz die Dringlichkeit zu beantragen und die Referendumsmöglichkeiten einzuschränken, offenbart den Willen des Bundesrates, die Corona-Krise zu einer Machtausdehnung zulasten des Souveräns zu nutzen.

Dagegen hat sich in den letzten Wochen eine substanzielle Bewegung etabliert: 9000 Menschen unterstützen des Referendum, und die Trägerschaft, die Ende Juli gegründeten «Freunde der Verfassung» hat aus dem Stand über 500 Mitglieder erreicht. Sie sind entschlossen, sich auch nach dem Referendum für die Stärkung der Stellung des Souveräns einzusetzen und haben weitere Vorstösse in Vorbereitung.

Die Blindheit der Medien für das vorgeschlagene Gesetz ist bemerkenswert. Die Tagesschau berichtete ausschliesslich über die Lockerung der 1000er-Regel für Grossveranstaltungen ab 1. Oktober. «Und was der Bundesrat sonst noch beschlossen hat», schloss der Tagesschausprecher seine Präsentation, «das können Sie bei uns ganz detailliert nachlesen auf srf.ch». Aber sowohl in den News von SRF als auch im Informationsflaggschiff des Radios «Echo der Zeit»: kein Sterbenswörtchen über das Covid-19-Gesetz, das der Bundesrat gleichentags beschlossen hat. Im Gegenteil: die Tagesschau des staatseigenen Senders stellte den Bundesrat als mutiges Gremium dar, das sich sogar über den Wunsch der kantonalen Gesundheitsdirektoren und der Covid-19 Task Force nach härteren Massnahmen hinwegsetzte. Das ist gekonntes Polit-Marketing!

Dass das Covid-19-Gesetz totgeschwiegen wird, hat für die Kritiker auch Vorteile. Sie könnten, wenn sie geschickt vorgehen und seriös informieren, eine Art Themenführerschaft erreichen.