Der heilige 5Gral
Ein Strahlen-Tsunami ist im Anzug. Die totale Vernetzung braucht ein Mobilfunknetz, das 100-mal mehr Daten 33-mal schneller transportiert. Die Gesundheitsrisiken sind erheblich.
«Fortschritt heisst Vernetzung. Und Vernetzung heisst 5G», schreibt die Swisscom auf ihrer Website. Aber wem soll der Fortschritt denn nützen? Filme, die grössten Dateien im privaten Mobilfunkverkehr, kann man sich heute schon praktisch in der ganzen Schweiz auf dem Smartphone angucken, und die Reduktion der Reaktionszeit mit 5G «von heute 25 bis 35 Millisekunden auf einige wenige Millisekunden Verzögerung» (Swisscom) ist für den menschlichen Anwender nicht wahrnehmbar. Seine eigene Reaktionszeit liegt um Faktoren höher. Wozu braucht das Funknetz einen Turbo?
Nötig ist 5G gemäss Swisscom, weil das Datenvolumen im Mobilnetz enorm gestiegen ist (mit Zuwachsraten von jährlich 115 um 55 Prozent in den letzten sechs Jahren). Zudem können sich neu bis zu einer Million Geräte pro Quadratkilometer einloggen. Nötig sei diese Kapazität für die Steuerung selbstfahrender Autos, zur Darstellung virtueller Realitäten, für sogenannte «smart grids» und für das Internet der Dinge. Für die beiden letzteren Anwendungen gibt es aber neuere Netzwerktechnologien, wie das low-power wide-area network (LPWAN), über das problemlos Sensoren abgerufen oder Geräte gesteuert werden können. Und bis die selbstfahrenden Autos komplett von Netzwerken gesteuert und innert Millisekunden bremsen müssen, dauert es noch eine Weile. Schliesslich haben diese Autos einen eigenen Bordcomputer. Und in einer «Smart City» für dumme Menschen, in der alles bestrahlt und gesteuert wird, werden wir wohl hoffentlich nie leben müssen.
Es ist noch keineswegs klar, ob 5G nicht ein Fortschritt ist, wie es DDT, Kernspaltung oder Genmanipulation einmal waren.
Die 5G-Technologie ist eine Art heiliger Gral der Mobilfunk-Konzerne. Noch bevor die technischen Standards feststehen, ist um seine Eroberung ein Wettlauf ausgebrochen, der für uns und vor allem für unsere Gesundheit teuer werden könnte. Die Technologie kann nämlich nur eingesetzt werden, wenn die Grenzwerte markant erhöht werden. Die heutigen Grenzwerte gehen noch davon aus, dass eine Gefahr durch Mobilfunkstrahlung erst bei einer Erwärmung des Gewebes besteht. Weil sie sich nur auf thermische Wirkungen beziehen, sind sie höchst umstritten. Unabhängig finanzierte Studien stellen in aller Regel eine signifikante Gefährdung fest, während von der Industrie gesponserte Studien die Unbedenklichkeit bestätigen, wie das Institut für Sozial- und Präventivmedizin der Uni Bern schon vor Jahren festgestellt hat. Zudem behauptet die Swisscom, die schweizerischen Grenzwerte seien zehnmal tiefer als die europäischen. Doch das trifft nur für einzelne Länder und bestimmte Situationen zu.
Der Bundesrat könnte die in einer Verordnung festgelegten Grenzwerte von sich aus erhöhen. Aber das ist nach der ständerätlichen Ablehnung einer Motion zur Erhöhung der Grenzwerte vom vergangenen März politisch heikel. Noch-Bundesrätin Doris Leuthard hat deshalb ein Expertengremium gebildet, von dem sie sich vermutlich einen positiven Entscheid erhofft. Aber die Sache ist damit noch längst nicht vom Tisch. Der Ständerat hat nämlich mit seinem (knappen) Entscheid eine erstaunliche Sensibilität für die Gesundheitsfrage und die Risiken einer ungeprüften Technologie bewiesen – auch ohne Druck einer Massenbewegung. Zudem ist im Nationalrat eine Motion von Yvette Estermann (SVP) hängig, die fordert, die Grenzwerte nicht zu erhöhen. Wenn ihr der Nationalrat zustimmt, können die Experten ihre Termine vorerst streichen.
Verwaltungsintern ist nicht mit Widerstand gegen eine Erhöhung zu rechnen. Die Bundesverwaltung sei mit der Sache «etwas überfordert», meinte Nationalrat Thomas Hardegger (SP/ZH), Kopräsident der Parlamentarischen Gruppe nichtionisierende Strahlung, Umwelt und Gesundheit an ihrer Tagung vom 14. November 2018 in Olten. Es seien mehrere Departemente vom Geschäft betroffen, zudem sei das Bundesamt für Umwelt «systematisch untergewichtet».
Die 5G-Technologie hat Konsequenzen, die wir alle zu spüren bekommen werden. Das 5G-Netz arbeitet mit deutlich höheren Frequenzen, 3,5 bis 28 Gigaherz, anstatt der bisher üblichen 0,8 bis 2,8 Gigaherz. Dies erfordert wesentlich mehr Antennen – ca. alle 100 Meter – und sie müssen tief angebracht werden, um all die Autos, die nicht mehr allein bremsen können, zu erreichen. «Gigaherz», die Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener, hat die von Ericsson, dem Hersteller der Sendeanlagen veröffentlichten Daten ausgewertet und schreibt: «Die elektrische Feldstärke beträgt nach 25 m Distanz 61 V/m (Volt pro Meter). Das ist dort, wo die ersten Nachbarhäuser stehen und bisher ein Grenzwert von 5 resp. 6 V/m galt.» Aber weil die Wellenlängen kürzer sind, können die Strahlen das Mauerwerk nicht mehr durchdringen.
«Wenn das [vom Gesetz vorgesehene] Vorsorge-Primat fällt, hat der Tsunami keine Grenzen», sagt der Allgemeinmediziner Bernhard Aufdereggen, Elektrosmog-Experte der AefU
Es braucht also auch in normalen Wohnungen einen Booster in Fensternähe, um noch telefonieren zu können. Die kürzeren Wellenlängen betreffen auch die Mobiltelefone. Die Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz (AefU ) befürchten deshalb erhöhte Risiken für Hautkrebs. «Wenn das [vom Gesetz vorgesehene] Vorsorge-Primat fällt, hat der Tsunami keine Grenzen», sagt der Allgemeinmediziner Bernhard Aufdereggen, Elektrosmog-Experte der AefU.
«5G unterscheidet sich … nicht grundsätzlich von älteren Technologien wie 3G oder 4G», heisst es wahrheitswidrig auf der «Community»-Website der Swisscom (Motto: «Kunden helfen Kunden») zum Thema 5G-Strahlung und Gesundheit. «Die Erkenntnisse aus den zahlreichen Studien zu UMTS- und/oder LTE-Signalen» seien «daher auch prinzipiell auf 5G anwendbar». Aber das kann man zur Zeit gar nicht wissen, da es noch keine Studien zur Gesundheitsgefährdung der Mobilfunkstrahlung mit mehr als 1,8 Gigaherz gibt.
Wir wollten von der Swisscom wissen, welcher Kunde diesen Eintrag verfasst hat und welche Belege es für die Behauptung gibt und erhielten folgende Antwort: «In einem ersten Schritt – mit den im 2019 versteigerten Konzessionen – wird 5G in ähnlichen Frequenzen betrieben wie 4G oder 3G – es handelt sich also um bekannte und nicht um neuartige Signale. Deshalb sind die vorhandenen Studien hier aussagekräftig, denn die Wirkung auf den Organismus ist dieselbe.» Die Swisscom hat den Eintrag offenbar selber verfasst und sie verschweigt, dass 5G nur mit den alten Frequenzen betrieben wird, bis die neue Infrastruktur bereit ist.
Mit der Wahrheit braucht man es nicht so genau zu nehmen – die technischen Details sind für Laien schwer verständlich. Gigaherz hat ein erstes Baugesuch der Swisscom für eine 5G-Antenne unter die Lupe genommen und gegenüber den Herstellerdaten eine 23-mal geringere Sendeleistung festgestellt. Kommentar des Gigaherz-Präsidenten Hans-U. Jakob: «Swisscom versucht die Anwohner mit folgendem Trick zu täuschen: Anstatt 64 Strahlenkeulen pro Sektor flunkern sie den Anwohnern vor, es gebe nur eine einzige Keule. … Hier muss doch selbst dem blutigsten Laien auffallen, dass da bei 5G gelogen und betrogen wird, dass die Balken krachen.»
Ob es laut genug kracht, dass es den über sieben Millionen Laien in der Schweiz tatsächlich auffällt, ist allerdings zweifelhaft. Elektrosmog hat politisch nicht Konjunktur, obwohl die durch Elektrosmog bedingten Störungen frappant zunehmen und mittlerweile jeder dritte Mensch in der Schweiz Schlafstörungen beklagt. 5G wird uns als allgemeiner Fortschritt verkauft, obwohl er nur wenigen nützt und noch keineswegs klar ist, ob es nicht ein Fortschritt ist, wie es DDT, Kernspaltung oder Genmanipulation einmal waren.
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Petition: «Schutz vor hochfrequenter Strahlung in Kinderkrippen und Kindergärten»
Der Verein «Schutz vor Strahlung» fordert für Kinderkrippen und Kindergärten den Verzicht auf WLAN und den Einsatz elektrosmog-reduzierter Telefone.
Industrieunabhängige Studien belegen, dass hochfrequente Strahlung von Mobiltelefonen, schnurlosen Geräten und WLAN ein Gesundheitsrisiko darstellt, vor allem für Kleinkinder im Wachstum: Kinder weisen eine höhere Strahlenaufnahme auf, da Haut und Knochen dünner sind: Im Kopf ist die Strahlenaufnahme im Vergleich zu einem Erwachsenen doppelt so hoch, im Knochenmark bis um das Zehnfache (!) höher. Durch das Wachstum findet häufige Zellteilung statt. Während der Teilung sind Zellen besonders angreifbar.
Forderungen der Petition
1. WLAN: keine Nutzung von WLAN in Kinderkrippen und Kindergärten. Kabelgebundene Lösungen statt WLAN.
2. DECT-Telefone: keine Nutzung von DECT-Telefonen. Ausgenommen sind DECT-Telefone, die im Standby-Betrieb strahlungsfrei sind.
3. Babyphone: Es sollten nur elektrosmogreduzierte Geräte zum Einsatz kommen, die weder mit WLAN noch mit dem DECT-Standard betrieben werden.
4. Aufklärungsmassnahmen zur Strahlenreduktion für Pädagogen und Eltern.
Andere Länder haben bereits gehandelt: WLAN ist in Einrichtungen für Kleinkinder in Israel, Frankreich und auf Zypern gesetzlich verboten.
https://schutz-vor-strahlung.ch
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Nützliche Adressen:
Dachverband Elektrosmog
9016 St. Gallen
www.funkstrahlung.ch
Gigaherz, Schweizerische Interessengemeinschaft Elektrosmog-Betroffener
3150 Schwarzenburg
www.gigaherz.ch
IGE Interessengemeinschaft für Elektrobiologie
6285 Retschwil
www.spini.ch
Die IGE bietet einen «Lehrgang Elektrobiologie». Beginn: 9. April 2019
Bürgerwelle Schweiz
CH-8133 Esslingen
www.buergerwelle-schweiz.org
diagnose:funk
4055 Basel
www.diagnose-funk.ch
Schutz vor Strahlung Schweiz
https://schutz-vor-strahlung.ch
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Mehr zu den vielfältigen und bedenklichen Wirkungen der Elektrizität im Zdeitpunkt 164: «Wie die Elektrizität die Biologie verändert». Einzelnummer: Fr. 15.- (hier bestellen)
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