Der EU-Rat möchte gentechnisch veränderte mit natürlichen Pflanzen gleichstellen
Umwelt, Landwirtschaft und Vertrauen der Verbraucher in ihre Nahrungsmittel sind gefährdet

Mitte März hat der EU-Rat einen Kompromissvorschlag zur Deregulierung neuer genomischer Techniken (NGT) angenommen. NGT-Pflanzen sollen künftig in zwei Kategorien geteilt werden: NGT1 würden den konventionell gezüchteten Pflanzen gleichgestellt. Sie seien damit von den Vorgaben für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) weitgehend ausgenommen. Eine vollständige öffentliche Liste gebe es noch nicht, ist auf tkp.at zu lesen. Vermutlich würden resistente Kartoffeln, sogenannte GABA-Tomaten oder virusresistente Gerste zu dieser Kategorie gehören.

Die NGT2-Pflanzen würden weiterhin strengeren Auflagen unterliegen, einschliesslich der Kennzeichnungspflicht – die bei NGT1-Pflanten wegfallen wird. Mitgliedstaaten erhielten die Möglichkeit, den Anbau von NGT2-Pflanzen national zu verbieten und Massnahmen zur Koexistenz mit konventioneller Landwirtschaft umzusetzen. Jetzt seien die Kommission und das Parlament am Zug.

Die österreichische «ARGE Gentechnik-frei» verweise auf ein aktuelles Rechtsgutachten: «Die Biotechnologieunternehmen müssten dagegen nach dem Willen der EU-Kommission künftig keinerlei Risikobewertung für «NGT1»-Pflanzen durchführen – und damit für nahezu keine der neuen Gentechnik-Produkte.»


Lesen Sie im Zeitpunkt auch: Monsanto auf Deutsch - Gentechnikseilschaften vom 09.02.2012