Endlich liegt jetzt ein mit Spannung erwartetes Bundesgerichtsurteil vor, doch beantwortet es nur einen Teil der offenen Fragen zu 5G, meint der Verein «Schutz vor Strahlung». Es geht um eine Mobilfunkanlage mit adaptiven 5G-Antennen, die auf einem Mehrfamilienhaus in Steffisburg BE entstehen soll.

Das Gericht entschied, die Antenne dürfe zwar erstellt, jedoch nur wie eine 4G-Antenne betrieben werden. Das bedeutet: Die Anwendung eines «Korrekturfaktors» sowie die regelmässige Überschreitung der Grenzwerte müssten in einem separaten Verfahren geprüft werden.

17. März 2023 von Rebekka Meier, Schutz vor Strahlung

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