Am 13. Juni hat das Stimmvolk von Basel-Stadt der Einführung eines Mindestlohns zugestimmt. Dies ist vor allem für die Deutschschweiz eine Pionierleistung, nachdem verschiedene nationale Initiativen in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich abgeschmettert worden waren.

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Basel-Stadt ist der erste Deutschschweizer Kanton, der einen gesetzlichen Mindestlohn einführt – nach den Kantonen Neuenburg, Genf, Jura und Tessin. Im Ländervergleich dagegen hinkt die Schweiz in diesem Bereich vielen europäischen Ländern meilenweit hinterher. Eine nationale Initiative zur Einführung eines Mindestlohns von 22 Franken pro Stunde oder 4000 Franken pro Monat wurden 2014 mit 76,3 Prozent Neinstimmen klar abgelehnt. Im Vorjahr scheiterte auch die 1:12-Initiative, die forderte, dass der höchste Lohn in Schweizer Unternehmen maximal zwölf Mal so hoch sein dürfe wie der niedrigste.

In Basel wurde die von Gewerkschaften sowie der SP und den Grünen getragene Initiative, die einen Mindestlohn von 23 Franken vorsah, zwar knapp abgelehnt. Dafür hat das Stimmvolk aber dem Gegenvorschlag der Regierung und des Grossen Rates zugestimmt, der immerhin einen Mindestlohn von 21 Franken gesetzlich verankert. Allerdings ist dieser in verschiedenen Fällen nicht gültig, zum Beispiel bei Praktika, Auslandmitarbeitenden oder bei Arbeitsverträgen, die in geltende Gesamt- oder Normalarbeitsverträge eingebunden sind.

Wir ziehen den Hut vor der Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Stadt, die mit dieser Entscheidung ein Signal setzt. Bleibt zu hoffen, dass andere Kantone bald nachziehen und ihren Beitrag zu ein bisschen mehr Lohngerechtigkeit in der Schweiz leisten.