Die Organisation AsyLex begleitet Geflüchtete online und gratis bei ihren Asylverfahren. Seit 2017 baut Gründerin Lea Hungerbühler ein Netzwerk aus ehrenamtlichen Anwältinnen und Juristen sowie Übersetzerinnen und Asyl-Experten auf, um ihr grosses Ziel zu verwirklichen: dass jede asylsuchende Person das Verfahren, dem sie unterworfen ist, in seinen Grundzügen versteht und kostenlose Rechtsberatung erhält. 2020 hat AsyLex mehr als 50 Personen aus der Ausschaffungshaft befreit. Nun wurde Lea Hungerbühler mit dem Prix Caritas ausgezeichnet.

© Caritas

Dass Recht nicht mit Gerechtigkeit gleichgesetzt werden kann, zeigt sich im Asylwesen leider immer wieder. Es gibt unzählige Organisationen, die sich für mehr Rechte von Geflüchteten einsetzen. Die Basler Anwältin und Richterin Lea Hungerbühler jedoch setzt bei ihrem Kampf für mehr Menschlichkeit dort an, wo es nicht um ideologische Diskussionen geht, sondern um harte Fakten: bei der Gesetzgebung.

Dass Asylgesuche abgewiesen und Menschen zwangsausgeschafft werden, liegt nämlich oft daran, dass Geflüchtete und Asylsuchende gar keinen Zugang zu Rechtshilfe haben. Sei es weil die staatlichen Stellen kein Interesse daran haben, sie genügend über ihre Rechte aufzuklären, sei es weil keine Informationen in ihrer Muttersprache verfügbar sind, oder weil sie sich keinen Anwalt leisten können. Die von Hungerbühler 2017 gegründete Organisation AsyLex schafft gleich in all diesen Bereichen Abhilfe. Sie hat sich das Ziel gesteckt, dass jede asylsuchende Person das Verfahren, dem sie unterworfen ist, in seinen Grundzügen versteht und die Kriterien für die Asylgewährung kennt.

So bietet AsyLex online kostenlose Rechtsberatung in diversen Sprachen an. Möglich wird dies durch ein Netzwerk von rund 150 Freiwilligen aus verschiedenen Ländern. Auf der Website von AsyLex werden Informationsbroschüren über das Asylsystem und die Rechte von Asylsuchenden sowie Muster für Briefe und Formulare in sieben Sprachen bereitgestellt.

Warum dies nötig ist? Weil die staatlichen Instanzen betroffene Menschen nur ungenügend informieren und ihnen keine ausreichenden Rechtsinstrumente in die Hand geben. «Es gibt  im Asylbereich mit dem Bundesverwaltungsgericht leider nur eine Beschwerdeinstanz», erklärt die 33-jährige Hungerbühler gegenüber Caritas. «Diese Rechtsprechung entspricht teilweise nicht unserer Vorstellung von Flüchtlingsrecht und Menschenrechtsschutz. Daher sehen wir uns in vielen Fällen gezwungen, die negativen Entscheide vom Bundesverwaltungsgericht eine Ebene weiterzuziehen und an die verschiedenen UNO-Ausschüsse zu gelangen.»

Zum Beispiel gehe es um Fälle, bei denen frauenspezifische Aspekte nicht angemessen berücksichtigt werden. Dies bedeute eine Verletzung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz. Vor UNO-Ausschüssen erreichte AsyLex bereits 20 Mal aufschiebende Massnahmen, während erst drei Anträge abgelehnt wurden. Im Jahr 2020 konnte das Team von AsyLex  mehr als 50 Personen befreien, die rechtswidrig in Ausschaffungshaft sassen. «Ich habe in verschiedenen Fällen gesehen, dass Menschen inhaftiert wurden, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt waren», so Hungerbühler. «Bisher konnten wir rund 4000 Menschen in schwierigen Lebenssituationen eine effektive Stütze sein.»

Wir ziehen den Hut vor Lea Hungerbühler, die AsyLex nicht aus Prestigegründen oder für finanziellen Profit gegründet hat, sondern aus echtem persönlichem Engagement. Sie ist für ihre Überzeugung eingestanden, auch wenn sie von vielen Seiten kritisiert wurde. Dies soll als Motivation für alle dienen, die sich in sozialen Projekten einsetzen und dafür belächelt oder nicht ernst genommen werden. Lasst uns nicht aufgeben, es braucht uns noch!

www.asylex.ch